Universität der Künste BerlinTED
Stahltüren - Brandschutzsanierung Hardenbergstraße 33
Im Rahmen der Brandschutz- und energetischen Sanierung der Universität der Künste Berlin (Hardenbergstraße 33) erfolgt die Erneuerung der vorhandenen Stahltüren in den Treppenhäusern sowie der Raumtüren gemäß den geltenden Brandschutzanforderungen. Der Ausführungszeitraum ist vom 16.02.2026 bis zum 30.10.2026 festgelegt.
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Im Rahmen der Brandschutz- und energetischen Sanierung der Universität der Künste Berlin (Hardenbergstraße 33) erfolgt die Erneuerung der vorhandenen Stahltüren in den Treppenhäusern sowie der Raumtüren gemäß den geltenden Brandschutzanforderungen. Der Ausführungszeitraum ist vom 16.02.2026 bis zum 30.10.2026 festgelegt.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Universität der Künste Berlin
- Published:
- February 04, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Hochschul- / Universitätsgebäude
Object classification
- Hochschul- / UniversitätsgebäudePrimary
Tender description
Im Rahmen der Brandschutz- und energetischen Sanierung der Universität der Künste Berlin (Hardenbergstraße 33) erfolgt die Erneuerung der vorhandenen Stahltüren in den Treppenhäusern sowie der Raumtüren gemäß den geltenden Brandschutzanforderungen. Der Ausführungszeitraum ist vom 16.02.2026 bis zum 30.10.2026 festgelegt.
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Related tenders
8- Universität der Künste BerlinDeadline: Mar 24
Bodenbelagsarbeiten - Brandschutzsanierung Hardenbergstraße 33
Im Rahmen der Brandschutzsanierung an der Universität der Künste Berlin (Hardenbergstraße 33) ist der Austausch sowie die Ergänzung vorhandener Bodenbeläge (Linoleum und Terrazzo) erforderlich. Der Ausführungszeitraum ist für Juni 2026 bis Mai 2027 geplant. - land.D
Generalsanierung der Dreifachsporthalle Weißenburg
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Generalsanierung der bestehenden Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1985 einschließlich erforderlicher Abbrucharbeiten, Teilneubauten und der vollständigen Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines zeitgemäßen, sicheren und barrierefreien Sporthallenbetriebs unter Einhaltung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Brandschutz, Barrierefreiheit und energetische Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Maßnahme erfolgt überwiegend im Bestand unter Integration der vorhandenen Gebäudestrukturen, wobei konstruktive Eingriffe auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Der Übergang zum angrenzenden Gymnasium wird in die Baumaßnahme mit integriert. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt durchgeführt. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Wärmeverbundsystem (WDVS) / Außenputz BT A,B,C,E
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle. - Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien
Kran
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Fassadensanierung / energetische und brandschutztechnische Sanierung der Liegenschaft "Schirn Kunsthalle, Bendergasse 1 (Römerberg, Innenstadt), Frankfurt am Main". Diese wird in einem einzigen Bauabschnitt umgesetzt, die Bauzeit beträgt 34 Monate. Der Ausführungszeitraum gemäß Rahmenterminplan für das Gewerk Baukranverleih gliedert sich wie folgt: Aufbau Kran 2: Juni 2026 Aufbau Kran 1: Q4 2026 oder Q1 2027 Abbau Kran 2: Q4 2027 Abbau Kran 1: Q3 oder Q4 2028 Im Rahmen dieser Bauabschnitte sind im Gewerk Baukranverleih u. a. folgende Maßnahmen geplant: - Anlieferung und Aufbau eines Baukrans als Obendreherkran - Anlieferung und Aufbau eines Baukranes als Schnelleinsatzkran - Vermietung / Vorhaltung der Baukrane, auch Nutzung durch andere Baufirmen vor Ort nach Einweisung / Unterweisung - Abbau und Abtransport der Baukrane Für die Sanierung erfolgt der Auszug der Nutzer (Kunsthalle, Musikschule, Gastronomiebetrieb, Verwaltungen) aus dem Gebäude, es erfolgt keine Sanierung im laufenden Betrieb. Die mit der innerstädtischen Lage einhergehenden beengten Platzverhältnisse (kleine Lager- und Verkehrsflächen auf der Baustelle) und vorhandenen Niveausprünge (Treppen, Rampen) stellen erhöhte Anforderungen an einen reibungslosen Bauablauf, insbesondere für die Logistik mit Belieferung, Entsorgung, und Nutzung der vorhandenen Transportmöglichkeiten auf der Baustelle. Die räumliche Nähe zu Wohnhäusern, Gastronomien, Geschäften, sowie touristischen und kulturellen Einrichtungen machen die Baustellenordnung und -sicherheit sowie Einhaltung vom Schall-Immissionsgrenzwerten zum obersten Gebot. Aufgrund des bereits terminierten Wiedereinzuges der Schirn und längerfristigen Ausstellungsplanungen ist eine besondere Termintreue von wesentlicher Bedeutung. Das Gebäude wird vollständig eingerüstet, die Baustelle wird mit zwei Baukranen sowie mehreren Gerüstaufzügen bedient. Die wesentlichen Maßnahmen sind der Austausch der Natursteinfassade inkl. Dämmung, Austausch von Fensterflügeln, Festverglasungen und Verglasungen der Pfosten-Riegel-Fassaden, Erneuerung des Satteldaches mit Einbau von integrierten Photovoltaikmodulen, Neudeckung von Flachdächern mit Aufbringung von extensiver Begrünung, sowie Fassadenbegrünungen und Pflanzbeeten in den Innenhöfen. Zudem in den Sockelbereichen rund um das Gebäude Erneuerung der Ringerderanlage und Erneuerung der Gebäudeabdichtung. Im Gebäudeinneren erfolgen die brandschutztechnische Sanierung mit Austausch von Brandschutztüren, Brandschutzklappen und -schotts, der Ergänzung von Entrauchungsanlagen, sowie Neuordnungen der Brandmeldeanlage, des Einbruchschutzes, der Gebäudeautomation und an weiteren gebäudetechnischen Anlagen. Metallbaufassade
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Fassadensanierung / energetische und brandschutztechnische Sanierung der Liegenschaft "Schirn Kunsthalle, Bendergasse 1 (Römerberg, Innenstadt), Frankfurt am Main". Diese wird in einem einzigen Bauabschnitt umgesetzt, Unterbrechungen sind jedoch möglich, die Bauzeit beträgt 30 Monate. Der Ausführungszeitraum gemäß Rahmenterminplan für das Gewerk Metallbauarbeiten Fassade und Fenster gliedert sich voraussichtlich wie in den Besonderen Vertragsbedingungen beschrieben. Im Rahmen dieser Bauschritte sind im Gewerk Metallbau Fassade und Fenster u. a. folgende Maßnahmen geplant: •Austausch von Fenstern, Festverglasungen, sowie von Türen •Austausch von Fensterflügeln in bestehenden Rahmen mittels Adapterprofilen, sowie von aufgesetzten Leichtmetallprofilen und -fensterbänken. •Austausch von Verglasungen in Pfosten-Riegel-Fassaden •Austausch eines Satteldaches (Pfosten-Riegel-Konstruktion), bestehend aus verglasten Feldern und Dämmpaneelen sowie Klappen der Rauch-/Wärmeabzugsanlagen •Einbau von verglasten Feldern mit integrierten, transluzenten Photovoltaik-Modulen •Einbau von integrierten, opaken Photovoltaikmodulen anstelle zuvor ausgebauter Blechverkleidungen und gedämmten Sandwichpaneelen. •Neubau von Wartungsstegen entlang der Traufen des Satteldaches über die gesamte Länge des 140m langen Gebäudes, sowie von weiteren Aufstiegsleitern, -treppen und -podesten •Neubau von / Anpassungsarbeiten an den Attikablechen •Neubau von Geländern als Absturzsicherungen auf den Flachdächern •Neubau einer Vordachkonstruktion •Einbau / Ergänzung von Dämmung im Bereich der vorgenannten Elemente •Demontagen, Anpassungsarbeiten, Reparaturen, Remontagen sowie Neubau von diversen Bauteilen an der gesamten Gebäudehülle. Für die Sanierung erfolgt der Auszug der Nutzer (Kunsthalle, Musikschule, Gastronomiebetrieb, Verwaltungen) aus dem Gebäude, es erfolgt keine Sanierung im laufenden Betrieb. Die mit der innerstädtischen Lage einhergehenden beengten Platzverhältnisse (kleine Lager- und Verkehrsflächen auf der Baustelle) und vorhandenen Niveausprünge (Treppen, Rampen) stellen erhöhte Anforderungen an einen reibungslosen Bauablauf, insbesondere für die Logistik mit Belieferung, Entsorgung, und Nutzung der vorhandenen Transportmöglichkeiten auf der Baustelle. Die räumliche Nähe zu Wohnhäusern, Gastronomien, Geschäften, sowie touristischen und kulturellen Einrichtungen machen die Baustellenordnung und -sicherheit sowie Einhaltung vom Schall-Immissionsgrenzwerten zum obersten Gebot. Aufgrund des bereits terminierten Wiedereinzuges der Schirn und längerfristigen Ausstellungsplanungen ist eine besondere Termintreue von wesentlicher Bedeutung. Das Gebäude wird vollständig eingerüstet, die Baustelle wird mit zwei Baukranen (nicht durchgängig) sowie mehreren Gerüstaufzügen bedient. Die wesentlichen Maßnahmen sind der Austausch der Natursteinfassade inkl. Dämmung, Austausch von Fensterflügeln, Festverglasungen und Verglasungen der Pfosten-Riegel-Fassaden, Erneuerung des Satteldaches mit Einbau von integrierten Photovoltaikmodulen, Neudeckung von Flachdächern mit Aufbringung von extensiver Begrünung, sowie Fassadenbegrünungen und Pflanzbeeten in den Innenhöfen. Zudem in den Sockelbereichen rund um das Gebäude Erneuerung der Ringerderanlage und Erneuerung der Gebäudeabdichtung. Im Gebäudeinneren erfolgen die brandschutztechnische Sanierung mit Austausch von Brandschutztüren, Brandschutzklappen und -schotts, der Ergänzung von Entrauchungsanlagen, sowie Neuordnungen der Brandmeldeanlage, des Einbruchschutzes, der Gebäudeautomation und an weiteren gebäudetechnischen Anlagen.Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
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