Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterTED
Stadtbahn; Planungsleistung nach HOAI für die Unterirdische Infrastruktur
Planungsleistungen nach HOAI für unterirdische Infrastruktur im Rahmen der Stadtbahn-Inbetriebnahmestufe 1 (PFA 1.0 Betriebshof und 1.1 Hörn). Umfasst Umlegungsplanung öffentlicher Entwässerungsanlagen (LP 3-4 für PFA 1.1, LP 1-4 für PFA 1.0), Sanierungsplanung öffentlicher Entwässerungsanlagen außerhalb des Wirkbereichs (LP 1-3, optional...
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Planungsleistungen nach HOAI für unterirdische Infrastruktur im Rahmen der Stadtbahn-Inbetriebnahmestufe 1 (PFA 1.0 Betriebshof und 1.1 Hörn). Umfasst Umlegungsplanung öffentlicher Entwässerungsanlagen (LP 3-4 für PFA 1.1, LP 1-4 für PFA 1.0), Sanierungsplanung öffentlicher Entwässerungsanlagen außerhalb des Wirkbereichs (LP 1-3, optio...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- June 17, 2026
Tender description
Planungsleistungen nach HOAI für unterirdische Infrastruktur im Rahmen der Stadtbahn-Inbetriebnahmestufe 1 (PFA 1.0 Betriebshof und 1.1 Hörn). Umfasst Umlegungsplanung öffentlicher Entwässerungsanlagen (LP 3-4 für PFA 1.1, LP 1-4 für PFA 1.0), Sanierungsplanung öffentlicher Entwässerungsanlagen außerhalb des Wirkbereichs (LP 1-3, optional 4) sowie Planung von Versorgungsanlagen für stadtbahninduzierte Bedarfe (LP 1-4) in beiden Abschnitten.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterKielDeadline: Jul 01
Stadtbahn; Planungsleistung nach HOAI für die Unterirdische Infrastruktur
Stadtbahn Inbetriebnahmestufe 1 hier: Planung von Ver- und Entsorgungsanlagen in den Planfeststellungsabschnitten 1.0 und 1.1 Gegenstand des Vertrages: - Umlegungsplanung von öffentlichen unterirdischen Entwässerungsbestandsanlagen im Wirkbereich der Stadtbahn im Planfeststellungsabschnitt 1.1 Hörn in den Leistungsphasen 3-4 - Sanierungsplanung öffentlicher unterirdischer Entwässerungs-anlagen außerhalb des Wirkbereichs der Stadtbahn im Maßnahmenbereich in den Planfeststellungsbereichen 1.0 Betriebshof und 1.1 Hörn in den Leistungsphasen 1-3, optional 4 - Versorgungsanlagen im Rahmen der Stadtbahn induzierten Bedarfe in den Planfeststellungsabschnitten 1.0 Betriebshof und 1.1 Hörn in den Leistungsphasen 1-4 - Umlegungsplanung von öffentlichen unterirdischen Entwässerungsbestandsanlagen im Bereich des Planfeststellungsabschnittes 1.0 Betriebshof in den Leistungsphasen 1-4 - Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterKiel
Stadtbahn; Planungsleistung nach HOAI für die Unterirdische Infrastruktur
Planung von Ver- und Entsorgungsanlagen für die Stadtbahn Inbetriebnahmestufe 1 in den Planfeststellungsabschnitten 1.0 (Betriebshof) und 1.1 (Hörn). Leistungen: Umlegungsplanung öffentlicher Entwässerungsbestandsanlagen im Wirkbereich (PFA 1.1, Lph 3-4), Sanierungsplanung außerhalb des Wirkbereichs (PFA 1.0 und 1.1, Lph 1-3, optional 4), Versorgungsanlagen (Lph 1-4) sowie Umlegungsplanung für PFA 1.0 (Lph 1-4). - Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterDeadline: Jun 17
Stadtbahn; Planungsleistung nach HOAI für die Unterirdische Infrastruktur
Planung von Ver- und Entsorgungsanlagen für die Stadtbahn Inbetriebnahmestufe 1, insbesondere Umlegungsplanung und Sanierungsplanung von öffentlichen unterirdischen Entwässerungsanlagen sowie Planung von Versorgungsanlagen im Bereich des Betriebshofs und des Planfeststellungsabschnittes Hörn in den Leistungsphasen 1-4. - Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterKielDeadline: Jul 16
Stadtbahn; LPH 1-4 Unterirdische Infrastruktur PFA Ostufer u. Westufer
Die IBS 1 verläuft überwiegend durch dichte besiedelte Stadtbereiche und verbindet das West- und Ostufer miteinander. Die Streckenlänge der IBS 1 erstreckt sich über 12,5 km. Die angegebene Streckenlänge ergibt sich aus einer gedachten Achse in Straßenmitte entlang des Streckenverlaufs. Der Planungsumfang dieser Vergabe bezieht sich auf den PFA 1.2 Ostufer in der IBS 1 der Stadtbahn mit rd. 4,2 km. Der Maßnahmenbereich umfasst voraussichtlich folgende Leistungsbestandteile der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserentwässerung: PFA 1.2 Ostufer: - PFA 1.2 Ostufer - Umlegung Bestandsanlagen: ca. 4.500 m - PFA 1.2 Ostufer - Sanierung Bestandsanlagen: ca. 4.900 m Gesamtlänge: ca. 9.400 m Darüber hinaus beinhaltet die Maßnahme im PFA 1.2 Ostufer: - Herstellung bzw. Bearbeitung von ca. 270 Schächten - Herstellung bzw. Einbindung von ca. 1100 Anschlussleitungen Sowie Versorgunganlagen wie z.B. Fernwärme-, Gas-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsleitungen. Die angegebenen Mengen dienen der überschlägigen Beschreibung des Leistungsumfangs im Rahmen dieser Vergabe. Die Angaben beziehen sich auf den Bestand. Leistungspaket 1: Umlegungsplanung von öffentlichen unterirdischen Entwässerungsbestandsanlagen im Wirkbereich der Stadtbahn im PFA 1.2 Ostufer in den Leistungsphasen 3-4 nach HOAI Leistungspaket 2: Sanierung öffentlicher unterirdischer Entwässerungsanlagen außerhalb des Wirkbereichs der Stadtbahn im Maßnahmenbereich PFA 1.2 Ostufer in den Leistungsphasen 1-4 nach HOAI Leistungspaket 3: Umlegungsplanung von Versorgungsanlagen im Rahmen der Stadtbahn induzierten Bedarfe im PFA 1.2 Ostufer in den Leistungsphasen 1-4 nach HOAI - Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterKiel
Planung der unterirdischen Infrastruktur im PFA 1.3 Westufer
Die IBS 1 verläuft überwiegend durch dichte besiedelte Stadtbereiche und verbindet das West- und Ostufer miteinander. Die Streckenlänge der IBS 1 erstreckt sich über 12,5 km. Die angegebene Streckenlänge ergibt sich aus einer gedachten Achse in Straßenmitte entlang des Streckenverlaufs. Der Planungsumfang dieser Vergabe bezieht sich auf den PFA 1.3 Westufer in der IBS 1 der Stadtbahn mit rd. 5,2 km. Der Maßnahmenbereich umfasst voraussichtlich folgende Leistungsbestandteile der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserentwässerung: PFA 1.3 Westufer: - PFA 1.3 Westufer - Umlegung Bestandsanlagen: ca. 12.000 m - PFA 1.3 Westufer- Sanierung Bestandsanlagen: ca. 2.000 m Gesamtlänge: ca. 13.000 m Darüber hinaus beinhaltet die Maßnahme im PFA 1.3: - Herstellung bzw. Bearbeitung von ca. 400 Schächten - Herstellung bzw. Einbindung von ca. 1500 Anschlussleitungen Sowie Versorgunganlagen wie z.B. Fernwärme-, Gas-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsleitungen. Die angegebenen Mengen dienen der überschlägigen Beschreibung des Leistungsumfangs im Rahmen dieser Vergabe. Die Angaben beziehen sich auf den Bestand. Leistungspaket 1: Umlegungsplanung von öffentlichen unterirdischen Entwässerungsbestandsanlagen im Wirkbereich der Stadtbahn im PFA 1.3 Westufer in den Leistungsphasen 3-4 nach HOAI Leistungspaket 2: Sanierung öffentlicher unterirdischer Entwässerungsanlagen außerhalb des Wirkbereichs der Stadtbahn im Maßnahmenbereich PFA 1.3 Westufer in den Leistungsphasen 1-4 nach HOAI Leistungspaket 3: Umlegungsplanung von Versorgungsanlagen im Rahmen der Stadtbahn induzierten Bedarfe im PFA 1.3 Westufer in den Leistungsphasen 1-4 nach HOAI - Kreisverwaltung Dithmarschen - Der Landrat -
VE03.1 - Planungsleistungen TGA ELT, LPH 1-9 gem. § 55 HOAI, Abs. 1 „Technische Ausrüstung“ der Anlagengruppen 4, 5, 7, 8
a) Die Planungsaufgabe besteht in der Durchführung von Planungsleistungen nach HOAI 2021 § 55, Abs. 1 „Technische Ausrüstung“ der Anlagengruppen 4, 5, 7, 8 für die Leistungsphasen 1-9. b) Für alle Leistungsphasen sind die Grundleistungen der HOAI vollständig anzubieten. c) Die Planung ist in BIM vorzunehmen. d) Die Planung und Ausführung wird nach den Grundsätzen von DGNB Silber/QNG+ vorgenommen. Eine Zertifizierung ist abhängig von den Förderbedingungen und wird ggf. im Verlauf der Planungen festgelegt. e) Die Beauftragung wird stufenweise vorgenommen. f) Nach Abschluss der LP 3 werden die Planungsergebnisse dem politischen Raum zur Entscheidung über den Fortgang der Planungen einschl. deren Umsetzung vorgelegt. Eine Verzögerung oder Einstellung der Planung ist möglich. - Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10MettmannDeadline: Jul 14
Verfahren Generalplanung Neubau Feuer- und Rettungswache Wülfrath
Die Auftraggeberin hat als für einen Neubau einer Feuer- und Rettungswache eine Machbarkeitsstudie für ein ehemaliges Bahnhofsareal in Wülfrath erstellen lassen, die die Realisierung eines Gebäudes mit ca. 7.700 m2 BGF auf den vorgenannten Grundstücken einschließlich an die Neubauten angrenzenden Freianlagen mit insgesamt ca.6.800 m2 zum Ziel hatte. Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf eine möglichst wirtschaftliche und nachhaltige Planung, Konstruktion und Bauausführung. Diese soll ressourcenschonend und unter Berücksichtigung der aktuellen Umweltstandards ausgeführt werden. Daher ist derzeit vorgesehen, das Gebäude in Fertigteilbauweise, bevorzugt als Holzhybridkonstruktion zu realisieren. Die Machbarkeitsstudie ist dahingehend zu optimieren. Ebenfalls zu optimieren sind die Fahrzeughallen für untergeordnete Nutzungen wie Abrollcontainer etc. Hier soll im Rahmen der weiteren Planung ein Ausführung als Carports weiterverfolgt werden. Ebenfalls soll untersucht werden, ob das Kellergeschoss entfallen kann. Die vorhandene Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in allen Planungsbereichen zu prüfen, bei Bedarf und gemäß den oben genannten Aspekten anzupassen, zu ergänzen und in Gänze der Auftraggeberin erneut zur Freigabe vorzulegen. Insbesondere die noch ausstehende brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen und in ihren Auswirkungen in den Vorentwurf einzuarbeiten. Etwaige darüber hinaus noch offene Punkte sind mit der Auftraggeberin als weitere Grundlage für die Erstellung der LPH 3 HOAI 2021/AHO final abzustimmen. Sodann ist die LPH 3 HOAI 2021 einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und der Auftraggeberin zur Freigabe vorzulegen. Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungsphasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden. Die Leistungsphasen 4 - 9 HOAI 2021 werden zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ferner ist geplant, die Bauleistungen jeweils auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails als s.g. Ausschreibungsplanung an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der LPH 5 HOAI 2021/AHO erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. Insbesondere folgende Leistungen sind voraussichtlich - nach derzeitigem Stand - im Nachgang zur vorhandenen Machbarkeitsstudie zu erbringen: - Objektplanung - Leistungsbild gem. §34 HOAI 2021 Gebäude und Innenräume o LP 1-3, (optional 4 - 9) o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) o Farb- und Materialkonzept / Leitsystem o Planung des fest eingebauten Mobiliars und losen Mobiliars der Werkstätten, Küchen, Desinfektionsstationen und weiteren feuerwehrspezifischen Räumen o Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber - Technische Ausrüstung - Leistungsbild gem. HOAI 2021 §55 o LP 1-3 (optional 4 - 9) o Haustechnik/Elektro/Aufzug o Küchentechnik o Anlagengruppen 1-8 o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) o Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber o Fachraumplanung Küchen, Werkstätten, Desinfektionsstationen, sonstige feuerwehrspezifische Räume - Tragwerksplanung - Leistungsbild gem. § 51 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 6) einschließlich Mitwirkung bei der Beurteilung von Sondervorschlägen Holz/Holzhybrid sowie der Überwachung der Ausführung dieser Leistungen o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) - Freianlagen - Leistungsbild gem. §39 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 9) - Ingenieurbauwerke Leistungsbild gem. §43 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 9) im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen, im Weiteren für etwaige erforderliche Anbindungen an Bestandsanlagen / - Anschlüsse - Wärmeschutz gem. HOAI 2021 - Schallschutz / Bauakustik - Raumakustik - Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015 - Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021 - Inbetriebnahmemanagement Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar vergütet werden. - Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbHHoyerswerdaDeadline: Jul 06
Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 1-6 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 HOAI 2021 - Sicherung Fernwärmeleitung und Trinkwasserleitung
2 Leistungsgegenstand Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-6, für die Sicherung der Fernwärmeleitung (Vor- und Rücklauf DN 400, ca. 4.500 m) sowie der Trinkwasserleitung (Stahlleitung DN 500, Laubag 2, ca. 3.000 m) im Bereich der bergbaulichen Sanierung der B97 und S130. Die Leistungen gliedern sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen: Stufe 1 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LP 1-3): Auf Grundlage der vorliegenden geotechnischen und betrieblichen Unterlagen sind Trassenvarianten für eine langfristig gesicherte Um- bzw. Neuverlegung beider Medienleitungen zu erarbeiten. Je Objekt sind mindestens drei Varianten einschließlich Vordimensionierung, Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu erarbeiten und mit der Auftraggeberin sowie der LMBV abzustimmen. Erkennbare Synergien zwischen beiden Objekten sind aufzuzeigen. Die Vorzugsvariante ist anschließend entwurfsreif auszuarbeiten; der durchgehende Betrieb beider Medienleitungen bzw. erforderlicher Provisorien ist dabei bereits planerisch vorzubereiten und für die gesamte Bauausführung sicherzustellen. Stufe 2 - Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LP 4-6): Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die erforderlichen Unterlagen für öffentlich-rechtliche Verfahren - insbesondere nach Wasserrecht und Bergrecht - zu erarbeiten und mit den zuständigen Behörden sowie der LMBV abzustimmen. Auf Grundlage der genehmigten Planung sind ausführungsreife Unterlagen zu erstellen und die Vergabeunterlagen für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen aufzustellen. Die Abstimmung der Vergabeunterlagen mit der zeitlichen Abfolge der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der LMBV ist besonders zu berücksichtigen. Für die Trinkwasserleitung ist darüber hinaus die Aufrechterhaltung des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) in allen Bauzuständen planerisch zu gewährleisten. Die detaillierten Anforderungen und die konkrete Leistungsbeschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt WolfsburgN/ADeadline: Jul 28
26-0260 Sanierungsarbeiten Handwerkerviertel, Umbau Schachtweg Süd - Vergabe Planungsleistungen gem. HOAI §§ 48, 38, 53
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Handwerkerviertel" sind in den vergangenen Jahren unter anderem mehrere umfangreiche Maßnahmen zur Aufwertung und Neuordnung der öffentlichen Flächen erfolgreich umgesetzt worden, darunter - die Poststraße (in zwei Bauabschnitten), - der Robert-Koch-Platz am Wolfsburger Campus der Fachhochschule "Ostfalia" einschließlich der umliegenden Verkehrsflächen sowie - der Schachtweg Nord. Handlungsgrundlage für alle Sanierungsmaßnahmen ist die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für das Handwerkerviertel von 2021. Nähere Informationen zum Sanierungsgeschehen finden sich hier (wolfsburg.de/bauenwohnen/stadterneuerunghandwerkerviertel). Das Sanierungsverfahren im Handwerkerviertel ist weitgehend abgeschlossen. Die Erneuerung des südlichen Schachtwegs stellt die letzte "große" Ordnungsmaßnahme im Erneuerungsprozess dar. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die fachplanerischen Leistungen für eine grundhafte Erneuerung des südlichen Schachtwegs vom Abzweig zur Poststraße (= nördliches Ausbauende) im Norden bis zum Kreuzungsbereich mit der Kleiststraße im Süden. Dabei gilt es, die Platzfläche im Eckbereich von Schachtweg und Kleiststraße planerisch mit zu berück-sichtigen (hierzu siehe weiter unten). Die anstehende Sanierungsmaßnahme hat die Herstellung einer in funktionaler und gestalterischer Hinsicht und auch unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung zukunftsfähigen Verkehrsanlage zum Ziel. Dabei sind die - noch zu benennenden - wirtschaftlichen Vorgaben so-wohl aus dem städtischen Kontext als auch aus der Städtebauförderung zu beachten. Ebenso wie bei der 2025 fertiggestellten Poststraße gilt es, über beide Teilabschnitte des Schachtwegs hinweg ein einheitliches Gesamtbild zu erzeugen. Der Straßenraum soll zum baulichen Umfeld hin vermitteln und die Voraussetzungen für die weitere positive Entwicklung des Quartiers schaffen. Der Schachtweg hat die verkehrliche Funktion einer innerstädtischen Durchgangsstraße für den MIV, nicht aber für den ÖPNV. Mit einer Führung von Busverkehren über den Schachtweg ist auch in Zukunft nicht zu rechnen. Gleichwohl muss im Planungsprozess die Frage beantwortet werden, ob die Verkehrsanlage im südlichen Teil möglicherweise zu einer Mischverkehrs- oder einer Platzfläche umgestaltet werden kann. In jedem Fall ermöglicht die mit der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlage einhergehende Eingriffstiefe eine Veränderung bzw. Optimierung des Straßenquerschnitts einschließlich der beidseitigen Nebenanlagen. Im Hinblick auf den Erhalt der vorhandenen Straßenbäume in der Planung sind die Ergebnisse einer (beauftragten) Baumzustandskartierung abzuwarten. Über den planerischen Umgang mit der Platzfläche im Südwesten - bestandsorientierte Sanierung oder vollständige Neuplanung? - muss in Politik und Verwaltung entschieden werden. Darüber hinaus werden die folgenden Aspekte in der Planung zu berücksichtigen sein: - Schaffung einer verkehrssicheren Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Süden unter Erhalt des Parkraumangebots auf der Straßenwestseite - Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Nebenanlagen; Schaffung von Grüninseln und wenn möglich Integration von Retentionsflächen zur Regenwasserbewirtschaftung. Die Priorisierung der genannten Planungsinhalte kann erst im planerischen Prozess festgelegt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen gemäß HOAI für die Neugestaltung des Schachtweg Süd. Die Aufgabenstellung umfasst insbesondere: * Verkehrsanlagenplanung (federführend) (§ 47 HOAI) * Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) * Planung der Straßenentwässerung unter Berücksichtigung der Starkregenvorsorge * Planung der technischen Ausstattung (Außenbeleuchtung) (§ 55 HOAI) Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsphasen 1-3 bzw. 1-4 (Freianlagen) nach HOAI zu beauftragen. Eine stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-8 bzw. 4-9 (Frei-anlagen) erfolgt optional. Einzelheiten sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die weiteren Stufen werden je nach politischer Beschlusslage einzeln abgerufen. Als besondere Leistungen wird ein koordinierter Leitungsplan sowie die Vorstellung der Planunterlagen in politischen Gremien in die Aufgabenstellung übernommen. Für die Teilnahme an Gremiensitzungen ist die Teilnahme des mit der Aufgabe betrauten Projektleiters zu gewährleisten. Die Einbindung von Fachplanern für Freianlagen und Beleuchtung wird vorausgesetzt. - Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDeadline: Jul 13
Planungsleistung Kita Kelberg
4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).
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