Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-AhrweilerTED
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Wiederherstellung der Ringener Straße - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuor...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, MEP Engineering, Construction Supervision
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Z...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- July 22, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Entsprechend der Anlage 13.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Leistungszeit: Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten Verkehrsführungskonzeptes. Sollten die Baumaßnahmen nicht bis Mitte 2027 abgeschlossen werden können, ist eine bauliche Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst wieder ab dem Jahr 2030 möglich, da eine Einseitige verkehrliche Nutzung der Straße ab Mitte 2027 gewährleistet sein muss. Vor diesem Hintergrund kommt einer zügigen und realistisch umsetzbaren Planung sowie einer effizienten Projektorganisation besondere Bedeutung zu. Verbindlichkeit der Terminplanung: Das vom Auftragnehmer im Angebot eingereichte und gewertete Konzept zur terminlichen Umsetzung (Zeit- und Ablaufplanung) wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die darin dargestellten Ausführungsfristen, Meilensteine und Abläufe sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie nicht auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen oder auf Anordnungen des Auftraggebers beruhen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
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10- Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-AhrweilerDeadline: Jul 22
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Wiederherstellung der Ringener Straße - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Entsprechend der Anlage 13.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Leistungszeit: Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten Verkehrsführungskonzeptes. Sollten die Baumaßnahmen nicht bis Mitte 2027 abgeschlossen werden können, ist eine bauliche Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst wieder ab dem Jahr 2030 möglich, da eine Einseitige verkehrliche Nutzung der Straße ab Mitte 2027 gewährleistet sein muss. Vor diesem Hintergrund kommt einer zügigen und realistisch umsetzbaren Planung sowie einer effizienten Projektorganisation besondere Bedeutung zu. Verbindlichkeit der Terminplanung: Das vom Auftragnehmer im Angebot eingereichte und gewertete Konzept zur terminlichen Umsetzung (Zeit- und Ablaufplanung) wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die darin dargestellten Ausführungsfristen, Meilensteine und Abläufe sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie nicht auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen oder auf Anordnungen des Auftraggebers beruhen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KGN/A
Bundesstadt Bonn, Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn (Generalplanung)
Folgende Leistungen wurden vergeben: Pos. 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, mind. Leistungsphase 1-5, Honorarzone IV, Pos. 02 Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (HLS) gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 1 bis 3, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Pos. 03 Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 4 bis 6 und 8, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Pos. 04 Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppe 7, hier: für nutzungsspezifische Anlagen für Feuerwachen, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 05 Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppe 7, hier: Küchenplanung, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 06 Fachplanung/ Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz) nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase 1-5, Honorarzone III, Pos. 07 Fachplanung/ Beratungsleistungen Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik) nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase 1-5, gem. HOAI 2021, Anlage 1, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Pos. 08 Objektplanung Verkehrsplanung gem. § 47 HOAI 2021, Anlage 13, mind. Leistungsphase 1-5, Honorarzone IV, Pos. 09 Fachplanung Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 "Leistungen für Baulogistik - Stand 03/2011, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 10 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021, Anlage 14, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 11 Fachplanung Brandschutz gem. AHO, Heft 17 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 12 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021, Anlage 11, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Koordinationsleistungen im Planungsteam bzw. Generalplanerleistungen werden mit einem Zuschlag vergütet. Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Die erste Beauftragung der Stufe 1 erfolgte mit Zuschlagserteilung. Die Weiterbeauftragung über Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 8 und 9 erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Ausloberin. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungsleistungen zu übernehmen, sofern die entsprechenden Leistungen funktional technisch mit der Umsetzung des Auftragsversprechens untrennbar verbunden sind und die Bauherrschaft dies wünscht. Die Auswahl der entsprechenden Fachplaner erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeberin und Auftragnehmerin, insbesondere sofern die entsprechenden Kompetenzen nicht durch die Auftragnehmerin selbst abgedeckt werden können. - Große Kreisstadt GermeringGermering
Neubau 6-gruppige Kindertagesstätte am Volksfestplatz in Germering - Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 ca. 2.660.000 EUR / KGr 400 ca. 800.000 EUR. _____ Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Sommer 2026. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll 2027 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll im Sommer 2029 erfolgen, die Inbetriebnahme erfolgt Anfang September 2029. - Magistrat der Stadt Babenhausen, Fachbereich IV – Tiefbau & KläranlageBabenhausenDeadline: Jul 27
Stadt Babenhausen - Durchgängigkeitsmaßnahmen an der Gersprenz Bereich: Stadtmühle Babenhausen
Im Stadtgebiet von Babenhausen fließt die Gersprenz bei Flusskilometer 12,9 durch die sog. Stadtmühle. Dort befindet sich eine stillgelegte Wasserkraftanlage, die derzeit ein Wanderhindernis darstellt. Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme sollen die wasserführenden Teile der Wasserkraftanlage rückgebaut sowie die Durchgängigkeit unter Betrachtung und Bewahrung der umliegenden örtlichen Verhältnisse hergestellt werden. Es findet eine Aufteilung des Gesamtprojekts in zwei in sich geschlossene Teilprojekte statt – der Rückbau der ehemaligen Wasserkraftanlage (Los 1) und die Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2). Beide Maßnahmen stehen in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang und sind planerisch aufeinander abzustimmen. Zum Rückbau der Wasserkraftanlage (Los 1) werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 HOAI – LPH 1-9, sowie besondere Leistungen (Honorarzone III) - Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 HOAI- LPH 1-6, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) - Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI o Geotechnische Untersuchungen und Beratung, - Teilleistungen a bis c gemäß Ziff. 1.3.3 Abs. 3 Spalte 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) o Leistungen zur Ingenieurvermessung (Honorarzone III) - Leistungen der Umweltbaubegleitung gem. Heft 27 der AHO-Schriftenreihe - Leistungen nach der Baustellenverordnung Zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2) wird zusätzlich zu den o.g. Leistungen folgende Planungsleistung ausgeschrieben: - Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. §26 HOAI Im Ingenieurvertrag ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-2. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Weitere detailliertere Informationen befinden sich in der Leistungsbeschreibung sowie den Honorarermittlungsbögen. - Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II", Ingenieurleistungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-AhrweilerDeadline: Jul 09
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Hangsicherung und Wiederherstellung Wanderweg unterhalb Calvarienberg, Los 2 - Umwelttechnische Untersuchungen
I. Projektbeschreibung: Im Zuge der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 erodierte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Gemarkung Ahrweiler, der nach Osten ansteigende Hang des Calvarienbergs in seiner Exposition als Prallhang. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sowie die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sehen hier nun die Sicherung und den Wiederaufbau dieses Uferbereichs im Bereich der Ahr vor. Im Zuge dessen soll der ebenfalls durch die Flutkatastrophe in Mitleidenschaft geratene am Hang entlanglaufende asphaltierte Fußweg und gleichzeitig Abschnitt des Fernwanderweges "Ahrsteig" wieder aufgebaut werden. II. Das Untersuchungsgebiet: Es handelt sich um den östlichen Böschungsabschnitt der Ahr mit einer Steilböschung von einer Gesamtlänge von ca. 190 m. Davon grenzen nördlich ca. 60 m an weinbaulich genutzte Fläche und ca. 130 m verlaufen als Hangeinschnitt mit bergseitiger Naturstein-Schwergewichtsmauer. Die Stützhöhen belaufen sich auf rund 1,5 bis 2,8 m. Am Fuß der Böschung haben sich mehreren Meter Tiefe Kolke entwickelt. Da das Ahrtal innerhalb des FFH-Gebiets "Ahrtal" liegt und der Eingriffsbereich sich zum Teil in dieses FFH-Gebiet erstreckt, wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass bei der Umsetzung der erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen auf die FFH-Leitarten nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb werden neben der Erstellung eine Fachbeitrags Naturschutz und eines Artenschutzgutachtens auch die Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 - Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Leistungen der Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m Anlage 12 HOAI - Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI i.V.m Anlage 13 HOAI - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAI Los 2 - Umwelttechnische Untersuchungen Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. III. Leistungszeit: Quartal 3/ 2027 in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die beigefügte Leistungsbeschreibung. - Ortsgemeinde MüschMüschDeadline: Jun 08
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal), Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI i.V.m. der Anlage 12 in den Leistungsphasen 1-9. Auf Grundlage des vorliegenden geotechnischen Gutachtens wurden mehrere grundsätzliche Varianten zur Sicherung des Hangbereichs identifiziert. Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zur Entwässerung des Hanges, zur Sicherung des Böschungsfußes sowie wasserbauliche Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Eine Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erfolgt; die Varianten sind im Rahmen der Planungsleistungen weiterzuentwickeln, zu bewerten und zur Entscheidungsreife zu führen. Die im Gutachten enthaltenen Kostenansätze stellen lediglich überschlägige Grobkostenschätzungen dar und dienen ausschließlich der Einordnung möglicher Größenordnungen. Eine Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 liegt derzeit nicht vor. Für die Angebotswertung werden daher fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto zugrunde gelegt. Diese dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Baukostensumme. Die Ermittlung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ist Bestandteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI zur Sicherung des Hangbereichs. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Planung von Maßnahmen zur Hangsicherung und Stabilisierung der Böschung, - Planung wasserbaulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Erosion am Böschungsfuß sowie zur Beeinflussung der Anströmungssituation, - Planung von Maßnahmen zur Entwässerung und Steuerung von Oberflächen- und Hangwasser, - sowie - soweit erforderlich - Anpassungen von Verkehrsanlagen (z. B. Wege). Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Maßnahmen zur Sicherung des Hangbereichs östlich der Ortslage Müsch. Hierzu gehören insbesondere: - die statische und konstruktive Bemessung von Bauwerken und Bauteilen zur Hangsicherung (z. B. Stützkonstruktionen, Böschungssicherungen, bewehrte Erdkörper oder vergleichbare Bauweisen), - die Tragwerksplanung wasserbaulicher Bauwerke und Anlagen (z. B. Ufersicherungen, konstruktive Maßnahmen im Gewässerbereich), - die Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise einschließlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, - die Mitwirkung bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten aus statisch-konstruktiver Sicht, - sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Ausführung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Architektenleistungen gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - Neue Feuer- und Rettungswache - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee, 52066 Aachen
Wettbewerbsgegenstand ist die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes für das Wettbewerbsgelände und der Entwurf einer Feuer- und Rettungswache mit einer BGF von ca. 5.300 m2 und geschätzten Kosten von 16,1 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300 und 400). Das Wettbewerbsgelände umfasst eine Fläche von insgesamt 2,3 Hektar. Der für die Neuordnung der Freianlagen bislang erfasste Kostenrahmen beträgt 3,14 Mio. EUR brutto. Bearbeitungszeiträume Leistungsphasen 1-3: 4. Quartal 2024 - 2. Quartal 2025 Unterbrechung der Bearbeitung wg. B-Plan: 3. Quartal 2025 - 3. Quartal 2026 Leistungsphase 4-7: 4. Quartal 2026 - 3. Quartal 2027 Bearbeitungszeitraum Ausführung: 4. Quartal 2027 - 3. Quartal 2029 Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen: Stufe 1: Leistungsphase 1-2 Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Stufe 3: Leistungsphase 5-9 Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien. Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI - Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI - Flächenplanung (Städtebaulicher Entwurf) auf Grundlage der AHO Nr. 42 Es erfolgt keine Aufteilung der vertragsgegenständlichen Planungsleistungen in Lose. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen; die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe erfolgt schriftlich durch die Stadt Aachen. Die Abnahme der Leistungsphasen erfolgt schriftlich. Der Auftraggeber beauftragt die folgenden Leistungen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß § 34 HOAI Honorarzone IV: 1. Leistungsphase 1 - 5 2. Optional: Leistungsphase 6 - 9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß § 39 HOAI, Honorarzone IV: 1. Leistungsphase 1 - 5 2. Optional: Leistungsphase 6 - 9 Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der AHO Nr. 42 "Besondere Leistungen zur Flächenplanung" - Städtebaulicher Entwurf (hohe Anforderungen), HOAI 2021 in 1. LP 1 - 3 In den Angebotsunterlagen ist darzulegen, welche Rechtsform das Team für die Umsetzung annimmt (z.B. Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer). In jedem Fall gilt das Architekturbüro als federführend und Hauptansprechpartner gegenüber der Stadt Aachen. - Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - HochbauamtWiesbaden
Grundhafte Erneuerung Klagenfurter-Ring, Wiesbaden; Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen (§§ 45-48 HOAI), LPH 1-9
Ausgangssituation /Aufgabenstellung /Projektbeschreibung: Der Klagenfurter Ring ist eine zentrale Erschließungsstraße im Wiesbadener Stadtteil Biebrich, die im Zuge einer Grundinstandsetzung in drei Bauabschnitten vollumfänglich erneuert werden soll. Ein wesentlicher Kernpunkt der Maßnahme ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen "Wörther-See-Straße", "Karawankenstraße", "Sickingenstraße" und "Erich-Ollenhauer-Straße" gemäß den geltenden Regel- und Sonderbauweisen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten - insbesondere enger Radien und einer hohen Anzahl angrenzender privater Senkrechtparkplätze sowie Feuerwehrzufahrten - gestaltet sich die Herstellung gerader Bussteigkanten als technisch anspruchsvoll. Für die Haltestellen "Wörther-See-Straße" und "Karawankenstraße" wurden im Rahmen eines Ortstermins verschiedene Varianten zur Verlegung und Optimierung der Standorte erarbeitet, die teilweise Änderungen der Linienführung der Linien 14/24 sowie die Prüfung von Schleppkurven in den angrenzenden Straßenzügen (z. B. Sickingenstraße) erfordern. Die bauliche Umsetzung erfolgt in Asphaltbauweise (Belastungsklasse BK 3.2), wobei die Fahrbahnbereiche vor den Bushaltestellen in halbstarrer Bauweise ausgeführt werden. Öffentliche Gehwege sind auf eine Breite von 2,5 m zu erweitern und in Pflasterbauweise herzustellen. Private Flächen werden grundsätzlich nicht erneuert, es sei denn, eine Anpassung ist aufgrund der Planungsänderung zwingend erforderlich. Die anrechenbaren Kosten für die Gesamtmaßnahme (Bauabschnitte 1-3) liegen entsprechend einer überschlägigen Ermittlung bei rund 4.515.000,- € netto für den reinen Straßenbau. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45-48 HOAI, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Zeitplan der Planungsleistungen / Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Oktober 2026 Abschluss Leistungsphase 5: Q1 2027 Bauabschnitt 1: ab Q1 2027 Bauabschnitt 2: ab Q3 2027 Bauabschnitt 3: ab Q3 2028 - Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenDeadline: Aug 31
Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.
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