Stadtverwaltung StrausbergStrausberg
Steuerberatungsleistungen
Rahmenvertrag für zwei Jahre über die Erbringung von steuerlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Grundlage des jeweils geltenden deutschen Steuerrechts. Der Arbeitsaufwand für die Erbringung der Leistungen wird für das erste Vertragsjahr auf etwa 250 Stunden geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich etwa 200 Stunden auf die ...
Tax Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Strausberg
- Published:
- March 19, 2026
- Deadline:
- July 25, 2026
- Topic:
- Tax Consulting
Tender description
Rahmenvertrag für zwei Jahre über die Erbringung von steuerlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Grundlage des jeweils geltenden deutschen Steuerrechts. Der Arbeitsaufwand für die Erbringung der Leistungen wird für das erste Vertragsjahr auf etwa 250 Stunden geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich etwa 200 Stunden auf die Durchführung einer Ertrags- und Vertragsanalyse sowie etwa 50 Stunden auf laufende steuerliche Beratungsleistungen.
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3Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
BwFuhrparkService GmbHAbschluss einer Rahmenvereinbarung für steuerliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH. Der Leistungsumfang umfasst die permanente steuerliche Beratung (§ 21 StBVV), laufende Unterstützung (§§ 23-31, 38, 40 ff. StBVV) sowie die Erstellung adhoc erforderlicher gutachterlicher Stellungnahmen (§ 22 StBVV) zu sämtlichen Ertrag-, Verbrauch-, Verkehrs- und Lohnsteuerarten inklusive der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen.Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich steuerlicher Sonderfragestellungen
HOLDING GRAZ - KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN GMBHGrazDeadline: May 19Rahmenvereinbarung für spezialisierte steuerliche Beratungsleistungen für Unternehmen der öffentlichen Hand im Bereich der Daseinsvorsorge. Der Fokus liegt auf komplexen Einzelfragen, die über die laufende Beratung hinausgehen, insbesondere bei projektbezogener Unterstützung, steuerlichen Analysen sowie der Erstellung fundierter Stellungnahmen zu steuerlichen, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Themen, wie etwa zu Zuschüssen oder Organschaften.
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