Stadt Essen - Amt für Straßen und VerkehrTED
Spiel- und Beschäftigungsmaterial
Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe erfolgt in Fachlosen.
Playground Equipment, Musical Instruments, Sports Equipment, Toys & Educational Materials
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Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe erfolgt in Fachlosen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
- Published:
- April 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Playground Equipment
Tender description
Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe erfolgt in Fachlosen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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8- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Spiel- und Beschäftigungsmaterial
Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe erfolgt in Fachlosen. - Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Spiel- und Beschäftigungsmaterial
Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe erfolgt in Fachlosen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementDeadline: Jun 15
Spiel- und Beschäftigungsmaterial (Neuausschreibung Los 4 und 7)
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Lieferung von verschiedenen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen im Stadtgebiet Essen, wobei die Spiel- und Beschäftigungsmaterialien als einzelne Fachlose vergeben werden. Es handelt sich hierbei um das Wiederholungsverfahren derer Lose bzw. Produktgruppen, welche im Rahmen des Ursprungsverfahrens V-2025-0345 nicht vergeben werden konnten. Es werden folgende Spiel- und Beschäftigungsmaterialien benötigt: Los 1: Kugelbahn-Bausatz (ehemals Los 4) Los 2: Bausatzwagen Grundformen (ehemals Los 4) Los 3: Klemmbausteine-Set (ehemals Los 4) Los 4: Magnetbausteine-Set (ehemals Los 4) Los 5: Bewegungsbaustelle (ehemals Los 7) Die angebotenen Produkte müssen den nachfolgenden Mindestanforderungen sowie den Anforderungen an die Gerätesicherheit und Umweltverträglichkeit (s. Anlage 03) entsprechen. Zu jedem angebotenen Produkt ist ein Produktdatenblatt einzureichen, aus dem sich die erforderlichen Produktdaten ergeben. Die AG behält sich vor, die angeboten Spiel- und Beschäftigungsmaterialien zu bemustern (s. Ziffer 1.2 im Bieterleitfaden). Die Mindestanforderungen sowie die Aufführungsmodalitäten sind den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementDeadline: Jun 15
Spiel- und Beschäftigungsmaterial (Neuausschreibung Los 4 und 7)
Lieferung von Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für den Fachbereich Schule der Stadt Essen, Neuausschreibung der Lose 4 und 7. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Jul 01
KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 1
Das vorliegende Vergabeverfahren ist Teil eines Gesamtbeschaffungsvorganges. Dieser Gesamtbeschaffungsvorgang enthält neben den hier zu vergebenden Leistungen "Rahmenvereinbarung GPA Typ 1" und "Instandhaltungsvertrag GPA Typ 1" für bis zu 10 GPA Typ 1 noch die folgenden weiteren zu vergebenden Leistungen: -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 2" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 2" für GPA Typ 2 (Tunnel 120 cm x 100 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, mögl. Dual View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 3" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 3" für GPA Typ 3 (Tunnel 100 cm x 75 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 5" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 5" für GPA Typ 5 (Tunnel 58 cm x 39 cm bis 65 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, mögl. Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 6" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 6" für GPA Typ 6 (Tunnel 75 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, Dual-View) Diese verschiedenen Rahmenvereinbarungen und die jeweils dazugehörigen Instandhaltungsverträge werden aus technischen Gründen im Rahmen der Vergabemanagementsoftware in separaten sowie in zeitlich hintereinander folgenden Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Reihenfolge der einzelnen Verfahren erfolgt in folgender Priorisierung: (1)Fachlos GPA Typ 2 (B 19.10 - 0537/22/VV : 1; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (2)Fachlos GPA Typ 6 (B 19.20 - 0537/22/VV : 7; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (3)Fachlos GPA Typ 1 (B 19.19 - 0537/22/VV : 6; hier vorliegend; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (4)Fachlos GPA Typ 3 (B 19.20 - 0537/22/VV : 8; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (5)Fachlos GPA Typ 5 (B 19.19 - 0537/22/VV : 9; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen des Typs 1 und dafür benötigtes Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung der GPAs des Typs 1 aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 865.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 10 Gepäckprüfanlagen Typ 1 (im Folgenden als "GPA Typ 1" bezeichnet), - 10 Bildauswerterarbeitsplätze, - 10 passive Einlaufrollenbahnen, - 10 passive Auslaufrollenbahnen, - 10 aktive Einlaufbänder, - 10 aktive Auslaufbänder, - Eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von 2 Stück GPA Typ 1. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA Typ 1 sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA Typ 1 müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA Typ 1 charakterisiert sich wie folgt: -Tunnelinnenabmessungen Nenngröße mindestens 100 cm x 75 cm -Die Bandhöhe soll 65 bis 80 cm betragen -Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten) Die Gepäckprüfanlagen müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 1
Das vorliegende Vergabeverfahren ist Teil eines Gesamtbeschaffungsvorganges. Dieser Gesamtbeschaffungsvorgang enthält neben den hier zu vergebenden Leistungen "Rahmenvereinbarung GPA Typ 1" und "Instandhaltungsvertrag GPA Typ 1" für bis zu 10 GPA Typ 1 noch die folgenden weiteren zu vergebenden Leistungen: -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 2" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 2" für GPA Typ 2 (Tunnel 120 cm x 100 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, mögl. Dual View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 3" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 3" für GPA Typ 3 (Tunnel 100 cm x 75 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 5" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 5" für GPA Typ 5 (Tunnel 58 cm x 39 cm bis 65 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, mögl. Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 6" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 6" für GPA Typ 6 (Tunnel 75 cm x 50 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, Dual-View) Diese verschiedenen Rahmenvereinbarungen und die jeweils dazugehörigen Instandhaltungsverträge werden aus technischen Gründen im Rahmen der Vergabemanagementsoftware in separaten sowie in zeitlich hintereinander folgenden Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Reihenfolge der einzelnen Verfahren erfolgt in folgender Priorisierung: (1)Fachlos GPA Typ 2 (B 19.10 - 0537/22/VV : 1; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (2)Fachlos GPA Typ 6 (B 19.20 - 0537/22/VV : 7; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (3)Fachlos GPA Typ 1 (B 19.19 - 0537/22/VV : 6; hier vorliegend; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (4)Fachlos GPA Typ 3 (B 19.20 - 0537/22/VV : 8; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) (5)Fachlos GPA Typ 5 (B 19.19 - 0537/22/VV : 9; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen des Typs 1 und dafür benötigtes Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung der GPAs des Typs 1 aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 865.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 10 Gepäckprüfanlagen Typ 1 (im Folgenden als "GPA Typ 1" bezeichnet), - 10 Bildauswerterarbeitsplätze, - 10 passive Einlaufrollenbahnen, - 10 passive Auslaufrollenbahnen, - 10 aktive Einlaufbänder, - 10 aktive Auslaufbänder, - Eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von 2 Stück GPA Typ 1. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA Typ 1 sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA Typ 1 müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA Typ 1 charakterisiert sich wie folgt: -Tunnelinnenabmessungen Nenngröße mindestens 100 cm x 75 cm -Die Bandhöhe soll 65 bis 80 cm betragen -Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten) Die Gepäckprüfanlagen müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Grün und GrugaEssen
FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. : Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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