Gemeinde ZollikonZollikon
Submission offene und aufsuchende Jugendarbeit Zollikon
Beschafft werden professionelle Leistungen der offenen, sozialraumorientierten und aufsuchenden Jugendarbeit im Umfang von jährlich 2’000 Personenstunden für eine Vertragsdauer von drei Jahren mit Start am 1. Juli 2027 sowie optionaler Verlängerung (durch die Vergabestelle) um jeweils ein Jahr bis zu einer Maximaldauer von insgesamt 6 Jah...
Youth Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Zollikon
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Youth Services
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Beschafft werden professionelle Leistungen der offenen, sozialraumorientierten und aufsuchenden Jugendarbeit im Umfang von jährlich 2’000 Personenstunden für eine Vertragsdauer von drei Jahren mit Start am 1. Juli 2027 sowie optionaler Verlängerung (durch die Vergabestelle) um jeweils ein Jahr bis zu einer Maximaldauer von insgesamt 6 Jahren (d.h. bis zum 30. Juni 2033). Die Auftragnehmerin erbringt ganzjährlich (inkl. Schulferien) eine fachlich qualifizierte Jugendarbeit, bestehend aus: Offener Jugendarbeit: Betrieb und Betreuung des "Jugi" und allfälliger weiterer Räumlichkeiten, die von der Gemeinde zur Verfügung respektive finanziert werden.Aufsuchende Arbeit (Prävention): Regelmässige Präsenz an jugendrelevanten Treffpunkten, Beziehungsarbeit und frühzeitige Prävention.Aufsuchende Arbeit (Intervention): Punktuelle Präsenz an jugendrelevanten Treffpunkten auf Meldung von gemeindeinternen Stellen (z.B. Schule, Freizeitdienst, Polizei).Sozialraum- und Netzwerkarbeit: Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Vermittlung zwischen Jugendlichen und Bevölkerung.Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit: Information und Sensibilisierung zu jugendspezifischen Themen.Controlling und Reporting zuhanden Steuergruppe: Regelmässiger Informationsfluss zu Steuergruppe sicherstellen und Nachweis der erbrachten Leistungen. Hauptfokus der Jugendarbeit (mindestens 75%) soll die unmittelbare (direkte) Arbeit mit den Jugendlichen sein, sowohl in den definierten Räumlichkeiten als auch aufsuchend. Für weitere Details wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
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7Offene Jugendwerkstatt 2026
Landratsamt BautzenBautzenDeadline: Sep 22Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme welche sich aus 85 % Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und 15 % Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII zusammensetzt. Die Anerkennung des Auftragnehmers als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vorausgesetzt. Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Teilnehmer auf berufliche Folgemaßnahmen oder die Vermittlung in Ausbildung/ Arbeit vorzubereiten. Die berufliche Integration ist ein Fernziel, auf das zielgerichtet und konsequent zugearbeitet werden soll. Die Teilnehmer sollen einen leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt haben. Es wird ein niedrigschwelliger Ansatz verfolgt. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Teilnehmern bildet einen Schwerpunkt. Aufsuchende Arbeit steht bei Bedarf sowohl beim leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt, als auch während der Teilnahme an der Offenen Jugendwerkstatt im Fokus. Die Ziele der Maßnahme sind individuell im Rahmen der Hilfeplanung zu vereinbaren. Wesentliche mittel- und langfristige Ziele sind: Entwicklung von Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen; Entwicklung und Festigung einer Tagesstruktur; Stärkung der Persönlichkeit; Übernahme und Stärkung von Eigenverantwortung; soziale, gesellschaftliche und kulturelle Integration; Steigerung der Belastbarkeit; Aufbau und Festigung einer Lern- und Arbeitsmotivation; bei Bedarf Entwicklung von Motivation zur Teilnahme am Angebot der Offenen Jugendwerkstatt mittels aufsuchender Arbeit. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten in die Hilfeplanung intensiv mit einbezogen, um so eine ganzheitliche Unterstützung des Entwicklungsprozesses der Teilnehmer zu fördern. Die Maßnahme ersetzt bzw. kompensiert nicht die allgemeine Schulpflicht der jungen Menschen. Zielgruppe: Die Offene Jugendwerkstatt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit komplexen Problemlagen und einer häufig instabilen persönlichen Situation. Zur Zielgruppe gehören auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Hier liegen zum einen Sprachbarrieren und viele Unsicherheiten bezüglich des Lebens, Arbeitens und des Ausbildungssystems in Deutschland vor, zum anderen gilt es aber auch Fluchterfahrungen zu be- und verarbeiten. Zielgruppe können auch erwerbsfähige, hilfebedürftige junge Menschen im SGB II-Leistungsbezug sein, die ihren Meldepflichten und Beratungsterminen in der Eingliederung des Jobcenters nicht nachkommen und sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen. In die offene Jugendwerkstatt können auch Teilnehmer integriert werden, die keine Leistungen nach SGB II beantragt haben, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner. Personalschlüssel: Sozialpädagoge: 1,75 VzÄ; Anleiter d. Maßnahme: 1 VzÄ. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Maßnahme ist für insgesamt 12 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Die Wochenstundenzahl der Teilnehmer beträgt maximal 20 Stunden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII für Hoyerswerda
Landratsamt BautzenBautzenDeadline: Sep 22Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme welche sich aus 85 % Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und 15 % Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII zusammensetzt. Die Anerkennung des Auftragnehmers als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vorausgesetzt. Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Teilnehmer auf berufliche Folgemaßnahmen oder die Vermittlung in Ausbildung/ Arbeit vorzubereiten. Die berufliche Integration ist ein Fernziel, auf das zielgerichtet und konsequent zugearbeitet werden soll. Die Teilnehmer sollen einen leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt haben. Es wird ein niedrigschwelliger Ansatz verfolgt. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Teilnehmern bildet einen Schwerpunkt. Aufsuchende Arbeit steht bei Bedarf sowohl beim leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt, als auch während der Teilnahme an der Offenen Jugendwerkstatt im Fokus. Die Ziele der Maßnahme sind individuell im Rahmen der Hilfeplanung zu vereinbaren. Wesentliche mittel- und langfristige Ziele sind: Entwicklung von Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen; Entwicklung und Festigung einer Tagesstruktur; Stärkung der Persönlichkeit; Übernahme und Stärkung von Eigenverantwortung; soziale, gesellschaftliche und kulturelle Integration; Steigerung der Belastbarkeit; Aufbau und Festigung einer Lern- und Arbeitsmotivation; bei Bedarf Entwicklung von Motivation zur Teilnahme am Angebot der Offenen Jugendwerkstatt mittels aufsuchender Arbeit. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten in die Hilfeplanung intensiv mit einbezogen, um so eine ganzheitliche Unterstützung des Entwicklungsprozesses der Teilnehmer zu fördern. Die Maßnahme ersetzt bzw. kompensiert nicht die allgemeine Schulpflicht der jungen Menschen. Zielgruppe: Die Offene Jugendwerkstatt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit komplexen Problemlagen und einer häufig instabilen persönlichen Situation. Zur Zielgruppe gehören auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Hier liegen zum einen Sprachbarrieren und viele Unsicherheiten bezüglich des Lebens, Arbeitens und des Ausbildungssystems in Deutschland vor, zum anderen gilt es aber auch Fluchterfahrungen zu be- und verarbeiten. Zielgruppe können auch erwerbsfähige, hilfebedürftige junge Menschen im SGB II-Leistungsbezug sein, die ihren Meldepflichten und Beratungsterminen in der Eingliederung des Jobcenters nicht nachkommen und sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen. In die offene Jugendwerkstatt können auch Teilnehmer integriert werden, die keine Leistungen nach SGB II beantragt haben, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner. Personalschlüssel: Sozialpädagoge: 1,75 VzÄ; Anleiter d. Maßnahme: 1 VzÄ. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Maßnahme ist für insgesamt 12 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Die Wochenstundenzahl der Teilnehmer beträgt maximal 20 Stunden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.Sozialpädagogische Leistungen (Schulsozialarbeit, Eltern-Kind-Zentrum, offene Jugendarbeit) in der Gemeinde Kloster Lehnin
Gemeinde Kloster Lehnin - Der Bürgermeister -Kloster LehninDeadline: Aug 24- Schulsozialarbeit Einsatzorte: Lehnin (1,5 VK), Damsdorf (0,5 VK) Gesamtumfang: 2,0 VK - Offene Jugendarbeit Einsatzorte: Lehnin (1,0 VK), Damsdorf (0,25 VK) Gesamtumfang: 1,25 VK - Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) Einsatzort: Lehnin Personalausstattung: 0,5 VKÖffentliche Submission im offenen Verfahren Sachversicherungen per 01.01.2027
Universitäres Psychiatrisches Zentrum Bern AG (UPZ)Bern 60Deadline: Sep 17Sachversicherung (Allrisk)Öffentliche Submission im offenen Verfahren Betriebshaftpflichtversicherungen per 01.01.2027
Universitäres Psychiatrisches Zentrum Bern AG (UPZ)Bern 60Deadline: Sep 17HaftpflichtversicherungSubmission im offenen Verfahren I Parkhaus Dorfhalde, Küssnacht am Rigi
Bezirk Küssnacht (Suter von Känel Wild AG)Küssnacht am RigiDeadline: Sep 25Projektierung (SIA Phasen 31-33) eines Parkhauses am Standort Dorfhalde in Küssnacht am Rigi. Planerteam bestehend aus den Fachdisziplinen Bauingenieurwesen, Architektur und Landschaftsarchitektur.Neubau Schule Gehren, Horgen - Submission im offenen Verfahren für BKP 211 Baumeisterarbeiten
Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung ImmobilienprojekteHorgenDeadline: Aug 28Erstellung der Medienerschliessung, der Gebäude- und Grundstücksetnwässerung sowie des Fundamentbauwerks für einen bauseitigen Holz-Systembau.
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