Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbHWienTED
SPOSA 2 I Kunstrasenplätze I Rahmenvereinbarung
Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind ua bestehende Kunstrasenplätze zu ersetzen bzw zu sanieren sowie neue Kunstrasenplätze zu errichten. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufe entsprechende Sanierungs- und Errichtungsleistungen beauftra...
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Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind ua bestehende Kunstrasenplätze zu ersetzen bzw zu sanieren sowie neue Kunstrasenplätze zu errichten. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufe entsprechende Sanierungs- und Errichtungsleistungen beauf...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbH
- Published:
- February 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Im Hinblick auf das Vereinssportanlagensanierungsprogramm sind ua bestehende Kunstrasenplätze zu ersetzen bzw zu sanieren sowie neue Kunstrasenplätze zu errichten. Der Auftraggeber beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen abzuschließen, um möglichst kurzfristig mittels Leistungsabrufe entsprechende Sanierungs- und Errichtungsleistungen beauftragen zu können.
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7RVH2026 - Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.- Fachhochschule PotsdamPotsdamDeadline: Mar 17
Rahmenvereinbarung Cisco-Systeme und Serviceleistungen, Los 1 Berlin, Los 2 Brandenburg, Los 3 Sachsen-Anhalt
Die Fachhochschule Potsdam schreibt als Verfahrensbevollmächtige mit diesem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für ihren Bedarf und dem Bedarf weiterer Auftraggeber bzw. Bezugsberechtigten aus. Diese Rahmenvereinbarung dient der flexiblen Beschaffung von Produkten des Herstellers Cisco Systems und der Sicherstellung verschiedener Systemserviceleistungen. Es werden hierüber Systeme als Ersatz oder der Erweiterung des Bestandes mit Produkten des Herstellers beschafft, die aufgrund herstellerspezifischer Funktionen und Schnittstellen sowie lizenzrechtlicher Aspekte nur durch Original-Produkte dieses Herstellers abgedeckt werden können. Die vertragsgegenständlichen Leistungen können detailliert dem Vertragsdokument "Teil A Rahmenvereinbarung" entnommen werden. Die Auftraggeber sind dort unter dem Pkt.1.6" aufgeführt. Die Vergabe erfolgt in Mengenlosen wie folgt: Los 1 Berlin Los 2 Brandenburg Los 3 Sachsen-Anhalt Als Vertragsgrundlage für die Einzelabrufe wird ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag vereinbart, da bei der Umsetzung von Migrationsvorhaben projektspezifische Leistungen zu einem nicht unwesentlichen Eingriff in das bestehende Gesamtsystem führen können. Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden aktuell auf ca. 6,85 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.- Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHDeadline: May 08
Wärmeverbundsystem (WDVS) / Außenputz BT A,B,C,E
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau ents Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
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