Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieDresden
Studie zur naturnahen Bewirtschaftung der Struga und des Weigersdorfer Fließes sowie ausgewählter kleinerer Zuflüsse im Einzugsgebiet Spree
Ziel der Studie zur naturnahen Bewirtschaftung der Struga und des Weigersdorfer Fließes ist es, mit Hilfe des Planungsinstrumentes "Vorhabens- und Sanierungsplan" unter Betrachtung aller in den OWK der Struga und des Weigersdorfer Fließes ermittelten relevanten Belastungsfaktoren (Punktquellen, diffuse Quellen, Wasserentnahmen, Abflussreg...
Water Resource Management
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- Tender type:
- Tender
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- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Published:
- August 18, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Water Resource Management
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Ziel der Studie zur naturnahen Bewirtschaftung der Struga und des Weigersdorfer Fließes ist es, mit Hilfe des Planungsinstrumentes "Vorhabens- und Sanierungsplan" unter Betrachtung aller in den OWK der Struga und des Weigersdorfer Fließes ermittelten relevanten Belastungsfaktoren (Punktquellen, diffuse Quellen, Wasserentnahmen, Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen, andere anthropogene Auswirkungen) kosteneffiziente Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen abzuleiten, deren Umsetzung nach derzeitigem Kenntnisstand zur Erreichung der Ziele "guter ökologischer Zustand" bzw. "gutes ökologisches Potenzial" und "guter chemischer Zustand" innerhalb der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Frist führt. Dabei sind die Wechselwirkungen der einzelnen OWK untereinander (Oberlieger-OWK/ Unterlieger-OWK) (z.B. stoffliche Verfrachtung, Fischdurchgängigkeit) sowie mit Grundwasserkörpern (GWK) (z.B. stoffliche Belastungen aus dem Grundwasser) mit zu betrachten. Bei der Ableitung der Maßnahmen zur Zielerreichung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes zu beachten. Daher muss die Wirksamkeit der Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen nachvollziehbar, schlüssig und fachlich untersetzt begründet werden. Für die zur Zielerreichung als erforderlich und geeignet festgestellten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind Kostenannahmen vorzunehmen und nachvollziehbar darzustellen. Die abschließend festgelegten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind in nachvollziehbarer Art und Weise hinsichtlich ihrer Umsetzung räumlich und zeitlich zu priorisieren. Sofern die Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der Belastungen oder der natürlichen Gegebenheiten die Zielerreichung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, sind Vorschläge für die Festlegung weniger strenger Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG zu erarbeiten.
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