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Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 1 - Objektplanung Gebäude
Die Stadt Hockenheim beabsichtigt die energetische Sanierung und teilweise Umnutzung des Freizeitbades Aquadrom. Im Rahmen dessen sollen die Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgen. Projektsteuerungsleistungen werden im Vorfeld vergeben. Ziel ist, die Energieeffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlich...
Architecture
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Die Stadt Hockenheim beabsichtigt die energetische Sanierung und teilweise Umnutzung des Freizeitbades Aquadrom. Im Rahmen dessen sollen die Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgen. Projektsteuerungsleistungen werden im Vorfeld vergeben. Ziel ist, die Energieeffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftl...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Hockenheim
- Published:
- May 18, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Stadt Hockenheim beabsichtigt die energetische Sanierung und teilweise Umnutzung des Freizeitbades Aquadrom. Im Rahmen dessen sollen die Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgen. Projektsteuerungsleistungen werden im Vorfeld vergeben. Ziel ist, die Energieeffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Schwimmbads langfristig zu sichern und Hockenheim als Standort für den Wasser- und Schwimmsport zu sichern und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Sanierung zentraler Funktionsbereiche der Badtechnik, insbesondere der bestehenden Filter-, Pumpen- und Lüftungssysteme, die derzeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und teilweise in gekoppelten Kreisläufen betrieben werden. Durch die Erneuerung und Optimierung dieser Anlagen sollen der Energieverbrauch reduziert, die Betriebskosten gesenkt und die erstmals zu erreichende Effizienzgebäudestufe gemäß BEG-Stufe 85 sichergestellt werden. Parallel dazu erfolgt eine funktionale Neustrukturierung des Hallenbades: Das große Sportbecken bleibt erhalten und bildet weiterhin die Grundlage für Schul-, Vereins- und Öffentlichkeitsschwimmen. Ergänzend ist der Neubau eines Kleinkindbeckens vorgesehen, das ältere, nicht mehr zeitgemäße Freizeitflächen ersetzt. Die bisherigen Sauna- und Salzgrottenbereiche entfallen, da diese weder förderfähig sind noch wirtschaftlich betrieben werden können. Im Rahmen der Objektplanung ist die Planung und Überwachung vom Abriss der Sauna- und Salzgrottenbereiche pauschal als eine besondere Leistung anzubieten. Der Freibadbereich bleibt unverändert erhalten, seine bauliche Substanz wird nicht verändert. Die Auftraggeberin hat im Rahmen des Förderprogramms des BMWSB "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) Projektaufruf 2025" Fördermittel beantragt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung.
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Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 4 - Tragwerksplanung
Die Stadt Hockenheim beabsichtigt die energetische Sanierung und teilweise Umnutzung des Freizeitbades Aquadrom. Im Rahmen dessen sollen die Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgen. Projektsteuerungsleistungen werden im Vorfeld vergeben. Ziel ist, die Energieeffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Schwimmbads langfristig zu sichern und Hockenheim als Standort für den Wasser- und Schwimmsport zu sichern und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Sanierung zentraler Funktionsbereiche der Badtechnik, insbesondere der bestehenden Filter-, Pumpen- und Lüftungssysteme, die derzeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und teilweise in gekoppelten Kreisläufen betrieben werden. Durch die Erneuerung und Optimierung dieser Anlagen sollen der Energieverbrauch reduziert, die Betriebskosten gesenkt und die erstmals zu erreichende Effizienzgebäudestufe gemäß BEG-Stufe 85 sichergestellt werden. Parallel dazu erfolgt eine funktionale Neustrukturierung des Hallenbades: Das große Sportbecken bleibt erhalten und bildet weiterhin die Grundlage für Schul-, Vereins- und Öffentlichkeitsschwimmen. Ergänzend ist der Neubau eines Kleinkindbeckens vorgesehen, das ältere, nicht mehr zeitgemäße Freizeitflächen ersetzt. Die bisherigen Sauna- und Salzgrottenbereiche entfallen, da diese weder förderfähig sind noch wirtschaftlich betrieben werden können. Im Rahmen der Objektplanung ist die Planung und Überwachung vom Abriss der Sauna- und Salzgrottenbereiche pauschal als eine besondere Leistung anzubieten. Der Freibadbereich bleibt unverändert erhalten, seine bauliche Substanz wird nicht verändert. Die Auftraggeberin hat im Rahmen des Förderprogramms des BMWSB "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) Projektaufruf 2025" Fördermittel beantragt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung. - Stadt HockenheimHockenheim
Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 2 - Technische Ausrüstung HLS und Wassertechnik
Die Stadt Hockenheim beabsichtigt die energetische Sanierung und teilweise Umnutzung des Freizeitbades Aquadrom. Im Rahmen dessen sollen die Vergabe der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen erfolgen. Projektsteuerungsleistungen werden im Vorfeld vergeben. Ziel ist, die Energieeffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Schwimmbads langfristig zu sichern und Hockenheim als Standort für den Wasser- und Schwimmsport zu sichern und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Sanierung zentraler Funktionsbereiche der Badtechnik, insbesondere der bestehenden Filter-, Pumpen- und Lüftungssysteme, die derzeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und teilweise in gekoppelten Kreisläufen betrieben werden. Durch die Erneuerung und Optimierung dieser Anlagen sollen der Energieverbrauch reduziert, die Betriebskosten gesenkt und die erstmals zu erreichende Effizienzgebäudestufe gemäß BEG-Stufe 85 sichergestellt werden. Parallel dazu erfolgt eine funktionale Neustrukturierung des Hallenbades: Das große Sportbecken bleibt erhalten und bildet weiterhin die Grundlage für Schul-, Vereins- und Öffentlichkeitsschwimmen. Ergänzend ist der Neubau eines Kleinkindbeckens vorgesehen, das ältere, nicht mehr zeitgemäße Freizeitflächen ersetzt. Die bisherigen Sauna- und Salzgrottenbereiche entfallen, da diese weder förderfähig sind noch wirtschaftlich betrieben werden können. Im Rahmen der Objektplanung ist die Planung und Überwachung vom Abriss der Sauna- und Salzgrottenbereiche pauschal als eine besondere Leistung anzubieten. Der Freibadbereich bleibt unverändert erhalten, seine bauliche Substanz wird nicht verändert. Die Auftraggeberin hat im Rahmen des Förderprogramms des BMWSB "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) Projektaufruf 2025" Fördermittel beantragt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung. - Stadt HockenheimHockenheim
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Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim: Projektsteuerungsleistungen
Die Stadt Hockenheim beabsichtigt die energetische Sanierung und teilweise Umnutzung des Freizeitbades Aquadrom. Im Rahmen dessen sollen Projektsteuerungsleistungen beschafft werden. Ziel ist, die Energieeffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Schwimmbads langfristig zu sichern und Hockenheim als Standort für den Wasser- und Schwimmsport zu sichern und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Sanierung zentraler Funktionsbereiche der Badtechnik des Hallenbades, insbesondere der bestehenden Filter-, Pumpen- und Lüftungssysteme, die derzeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und teilweise in gekoppelten Kreisläufen betrieben werden. Durch die Erneuerung und Optimierung dieser Anlagen sollen der Energieverbrauch reduziert, die Betriebskosten gesenkt und die erstmals zu erreichende Effizienzgebäudestufe gemäß BEG-Stufe 85 sichergestellt werden. Parallel dazu erfolgt eine funktionale Neustrukturierung des Hallenbades: Das große Sportbecken bleibt erhalten und bildet weiterhin die Grundlage für Schul-, Vereins- und Öffentlichkeitsschwimmen. Ergänzend ist der Neubau eines Kleinkindbeckens vorgesehen, das ältere, nicht mehr zeitgemäße Freizeitflächen ersetzt. Der Freibadbereich bleibt unverändert erhalten, seine bauliche Substanz wird nicht verändert. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist die Begleitung des Gesamtvorhabens durch einen erfahrenen Projektsteuerer zwingend notwendig. Die Begleitung des Fördermittelverfahrens wird daher zum Gegenstand der Projektsteuerungsleistungen. Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Baukosten (netto) für die Gesamtmaßnahme werden wie folgt geschätzt: KG 200 Herrichten und Erschließen: 330.000 EUR, KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion: 8.550.575 EUR, KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen: 2.893.000 EUR, KG 600 Ausstattung: 44.000 EUR, KG 700 Baunebenkosten: 3.998.896 EUR. Gesamtsumme netto: 15.816.471 EUR. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Der Förderbescheid wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. - Stadt HockenheimDeadline: Apr 23
Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 3 - TGA Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI
Die Stadt Hockenheim plant die energetische Sanierung und Umnutzung des Aquadroms zur Steigerung der Energieeffizienz (BEG-Stufe 85). Leistungen: Planung und Bauüberwachung für Badtechnik (Filter, Pumpen, Lüftung), funktionale Neustrukturierung des Hallenbads, Erhalt des Sportbeckens und Neubau eines Kleinkindbeckens. Abriss von Sauna/Salzgrotte als besondere Leistung. Der Freibadbereich bleibt unberührt. Vergabe unter Vorbehalt der Fördermittelbewilligung (SKS 2025). - Stadt HockenheimHockenheim
Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 1 - Objektplanung Gebäude
Die Stadt Hockenheim plant die energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim. Die Baukosten werden mit etwa 11,8 Millionen Euro erwartet. Die Leistung soll in vier Losen ausgeschrieben werden: Objektplanung Gebäude, TGA HLS und Wassertechnik, TGA Elektro und Tragwerksplanung. Die Leistungsphasen werden in mehreren Stufen beauftragt. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis Ende 2031 geplant. - Stadt Hockenheim
Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 3 - TGA Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI
Los 3 - TGA Elektro: Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI für die energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim. Erwartete Baukosten (netto): KG 440 (elektr. Anlagen) 825.000 €, KG 450 (Kommunikation) 330.000 €, KG 460 (Förderanlagen) 44.000 €. Stufenweise Beauftragung: zunächst LPh 1-4, dann LPh 5-9. Entwurfsplanung (LPh 3) bis Ende 2026 erforderlich. Gesamtfertigstellung inkl. Inbetriebnahme bis 31.12.2031 geplant. - Stadt Hockenheim
Stadt Hockenheim - Energetische Sanierung des Aquadroms Hockenheim, Los 3 - TGA Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 3 - TGA Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI. Die Baukosten (netto) werden in den einzelnen Anlagengruppen wie folgt erwartet: KG 440 - Elektrische Anlagen - 825.000,00 EUR; KG 450 - Kommunikationsanlagen - 330.000,00 EUR; KG 460 - Förderanlagen - 44.000,00 EUR. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Leistungszeit: Die Beantragung der Förderung erfolgt in mehreren Stufen. Die aktuellen Förderbedingungen sehen die Vorlage der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) bis Ende 2026 vor. Die Planungsleistungen sind so rechtzeitig zu erbringen und die Auftraggeberin bei der Beantragung der Förderung zu unterstützen, dass die Förderfristen eingehalten werden. Über den aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung soll zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkret informiert werden. Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist voraussichtlich spätestens bis zum 31.12.2031 geplant und zwar inklusive der Inbetriebnahme des Bades. Für den Fall abweichender Vorgaben des Fördergebers wird hinsichtlich der Ausführungsfristen ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Auftraggeberin vereinbart. - Stadt Offenbach am Main
Uhlandschule Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob die zusätzlich erforderlichen Flächen im Dachgeschoss des Hauptgebäudes oder an anderer Stelle als Ergänzung oder Aufstockung realisert werden können. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden bereits Optionen untersucht, von welchen mindestens 2 vertieft werden sollen. Die zu erhaltenden Gebäude sind durchweg in Massivbauweise errichtet. Die Fenster als auch die Gebäudehülle sollen denkmalgerecht energetisch saniert werden und einen Sonnenschutz erhalten. Im Rahmen der Planungsleistung ist eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu realisieren. Die bestehenden Schulgebäude als auch der Schulhof sollen die Anforderungen und Bedürfnisse einer zeitgemäßen Grundschule als ganzheitlichem Lern- und Lebensort mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Der schützenswerte Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Wie bereits unter Punkt 3.3. beschrieben, wurde die innere Struktur der Bestandsgebäude (aller im Teil 2 genannten Gebäude) im Zuge der pädagogischen Fachberatung gesamtkonzeptionell betrachtet und der Umfang einer eventuell erforderlichen baulichen Erweiterung definiert. Die Ergebnisse sind in eine Machbarkeitsstudie eingeflossen, in welcher mehrere Szenarien entwickelt wurden. Die Cafeteria ist so zu planen, dass der Raum auch für andere schulische Zwecke oder als Aula für die Schule nutzbar ist. Alle Gebäudeteile der Uhlandschule stehen unter Denkmalschutz. Die Planung von neuer Bausubstanz muss dies entsprechend berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie mit dem Raum- und Nutzungskonzept sowie dem zugehörigen Raumprogramm und erste Studien zu Statik, Brandschutz und energetischer Sanierung, werden den Planenden in Stufe II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Nutzungen aus der Machbarkeitsstudie ist in der Planungsphase durch die Planenden zu prüfen und ggfs. entsprechend der Ergebnisse weiterer Voruntersuchungen und -planungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschafts- und wenig Verkehrsflächen. Dies kann und soll durch sinnvollerweise mehrfach zu nutzende Räume erreicht werden, welche die traditionelle Unterscheidung zwischen Beschulung am Vormittag und Betreuung am Nachmittag durchbricht, ohne das Bedürfnis nach individueller Ausstattung und Nutzung einzelner Räume zu missachten. Durch die künftig längere Aufenthaltsdauer der Schüler*innen in den schulischen Räumen ist es insbesondere wichtig, dass die Gebäude incl. Freianlagen den Kindern als "zweite Heimat" dient und die dafür erforderliche Aufenthaltsqualität bietet. Hervorzuheben sind, neben der gewünschten räumlichen Qualität, insbesondere auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Sanierung, ggf. Ersatzneubau und Schulhof wichtig sowie ein respektvoller Umgang mit dem Ensembleschutz innerhalb der spezifischen städtebaulichen Umgebung. Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: Ein kurzer Stegreifentwurf als Arbeitsprobe mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500 Euro brutto vergütet, sollten Bietende keinen Zuschlag erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist weitere Details siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - land.D
ST 26015 Planungsleistungen für das Projekt „Energetische Sanierung und Modernisierung der Dreifeldsporthalle des BTI Neuss, Anton-Kux-Straße, 41460 Neuss, Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Rhein-Kreis-Neuss beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Dreifeldsporthalle des BTI Neuss. Zur Übernahme der erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen sucht der Rhein-Kreis-Neuss geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden in folgenden Lose getrennt voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Los 2: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Los 3: Fachplanung Tragswerksplanung und Bauphysik Mit diesem Verfahren werden zunächst die Leistungen zum Los 1 ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Die Hammfeld-Halle wurde Anfang der 1970er Jahre als Dreifeldhalle mit Nebenräumen errichtet und verfügt über eine Tribüne für 800 Personen, wodurch sie als Versammlungsstätte gilt. Das Gebäude befindet sich weitgehend im Originalzustand; insbesondere Fassade, Gebäudehülle und technische Ausstattung sind veraltet und energetisch ineffizient. Die Wegeführung ist unübersichtlich, ein klarer Haupteingang fehlt und barrierefreie Sanitäranlagen sind nicht vorhanden. Insgesamt besteht ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Lediglich der Sportboden wurde 2023 erneuert. Die geplanten Maßnahmen umfassen die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle sowie die grundlegende Modernisierung und Neuorganisation der Sanitär- und Umkleidebereiche. Dabei sollen barrierefreie Anlagen für Sportler und Besucher geschaffen und die Leitungsführung zentralisiert werden. Zudem entstehen zentrale Besucher-Sanitäranlagen, ein neues Foyer mit Garderobe sowie ein großzügiger Mehrzweckraum mit Küche und höherer Raumdecke. Dieser erhält eine transparente Fassade und einen klar erkennbaren neuen Haupteingang. Darüber hinaus ist eine PV-Anlage und ein Gründach angedacht, sofern die Dachstatik dies zulässt und die Kosten für eine notwendige Dachverstärkung die vorgesehenen Kosten nicht überschreiten. Ein teilweiser Austausch der vorhandenen Fassadenelemente (Waschbetonplatten) gegen lichtdurchlässige Elemente soll geprüft werden. Die Dachöffnungen des Flachdachs im Umkleidebereich sollen dem neu geplanten Grundriss angepasst werden. Die energetischen Kennwerte der Außenhülle ergeben sich aus den Förderbedingungen und sind im Energiekonzept dargestellt, vgl. Anlage. Es ist beabsichtigt, Fördermittel nach EnSanRR für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes in Anspruch zu nehmen.
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