Stadtverwaltung GörlitzGörlitz
Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung
Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung im Stadtgebiet Görlitz. Der Leistungsumfang umfasst die Flächenreinigung (Fahrbahnen, Gehbahnen und Plätze), die Rinnsteinreinigung (Fahrbahnen) und die Verwertung bzw. Beseitigung von Kehrrichtmengen. Die Reinigungsleistungen sind manuell oder maschinell mittels Großkehrmaschin...
Street Cleaning
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- Stadtverwaltung Görlitz
- Published:
- August 25, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Street Cleaning
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Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung im Stadtgebiet Görlitz. Der Leistungsumfang umfasst die Flächenreinigung (Fahrbahnen, Gehbahnen und Plätze), die Rinnsteinreinigung (Fahrbahnen) und die Verwertung bzw. Beseitigung von Kehrrichtmengen. Die Reinigungsleistungen sind manuell oder maschinell mittels Großkehrmaschine oder Kleinkehrmaschine zu erbringen. Die Reinigungsrhythmen/-termine (regelmäßige Reinigung) für die einzelnen Straßen und Plätze richten sich nach der Zuordnung zu insgesamt 4 Reinigungsklassen. Für den Leistungszeitraum der Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2029) ergeben sich voraussichtlich folgende Reinigungs- und Freilenkungslängen bzw. Reinigungsflächen: Maschinelle Reinigung: Rinnsteinreinigung Großkehrmaschine: 3.387.300 m, Rinnsteinreinigung Kleinkehrmaschine: 105.576 m, Flächenreinigung Großkehrmaschine: 8.256 m², Flächenreinigung Kleinkehrmaschine: 7.646.166 m²; Manuelle Reinigung: 4.278.987 m²; Freilenken: 937.002 m; Standzeiten: 720 ¼ h; Sonderstraßenreinigungen nach Bedarf mit Abrechnung auf Stundenbasis; Straßenablaufreinigung: 2x jährliche Reinigung von 6.450 Einläufen, Reinigung von Kastenrinnen/ Schlitzentwässerung: ca. 2.400 m, Reinigung von 78 Stück Schlammschächten, Reinigung von 9 Stück Sedimentabscheideschächten.
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6Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung in der Stadt Görlitz
Stadtverwaltung GörlitzGörlitzDurchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung im Stadtgebiet Görlitz. Der Leistungsumfang umfasst die Flächenreinigung (Fahrbahnen, Gehbahnen und Plätze), die Rinnsteinreinigung (Fahrbahnen) und die Verwertung bzw. Beseitigung von Kehrrichtmengen. Die Reinigungsleistungen sind manuell oder maschinell mittels Großkehrmaschine oder Kleinkehrmaschine zu erbringen. Die Reinigungsrhythmen/-termine (regelmäßige Reinigung) für die einzelnen Straßen und Plätze richten sich nach der Zuordnung zu insgesamt 4 Reinigungsklassen. Für den Leistungszeitraum der Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2029) ergeben sich voraussichtlich folgende Reinigungs- und Freilenkungslängen bzw. Reinigungsflächen: Maschinelle Reinigung: Rinnsteinreinigung Großkehrmaschine: 3.387.300 m, Rinnsteinreinigung Kleinkehrmaschine: 105.576 m, Flächenreinigung Großkehrmaschine: 8.256 m², Flächenreinigung Kleinkehrmaschine: 7.646.166 m²; Manuelle Reinigung: 4.278.987 m²; Freilenken: 937.002 m; Standzeiten: 720 ¼ h; Sonderstraßenreinigungen nach Bedarf mit Abrechnung auf Stundenbasis; Straßenablaufreinigung: 2x jährliche Reinigung von 6.450 Einläufen, Reinigung von Kastenrinnen/ Schlitzentwässerung: ca. 2.400 m, Reinigung von 78 Stück Schlammschächten, Reinigung von 9 Stück Sedimentabscheideschächten.Straßenreinigung
Stadt SangerhausenSangerhausenReinigung der Straßen, Plätze und Entwässerungsrinnen mit Straßenkehrmaschine in der Kernstadt Sangerhausen und seinen Ortsteilen inkl. Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts - Maschinelle Reinigung (Intervall entsprechend der Reinigungsklasse) - Weitere Reinigungsleistungen - Streugutaufnahme nach dem Winterdienst (z. B. Splitt oder Sand) - Flächenreinigungen nach Veranstaltungen - Wildkrautbeseitigung - SonderleistungenStraßenreinigung in der Gemeinde Rosengarten
Gemeinde RosengartenRosengartenDeadline: Sep 24Straßenreinigung maschinelle Reinigung von 37.069 m Kreis- und Gemeindestraßen im 2 Wochen Rhythmus. 40 Std. Sonderreinigung mit einer GroßkehrmaschineMagistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung
Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Stadt HünfeldFuldaDeadline: Nov 11Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes Hessen sind die Städte und Gemeinden zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen bzw. bebauten Ortslagen verpflichtet. In der Satzung der Stadt Hünfeld über die Straßenreinigung vom 16.12.2021 (siehe Anlage 1) regelt die Stadt Hünfeld die Reinigungspflicht der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Ortsdurchfahrten, Wege und Plätze. Die Reinigungspflicht wird angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Dies gilt nicht für die satzungsgemäß bestimmten Straßen und Flächen in der Kernstadt von Hünfeld, für welche die Stadt Hünfeld die Reinigung als öffentliche Einrichtung durchführt. Diese von der Stadt zu reinigenden Straßen und Flächen bilden neben weiteren städtischen Grundstücken die Grundlage für die zu vergebenden Leistungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der Satzungen geplant, Änderungen und Ergänzungen bezüglich der zu reinigenden Straßen und Flächen können sich u. a. durch einen möglichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ergeben. Die Bieter haben sich bei entsprechendem Interesse vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der zu reinigenden Straßen und Flächen zu informieren. Nachträgliche Forderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages zur Durchführung von Reinigungsleistungen auf Basis dieser Ausschreibung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2031. Die maschinelle Reinigung erfolgt ganzjährig. Die Reinigung umfasst das turnusmäßige maschinelle Reinigen (u. a. wöchentlich einmalig, wöchentlich zweimalig, monatlich, vierteljährlich, jährlich) entweder mit einer Großkehrmaschine oder mit einer Kleinkehrmaschine. Sämtliche Kehrmaschinen haben geeignete Gerätschaften zum manuellen Kehren mitzuführen. Die zu erbringende ReinigunStraßenreinigung im Stadtgebiet von Falkensee - Jahresvertrag 2026/27
Stadt FalkenseeFalkenseeDeadline: Sep 02Art der Leistung Straßenreinigung Umfang der Leistung - 45,19 km Fahrbahn beidseitig, 166 Bushaltestellen, 1.934,0 qm LSA-Standorte, 62 Mittelinseln (Reinigung 22x jährlich) - 16 km Geh- und Radwege (Reinigung 10x jährlich) - 16.356,5qm PKW-Stellplätze und Fahrgassen (Reinigung 2x jährlich) - 200 qm Brückenbauwerke reinigen (2x jährlich) - 27.300 Stück Abfallbehälter entleeren (Jahreswert)Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzGegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.
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