Stadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale VergabestelleMarl
Statische Ertüchtigung Riegelhaus Bergstr. 228 in Marl
Statische Ertüchtigung des Riegelhauses an der Bergstraße 228 in Marl. Der Umfang umfasst die Durchführung von statischen Untersuchungen und die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen, um das Gebäude sicher zu halten.
Concrete Works, Steel Construction
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Statische Ertüchtigung des Riegelhauses an der Bergstraße 228 in Marl. Der Umfang umfasst die Durchführung von statischen Untersuchungen und die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen, um das Gebäude sicher zu halten.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- June 08, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Concrete Works
Tender description
Statische Ertüchtigung des Riegelhauses an der Bergstraße 228 in Marl. Der Umfang umfasst die Durchführung von statischen Untersuchungen und die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen, um das Gebäude sicher zu halten.
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In Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, CVD-Richtlinie) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) vom 9. Juni 2021 soll der öffentliche Nahverkehr kli-maneutraler gestaltet werden. Hierzu wird die Stadtbus Ingolstadt GmbH stufenweise bis 2031 ihre Busflotte durch (teil-)elektrifizierte Busse erweitern. Der zur Verfügung stehende Busbetriebshof an der Hindenburgstraße ist für die geplante Umsetzung nicht ausgerüstet. Die Stadtbus Ingolstadt GmbH plant entsprechend eine Ertüchtigung des bestehenden Busbetriebshofs, um die notwendigen Kapazitä-ten und die Ladeinfrastruktur zu schaffen. Die Leistungen umfassen die Planung, Genehmigung und Errichtung der zugehörigen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, das umfasst unter anderem die Errichten des Gebäudes für die Übergabestation (Schotterfläche), für die Trafo-Ladetechnik-Stationen inkl. Aufständerung, der Traversen zwischen dem Gebäude der Ladeinfrastruktur und dem Dach der Abstellhalle zur Aufnahme der Ladekabel oder auch die Anpassung der Buswerkstatt im Betriebshof für den Einsatz der Elektrobusse. Dies umfasst unter anderem die Beschaffung spezieller Ausrüstungsgegenstände für den Umgang mit Hochvolttechnik. Die einzelnen Anforderungen an die Beschaffung können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Für die Dauer der Baumaßnahme wird der Betriebshof weitestgehend von Bussen aus dem Regelbetrieb freigehalten. Ein Teilbetrieb wird jedoch in dem im Lastenheft beschriebenen Umfang benötigt. Dem Vorhaben liegt bereits eine Machbarkeitsstudie sowie ein Lastenheft zugrunde, die als Grundlage für das vorliegende Vergabeverfahren dienen wird. Der Auftragnehmer wird die Konzeption der Ladeinfrastruktur so erstellen, dass diese für die Errichtung weiterer Betriebshöfe herangezogen werden kann. Die Leistung wird als Totalunternehmerleistung vergeben. - Staatliches Bauamt RosenheimRosenheim
Objektplanung Pfarrkirche EBE
Für das Projekt EBE | Instandsetzung Pfarrkirche St. Sebastian Ebersberg des Staatlichen Bauamts Rosenheim wird die Beauftragung der Objektplanung beabsichtigt. Umfang der Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI 2021, LPH 1-9. Folgende weitere Fachdisziplinen werden separat und zeitlich parallel vergeben: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6) und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9). Weiter Leistungen wie zum Beispiel die bauphysikalische Beratung, restauratorische Begleitung, Baulogistik und Gerüststatik werden separat beauftragt.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, plant in Zusammenarbeit mit der Pfarrkirchenstiftung St. Sebastian Ebersberg eine Instandsetzung der Pfarrkirche St. Sebastian in Ebersberg. Auf Basis des Planungsauftrages aus 2004 wurde der Instandsetzungsumfang 2011 ermittelt und in einer vorläufigen, bisher nicht genehmigten Haushaltsunterlage (HU Bau) erfasst. Es liegen bereits zahlreiche Gutachten und Untersuchungen der Pfarrkirche aus vergangenen Jahrzehnten vor. Die Voruntersuchungen sind jedoch nicht abschließend. Weiter erforderliche Untersuchungen sind in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt durchzuführen. --------------------------------------------------------------------- Die Gesamtinstandsetzung beinhaltet gem. der vorläufigen, nicht genehmigten HU-Bau aus 2011 folgende Maßnahmen: - Fassadensanierung incl. Rückbau System Brannekämper mit Sockelsanierung (Putze, innen & außen) - Ertüchtigung statisch relevanter Bauteile des gesamten Gebäudes (unter Betrachtung der Altreparaturen im Dach, statische Ertüchtigung Emporen & Vorhalle, Risse Mauerwerk) - Instandsetzung des Innenraumes inkl. Ausstattung - Rekonstruktion Raumschale, Deckenbilder und historischer Ausstattung (Altäre, Bilder, Figuren, Leuchter) - Abnahme der sandhaltigen Wandanstriche und eventuell Modifikation der Farbgebung - Sicherungen und Teilfestigungen der Stuckarbeiten (Überprüfung Art / Umfang seit 2009!) - Haustechnischen Anlagen (ELT, Gehörlosenschleife, Alarmanlage, Lautsprecheranlage, Glockensteuerung, Bankstrahlheizungen, Blitzschutz) sind zu überprüfen und ggf. mit in die Planung aufzunehmen --------------------------------------------------------------------- Besonderheiten: - Historisch bedeutsame Ämterempore - Beengte städtebauliche Situation --------------------------------------------------------------------- Die vorläufige, nicht genehmigte HU Bau dient als Grundlage für weitere notwendige Untersuchungen sowie der Erfassung des Maßnahmenumfangs. Diese ist jedoch durch den Objektplaner zu aktualisieren und in Teilen zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich weiterer notwendiger Maßnahmen (z. B. Überprüfung der hölzerne Dachkonstruktion / der Dachdeckung, Konstruktive Untersuchung Turm / Schäden Turm). Die 2009 erstellten Musterachsen an Raumschale, Deckenbildern und historischer Ausstattung (Altäre, Bilder, Figuren, Leuchter) orientieren sich an der konzeptionellen Fassung der letzten Redaktion aus den 60er Jahren, die bereits versuchten die Erstfassung von 1783 zu rekonstruieren. Die Musterachsen für Instandsetzung der Raumschale und Konservierung der Ausstattung zeigen augenscheinlich heute sehr gute Ergebnisse. Die genaue Ausarbeitung und Leistungsbeschreibung bedarf jedoch noch der Aktualisierung und Abstimmung mit den Fachbehörden. Die aktuelle heutige Situation soll hinsichtlich der statischen Untersuchungen Dach, Emporen, Rissbilder und die Entwicklung des Anobienbefalls mit den Gutachten 2009-2011 abgestimmt werden. Eine Aufteilung der Instandsetzungsmaßnahme in Bauabschnitte ist durch den Objektplaner zu prüfen und in den weiten Leistungsphasen zu berücksichtigen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beauftragung erfolgt stufenweise auf Abruf: - Stufe 1 (LPH 1-3 bzw. 1A + 1B + 1C) - Stufe 2 (LPH 4-5 bzw. 1D + 2) - Stufe 3 (LPH 6-7 bzw. 3A + 3B) - Stufe 4 (LPH 8 bzw. 4) - Stufe 5 (LPH 9 bzw. 5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufen 2- 5 zu beauftragen. Weitere Leistungen umfassen u.a.: - Stufe 1A: Einarbeitung in bestehende, aber nicht genehmigte HU Bau aus 2011. Dies stellt jedoch keine besondere Leistung mit Vergütungsanspruch dar, sondern dient der Objektplanung als Unterstützung zur Erfassung des Instandsetzungsumfangs. - Stufe 1A: Klären des Planungsumfanges für die Baulogistikplanung in sämtlichen Bauphasen sowie Erfassung der einzubindenden Personen und Institutionen. Hinweis: Es erfolgt keine separate Beauftragung eines Baulogistikers - Stufe 1C: Mitwirken der Erstellung der Mittelabflussplanung unter Berücksichtigung zweier Kostenträger (Staat-Kirche) gemäß Baupflichtvollzugsvertrag - Stufe 1C: Erarbeitung eines Baulogistikkonzeptes - Stufe 2: Fortschreiben des Baulogistikkonzeptes - Stufe 3A: Fortschreiben der Mittelabflussplanung über alle Kostengruppen und Erstellung unter Berücksichtigung zweier Kostenträgern (Staat-Kirche) gemäß Baupflichtvollzugsvertrag - Stufe 4: Kostenkontrolle und Rechnungsprüfung unter Berücksichtigung zweier Kostenträger (Staat- Kirche) gemäß Baupflichtvollzugsvertrag - Stufe 5: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Aug 10
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Aug 10
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-KreuzbergBerlinDeadline: Jul 20
71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung
71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung Postanschrift: Friedrichstraße 1 - 3, Stadt: Berlin, Postleitzahl: 10969, Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300), Land: Deutschland Informationen zum Projekt: Die Liegenschaft befindet sich im Fachvermögen des Amtes für Soziales. Das Gebäude Friedrich-straße 1-3 ist Teil einer baulichen Anlage, die mit der Wohnbebauung am Mehringplatz von 1966-1975 vom namhaften Berliner Architekten Werner Düttmann geplant wurde. Als sogenannte Wohn-folgeeinrichtung für die umliegend erstandenen Wohnungen entstanden eine Kindertagesstätte, ein Jugendfreizeitheim und eine Säuglingsfürsorgestelle. Heute wird das Gebäude von unterschiedli-chen Trägern sozialer Einrichtungen genutzt. Der Gebäudekomplex, bestehend aus zwei Teilbe-reichen, steht nicht unter Denkmalschutz. Die Gliederung des Baukörpers nimmt auf die unter-schiedlichen Nutzungen Bezug. Die Friedrichstraße 1, heute als Stadteilzentrum bezeichnet, beherbergt verschiedene Träger, wel-che spezielle Angebote für unterschiedliche Nutzergruppen bereithalten, wie z.B. eine Kantine und das Quartiersmanagement. Die Friedrichstraße 2 - 3 wird durch eine Jugendfreizeiteinrichtung der Kreuzberger „Musikalische Aktion (KMA) – die „Antenne“ - genutzt. Seit der Errichtung wurden, aufgrund geringer Mittel, nur wenige Maßnahmen zum baulichen Er-halt oder zur Modernisierung durchgeführt. Der Zustand ist gekennzeichnet durch einen erhebli-chen Sanierungsbedarf an Dach und Fassade, eine veraltete und verschlissene Gebäudetechnik sowie erhebliche Mängel beim Brandschutz. Aufgrund der Brandschutzmängel wurde für Teile des Gebäudes bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt. Um einen sicheren Weiterbetrieb bis zur Komplettsanierung zu ermöglichen, investiert der Bezirk aktuell aus SIWA-Mitteln ca. 1.741.000 € brutto in die Wiedernutzbarmachung der Räume. Hierfür wird eine Notausgangstreppe aus dem Kellergeschoss ins Freie errichtet sowie neue Türen einge-baut, um die brandschutztechnischen Anforderungen umzusetzen. Weitere Maßnahmen sind die provisorische Abdichtung von Dachteilflächen, Stilllegung der Warmwasserbereitung, Erneuerung der Leitungsführung für Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser im gesamten UG, Neuverlegung der Stränge in ausgewählten Sanitärbereichen, Erneuern der Fernwärmestation ohne Warmwas-serbereitung, Umbau der Garderobe im EG zu einem barrierefreien WC sowie die Behebung wei-terer Brandschutzmängeln, z. B. Erneuern der Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuch-tung. Die Baumaßnahme wird im November 2026 abgeschlossen sein. Siehe hierzu bereitgestellte Unterlagen und besondere Leistung Nr. 2 - Einarbeitung der aktuellen Baumaßnahme in die Be-stands- und Planungsunterlagen. Der Standort soll nun komplett saniert und barrierefrei hergerichtet werden. Zur Schaffung der Baufreiheit müssen die Nutzer ausgelagert werden. Das Gebäude ist als Mauerwerksbau aus Kalksandsteinen und Hohlblocksteinen errichtet. Die In-nenwände sind verfugt und geschlemmt, die äußeren Fronten verputzt. Die Brüstungen sind in Sichtbeton ausgeführt. Die Geschossdecken, Treppenläufe und -podeste sind aus Stahlbeton. Im Untergeschoss ist überwiegend ein 3 cm starker Estrich aufgebracht, in den Geschossen ist er schwimmend 6 cm stark. Die stark frequentierten Räume erhielten einen Gumminoppenbelag, alle anderen PVC- oder Textilbeläge, der Gemeinschaftsraum Parkett. Die Dächer sind zum Teil begehbar, sie sind als Warmdächer ausgebildet und erhielten Erdauf-schüttungen mit Bepflanzungen. die Holzfenster sind mit Isolierverglasungen versehen, die Außen-türen sind aus Metall mit großflächigen Verglasungen. Die Innentüren haben hölzerne Türblätter, die in Stahlzargen schlagen. Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Hauptziele des Projektes bestehen in der Standorterhaltung und der Betriebssicherung der so-zialen und kulturellen Einrichtung. Voraussetzung dafür ist die umfangreiche Instandsetzung des Gebäudes und seiner technischen Ausstattung gemäß den geltenden Vorschriften. Dies umfasst neben der energetischen Ertüchtigung auch die Einrichtung eines zweiten baulichen Rettungswe-ges. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Bewahrung des Gebäudecharakters ist es erforderlich, dass die Erhaltung der Oberflächen Vorrang vor Abbau und Austausch hat. Es ist stets zu prüfen, ob Beschädigungen behutsam repariert werden können, bevor Bauteile, Ausbauteile, Ausstattun-gen und Beschichtungen komplett ersetzt werden. Notwendige Grundrissanpassungen sollen be-hutsam, das heißt im Sinne des Werks vorgenommen werden. Eine BNB-Zielvereinbarung mit dem Ziel Silber (Ziel: 70,6 Punkte) liegt mit dem Bedarfsprogramm vor. Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme nach geprüftem Bedarfsprogramm beträgt 17.213.250,09 € brutto inklusive Unvorhergesehenes. Die genannten Kosten umfassen die Kosten-gruppen 200 bis 600 nach DIN 276, Stand IV. Quartal 2025. Die vorläufig anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 betragen 4.008.160,08 € netto.
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