Gemeinde LetschinLetschin
Spielplatz Sietzing
Erweiterung und Sanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes in Sietzing durch Lieferung und fachgerechte Montage einer 2-Turm-Spielkombination sowie einer Doppelschaukel für den öffentlichen Spielplatzbereich. Die Leistung umfasst insbesondere die erforderlichen Fundament- und Montagearbeiten, das Aufstellen und Verankern der Spielgerät...
Playground Equipment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Letschin
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 17, 2026
- Topic:
- Playground Equipment
- Object:
- Spielplatz
Object classification
- SpielplatzPrimary
Tender description
Erweiterung und Sanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes in Sietzing durch Lieferung und fachgerechte Montage einer 2-Turm-Spielkombination sowie einer Doppelschaukel für den öffentlichen Spielplatzbereich. Die Leistung umfasst insbesondere die erforderlichen Fundament- und Montagearbeiten, das Aufstellen und Verankern der Spielgeräte sowie die funktions- und sicherheitsgerechte, betriebsfertige Übergabe. Die Ausführung erfolgt gemäß den Anforderungen der DIN EN 1176 und DIN EN 1177 in der jeweils gültigen Fassung.
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4Erneuerung und Erweiterung des öffentlichen Spielplatzes in Menz, Friedensplatz
Amt Gransee und Gemeinden, Fachbereich IIGranseeErrichtung von Spielgeräten auf dem Friedensplatz in Menz als Instandsetzungsmaßnahme 1. Spielgeräte 1x Kletterkombination, RC 1x Vogelnestschaukel, RC 1x Sandspielgerät, RC 1x Kombinationsspielgerät, RC 1x Seilbahn, Holz 1x Doppelschaukel, RC 1x Trampolin, RC 2. Rückbau alte Fundamente Spielgeräte ca. 20 St Rückbau alte Pflastersteine ca.60m 3. BaumschutzErtüchtigung Wege, Neubau Spielplatz- Los Freianlagen
Gemeinde KabelsketalKabelsketalDeadline: Jul 21Ertüchtigung von Wegen und Neubau eines Spielplatzes: Baustelleneinrichtung, 90 m² Baustraße, 98 m Bauzaun, 155 m² Rückbau Freilichtbühne, 427 m² wassergebundene Wegedecke mit Schottertragschicht und Geotextil, 230 m Kabelgraben, 6 Parkplätze mit Rasengitter. Ausstattung: 1 Doppelschaukel, 1 Spielgerät U3, 1 Spielgerät Ü3, 3 Sitzbänke, 7 Mastleuchten. Landschaftsbau: 200 m² Rasensaat, 2 Bäume, 11 Sträucher, 102 Hainbuchen.Spielplatz Ligusterstieg-Liefern von Spielanlage+Einbau
Gemeinde Halstenbek1. Allgemeine Informationen: Titel: Spielplatz Ligusterstieg-Liefern von Spielanlage+Einbau; Vergabenummer: 2026/36602/0800000 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Gemeinde Halstenbek; Bereich/Abteilung: Fachbereich BAUEN & UMWELT/ Fachdienst Liegenschaften, Grünflächenmanagement, Tiefbau; Straße, Hausnummer: Gustavstraße 6; PLZ: 25469; Ort: Halstenbek; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und der fachgerechte Einbau einer neuen Spielanlage für Kinder im Alter von ca. 3 bis 12 Jahren auf einem bestehenden öffentlichen Spielplatz. Die Spielanlage soll verschiedene Spiel-, Bewegungs- und Klettermöglichkeiten miteinander verbinden. Vorgesehen sind insbesondere Balancierelemente, eine Rutsche, mehrere unterschiedliche Aufstiege, Flaschenzüge sowie eine Spiel- bzw. Hütte. Die tragenden Pfosten der Spielanlage sind ausschließlich aus Metall auszuführen. Eine Ausführung der tragenden Pfosten aus Holz ist nicht gewünscht. Die Spielanlage ist vollständig zu liefern, fachgerecht zu montieren und standsicher einzubauen. Die Ausführung hat unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regelwerke und Sicherheitsanforderungen für öffentliche Spielplätze zu erfolgen. 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Spielplatz Ligusterstieg; Straße, Hausnummer: Ligusterstieg 23-25; PLZ: 25469; Ort: Halstenbek; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 37535200-9/ 45000000-7; Art und voraussichtlicher : Der Auftragnehmer hat eine für die vorgesehene Altersgruppe geeignete und funktionale Spielanlage zu liefern und fachgerecht einzubauen. Die Spielanlage soll mindestens folgende Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten umfassen: - Balancierelemente, - Rutsche, - mehrere unterschiedliche Aufstiege bzw. Kletteraufstiege, - Flaschenzüge, - eine Hütte bzw. ein Spielhaus, - weitere geeignete Spiel- und Bewegungselemente zur Ergänzung der Spielanlage. Die tragenden Pfosten der Spielanlage müssen aus Metall bestehen. Tragende Pfosten aus Holz werden nicht gewünscht. Die konkrete Gestaltung und Zusammenstellung der Spielanlage soll sich an den örtlichen Gegebenheiten und der verfügbaren Fläche orientieren. Der Auftragnehmer hat daher vor der Angebotserstellung die örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen. Eine Ortsbesichtigung des vorhandenen Spielplatzes ist vor der Angebotserstellung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die zur Verfügung stehende Fläche, vorhandene Einbauten, Abstände, Zugangs- und Einbaumöglichkeiten sowie die für die Spielanlage einschließlich der erforderlichen Sicherheits- und Fallschutzbereiche zur Verfügung stehende Fläche zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat bei der Planung und Auswahl der Anlage sicherzustellen, dass die Spielanlage einschließlich der erforderlichen Sicherheitsbereiche auf der vorhandenen Fläche untergebracht werden kann. Die maximal mögliche Ausdehnung der Spielanlage ist anhand der örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: - Lieferung der vollständigen Spielanlage einschließlich sämtlicher erforderlicher Bauteile und Befestigungsmittel, - Anlieferung zum Spielplatz, - Abladen und Transport der Bauteile zur Einbaustelle, - fachgerechte Montage und Aufbau der Spielanlage, - Herstellung der erforderlichen Fundamente und Verankerungen, soweit diese Bestandteil der Leistung sind, - standsichere Befestigung der Anlage, - erforderliche Anpassungs- und Nebenarbeiten im unmittelbaren Einbaubereich, - Herstellung bzw. Anpassung der erforderlichen Sicherheits- und Fallschutzbereiche, - Durchführung der erforderlichen Erstabnahme nach dem Einbau, - Übergabe der erforderlichen Montage-, Prüf-, Wartungs- und Dokumentationsunterlagen, - vollständige Räumung und ordnungsgemäße Reinigung der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten. Die Spielanlage muss für die vorgesehene Altersgruppe geeignet sein und den einschlägigen Sicherheitsanforderungen für öffentliche Spielplatzgeräte, insbesondere der DIN EN 1176, entsprechen. Die Leistung ist vollständig und funktionsgerecht auszuführen. Sämtliche für die sichere und bestimmungsgemäße Nutzung der Spielanlage erforderlichen Leistungen sind zu berücksichtigen. 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Herbst 2026, spätestens Frühjahr 2027 8. Zusätzliche Angaben: Antworten auf diese Anfrage werden erbeten an: den Auftraggeber; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 14.09.2026 Spielplätze,Spielplätze/ Freizeitanlagen (Ausstattung)Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 17. August 2026.
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- The contracting authority is Gemeinde Letschin.
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