Knittelfelder Abfallservice GmbHKnittelfeldTED
Stadtwerke Judenburg AG: öffentlich-öffentliche Kooperation
Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 10 Abs. 3 BVergG 2018 zur gemeinsamen Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben, insbesondere Sammlung und Transport biogener Siedlungsabfälle sowie gegenseitige Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, Personalressourcen und betrieblicher Unterstützungsleistungen.
Green Waste
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Knittelfelder Abfallservice GmbH
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Green Waste
Tender description
Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 10 Abs. 3 BVergG 2018 zur gemeinsamen Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben, insbesondere Sammlung und Transport biogener Siedlungsabfälle sowie gegenseitige Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, Personalressourcen und betrieblicher Unterstützungsleistungen.
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Gesundheit Nord gGmbH | Klinikverbund BremenBremenEs handelt sich um eine Zusammenarbeit mit kollaborativer Dimension mit gemeinsamer strategischer Zielsetzung, d.h. die Kooperationspartner haben gemeinsam ihren Bedarf und die Lösungen dafür definiert. Die Kooperation umfasst die Bereiche Personal, Qualitätsmanagement, Weiterbildung und Digitalisierung. Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) beabsichtigt, Subspezialisierungen in der Pathologie weiter auszubauen und das dortige Leistungsspektrum mit dem Ziel des Ausbaus der personalisierten molekularpathologischen Diagnostik zu erweitern. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung ermöglicht die Kooperation mit der Gesundheit Nord (GeNo) aufgrund von deren Größe mit entsprechendem komplexen Leistungsspektrum die Übermittlung entsprechender Präparate zur Befundung und Sicherstellung einer umfassenden ärztlichen Ausbildung. Beide Auftraggeber stellen wechselseitig Ressourcen für den jeweils anderen Auftraggeber nach dem Kostenerstattungsprinzip zur Verfügung. Auf Seiten der UMG sind dies Befundungs- sowie Unterstützungsleistungen zur Sicherstellung der molekularpathologischen Diagnostik und damit der medizinischen Versorgung von GeNo-Patienten. GeNo leistet neben einer Kostenerstattung Leistungen im Bereich Aus- und Weiterbildung insbesondere für Subspezialisierungen durch Rotationsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte; Bereitstellung von spezifischem Know-How in den Bereichen KI und Digitalisierung. Gemeinsam werden beide Partner Forschungsprojekte durchführen, ein gemeinsames QM-System sowie ein gemeinsames Fehlermanagementsystem unter Implementierung einer gemeinsamen Lernplattform etablieren. Gemeinsames Ziel ist zudem der Erhalt der GeNo-Standorte als akademische Lehrkrankenhäuser.Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)
Stadt BündeBündeDeadline: Aug 16Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste die zum Linienbündel B3 "Stadtverkehr Bünde" gehören einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn am 26.07.2027 voraussichtlich auf ca. 367.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.Gernsheim -Öffentliche Beleuchtung
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