Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, EinkaufEssenTED
SP Schwerte-Wandhofen, Entnahme, Konditionierung, Transport und Entsorgung von Klärschlamm
Aufhebung des Vergabeverfahrens aus folgenden Gründen: Es sind ausschließlich Angebote für Los 1 eingegangen; für Los 2 ist hingegen kein Angebot eingegangen. Bedingung für eine Zuschlagserteilung war: Der Auftrag für Los 1 wird nur vergeben, wenn auch ein Auftrag für Los 2 erteilt werden kann bzw. vice versa. Da diese Voraussetzung aufgr...
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- Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf
- Published:
- July 30, 2026
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- Not specified
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Aufhebung des Vergabeverfahrens aus folgenden Gründen: Es sind ausschließlich Angebote für Los 1 eingegangen; für Los 2 ist hingegen kein Angebot eingegangen. Bedingung für eine Zuschlagserteilung war: Der Auftrag für Los 1 wird nur vergeben, wenn auch ein Auftrag für Los 2 erteilt werden kann bzw. vice versa. Da diese Voraussetzung aufgrund des fehlenden Angebots für Los 2 nicht erfüllt werden kann, wird das Vergabeverfahren aufgehoben. Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Resträumung des SP 0 bis Sommer 2028 erfolgen. In dem SP 0 befinden sich noch ca. 13.000 t KS (AVV 19 08 05) +/- 20 %. Der Klärschlamm ist gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 (Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) zuzuordnen. Die Ausschreibung enthält insgesamt 2 Lose. Das Los 1 umfasst die Entnahme des KS, die Konditionierung mit Stroh, Lagerung und Verladung jeweils für drei Kampagnen in den Jahren 2026 bis 2028. Das Los 2 umfasst die Leistungen Transport des konditionierten KS zur EA und thermische Verwertung. Die Bieter können sich auf beide Lose bewerben oder auf das Los 1 bzw. das Los 2. Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass sowohl das Los 1 als auch das Los 2 beauftragt wird. Sowohl die Arbeiten, die im Rahmen des Loses 1 beauftragt werden als auch der Transport und die Entsorgung im Zuge des Loses 2, sollen jeweils in den vorgegebenen Zeiträumen der Jahre 2026 bis 2028 (s. Anlage 1) kontinuierlich und unterbrechungsfrei durchgeführt werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung beider AN zwingend erforderlich.
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Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, EinkaufIm Rahmen dieser Ausschreibung soll die Resträumung des SP 0 bis Sommer 2028 erfolgen. In dem SP 0 befinden sich noch ca. 13.000 t KS (AVV 19 08 05) +/- 20 %. Der Klärschlamm ist gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 (Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) zuzuordnen. Die Ausschreibung enthält insgesamt 2 Lose. Das Los 1 umfasst die Entnahme des KS, die Konditionierung mit Stroh, Lagerung und Verladung jeweils für drei Kampagnen in den Jahren 2026 bis 2028. Das Los 2 umfasst die Leistungen Transport des konditionierten KS zur EA und thermische Verwertung. Die Bieter können sich auf beide Lose bewerben oder auf das Los 1 bzw. das Los 2. Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass sowohl das Los 1 als auch das Los 2 beauftragt wird. Sowohl die Arbeiten, die im Rahmen des Loses 1 beauftragt werden als auch der Transport und die Entsorgung im Zuge des Loses 2, sollen jeweils in den vorgegebenen Zeiträumen der Jahre 2026 bis 2028 (s. Anlage 1) kontinuierlich und unterbrechungsfrei durchgeführt werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung beider AN zwingend erforderlich.SP Schwerte-Wandhofen, Entnahme, Konditionierung, Transport und Entsorgung von Klärschlamm
Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, EinkaufEssenDeadline: Jul 23Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Resträumung des SP 0 bis Sommer 2028 erfolgen. In dem SP 0 befinden sich noch ca. 13.000 t KS (AVV 19 08 05) +/- 20 %. Der Klärschlamm ist gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 (Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) zuzuordnen. Die Ausschreibung enthält insgesamt 2 Lose. Das Los 1 umfasst die Entnahme des KS, die Konditionierung mit Stroh, Lagerung und Verladung jeweils für drei Kampagnen in den Jahren 2026 bis 2028. Das Los 2 umfasst die Leistungen Transport des konditionierten KS zur EA und thermische Verwertung. Die Bieter können sich auf beide Lose bewerben oder auf das Los 1 bzw. das Los 2. Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass sowohl das Los 1 als auch das Los 2 beauftragt wird. Sowohl die Arbeiten, die im Rahmen des Loses 1 beauftragt werden als auch der Transport und die Entsorgung im Zuge des Loses 2, sollen jeweils in den vorgegebenen Zeiträumen der Jahre 2026 bis 2028 (s. Anlage 1) kontinuierlich und unterbrechungsfrei durchgeführt werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung beider AN zwingend erforderlich.Deponie Olpe – Entnahme, Konditionierung und Transport von Klärschlamm 2026-2028
Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, EinkaufEssenIm Rahmen dieses Auftrages sollen aus dem Teich 1 Restmengen in Höhe von ca. 9.000 t Klärschlamm (AVV 19 08 05) und aus dem Teich 2 33.000 t Klärschlamm (AVV 19 08 05) entnommen, mit Stroh konditioniert und zur WFA E transportiert werden. Für diese durchzuführenden Arbeiten ist folgende Ausführungsfrist vorgesehen: 15.06.2026 – 31.12.2028.Deponie Olpe – Entnahme, Konditionierung und Transport von Klärschlamm 2026-2028
Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, EinkaufEssenIm Rahmen dieses Auftrages sollen aus dem Teich 1 Restmengen in Höhe von ca. 9.000 t Klärschlamm (AVV 19 08 05) und aus dem Teich 2 33.000 t Klärschlamm (AVV 19 08 05) entnommen, mit Stroh konditioniert und zur WFA E transportiert werden. Für diese durchzuführenden Arbeiten ist folgende Ausführungsfrist vorgesehen: 15.06.2026 – 31.12.2028.Regionalverkehr Mainfranken
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)MünchenÖffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 4,18 Mio. Millionen Zugkilometern pro Jahr (Los 1) bzw. ca. 3,08 Mio. Zugkilometern pro Jahr (Los 2) auf den folgenden Linien: Los 1 (Expressverkehr): RE 10 Würzburg Hbf – Neustadt (Aisch) – Nürnberg Hbf, RE 54 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf – Bamberg, RE 55 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf, RE 55 Sa+So Einzelleistungen Frankfurt (Main) Hbf – Schweinfurt Hbf – Bamberg (via Werntalbahn). Los 2 (Regio-S-Bahn): RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden (Main) – Jossa – Flieden, RS 2 Bamberg – Würzburg Hbf, RS 4 Kitzingen – Würzburg Hbf, RS 11 Gemünden (Main) – Würzburg Hbf, RB 79 Gemünden (Main) – Aschaffenburg Hbf. Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit der Verträge in beiden Losen beträgt demnach jeweils 12 Jahre mit einer dreijährigen Verlängerungsoption. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die in beiden Losen jeweils abzuschließenden Verkehrsdurchführungsverträge (VDVs) werden auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit zweijähriger Bruttoanlaufphase und auf hessischer Seite als Bruttovertrag ausgestaltet. Die VDVs enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2015 und Neufahrzeuge zugelassen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 2 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2008 und Neufahrzeuge zugelassen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von Neufahrzeugen angeboten. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.Entsorgung von Sieb- und Rechenrückständen im Verbandsgebiet des ZAST
Zweckverband Abwasser SchlematalDeadline: Aug 271) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasser Schlematal; Straße, Hausnummer: Am Bahnhof 24; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE; Telefon: +49 3771-450-39-0; Fax: +49 3771-450-39-69; Internet-Adresse: www.zast-schlematal.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/10 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : - Entsorgung von Sieb- und Rechenrückständen im Verbandsgebiet des ZAST im Jahr 2027 - Abfallschlüsselnummer: 190801 - ca 110 t/a - Entsorgung von Sieb- und Rechenrückständen im Verbandsgebiet des ZAST im Jahr 2028 - Abfallschlüsselnummer: 190801 - ca 110 t/a - Entsorgung von Sieb- und Rechenrückständen im Verbandsgebiet des ZAST im Jahr 2029 - Abfallschlüsselnummer: 190801 - ca 110 t/a Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Zentralkläranlage Schlematal; Straße, Hausnummer: Alte Lößnitzer Straße 97; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2027, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3434695/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 27.08.2026, 10:15 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: a) Leistungsfähigkeit bezüglich der Dienstleistung b) Vorlage von Referenzen c) Nachweis der entsprechenden Qualifikation und Erfahrung in der Entsorgung der genannten Abfälle d) Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG bzw. VO(EfbV) oder gleichwertiger Nachweis e) Angaben über verwendetes technisches Gerät f) Abnahme und Transport von Sieb- und Rechengut in hierfür geeigneten Containern und Fahrzeugen 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Entsorgung von Abwasser/ flüssigen Abfällen/ FäkalienVorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 14Fortführung von 4.2 Sicherheitsdienstleistungen Jede eingesetzte Wachperson muss das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument mit sich führen. Weiterhin muss das eingesetzte Bewachungsunternehmen jeder Wachperson einen Dienstausweis nach den Mindestanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 (BewachV) ausstellen. Der Dienstausweis muss bei der Ausübung von Bewachungsaufgaben stets mitgeführt werden. Die Dienstkleidung der Wachpersonen muss sich deutlich von den Uniformen und Abzeichen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen unterscheiden. c.) Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen von folgendem Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen in der Unterkunft aus: Los 1: Standort 1 - David-Gilly-Str. 5: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 Sicherheitskräfte (SK) sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 250 notwendige Bewachungsstunden. Standort 2 - Peter-Huchel-Str. 4: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 1 SK sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 1 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 125 notwendige Bewachungsstunden. Los 2: Standort - Handelshof 20: - An Werktagen montags bis freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An Werktagen montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 291 notwendige Bewachungsstunden. Die Kostenkalkulation für das Angebot ist auf Grundlage der dargestellten Bewachungsbedarfe vorzunehmen. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Minderaufwand an Sicherheitsdienstleistungen für den AN zur Folge haben, erstattet der AN der LHP anteilig die zu viel gezahlte Vergütung entsprechend des geltenden Preisblattes. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Mehraufwand an Sicherheitsdienstleistungen zur Folge haben, beauftragt die LHP die zusätzlich benötigten Sicherheitsdienstleistungen gesondert. 4.3 Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Sollte die Zuschlagserteilung erst nach dem 01.01.2027 erfolgen, beginnt die Leistung am Tag nach der Zuschlagserteilung. Die LHP erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029. Die Option wird spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem AN ausgeübt. 6. Personelle Voraussetzungen und 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 8. Versicherungen Der AN hat bei Vertragsbeginn und fortlaufend pro Kalenderjahr bis jeweils zum 31.1. Nachweise über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie einer Inventarversicherung, die Schäden an der Ausstattung der Unterkunft auf Grund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie böswilliger Beschädigung in ausreichender Höhe abdeckt (Deckungssumme mind. 50.000 Euro) beim Auftraggeber schriftlich einzureichen. 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz Über die bereits genannten Dokumentationspflichten hinaus ist der AN verpflichtet, der LHP bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das vergangene Jahr einen Leistungsbericht vorzulegen, der die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert. Zwingend vorzulegender Teil des Leistungsberichtes ist der strukturierte Sachbericht (siehe Anlage C). Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die von ihm erhobenen personenbezogenen Daten der Bewohner und Bewohnerinnen gemäß den Anforderungen der DS-GVO verarbeitet und geschützt werden. Die LHP geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der LHP gemäß Art. 28 DS-GVO erfolgt. Sollte sich im Verlauf des Auftrags Gegenteiliges herausstellen, ist durch den AN eine ergänzende Vereinbarung im Sinne des Art. 28 DS-GVO mit der LHP abzuschließen. Der AN trägt die aus dieser Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich resultierenden Kosten. 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise Die Vergütung der Leistungen des Auftraggebers erfolgt auf der Basis von belegungsabhängigen Tagessatzabrechnungen und monatlichen Pauschalzahlungen. Alle Zahlungen erfolgen unbar an eine vom AN zu benennende Bankverbindung. Die belegungsabhängige Vergütung nach Tagessatz soll die belegungsabhängigen Kostenschwankungen abbilden. Der belegungsabhängige Tagessatz wird auf 0,30 Euro (brutto) pro Person und Tag festgesetzt. Tagessatzabrechnungen sind bis zum 10. des Folgemonats bei der LHP einzureichen und werden somit nachträglich für Vormonate gezahlt. Die monatlichen Pauschalen werden zum 5. eines laufenden Monats im Voraus gezahlt. Einzelheiten zur Ermittlung der monatlichen Pauschalvergütung sowie losbezogene fiktive Rechnungsbeispiele finden sich jeweils in der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu Los 1 und zu Los 2.Beschaffung Kranfahrzeug
Abwasserzweckverband Wipper-SchlenzeNationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: V-WAZVWS-05/07/2026 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Sanderslebener Straße 40 06333 Hettstedt Deutschland Telefonnummer: +49 347680099-0 Telefaxnummer: +49 347680099-50 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.azv-wipper-schlenze.de/start.html Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Teilnahmeanträge/Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung eines Pritschenwagens mit Kranaufbau Menge und Umfang: Lieferung eines Pritschenwagens mit Kranaufbau: Karosserieform: Pritschenwagen Einzelkabine, offene Ladefläche Lackfarbe: weiß Kraftstoff: Benzin oder Diesel Getriebe: Automatik oder Manuell Bereifung: ganzjährig, mit Alpine Symbol Antrieb: Allrad Ladeflächengröße: mind. 3,00 Meter Anhängelast: mind. 2,7 Tonnen Kranaufbau: hydraulischer Kran (Position nach Möglichkeit hinter der Fahrerkabine), mind. 6 Meter ausfahrbar (bei 6 Metern mind. 400kg Hubkraft; bei 4 Metern mind. 600kg Hubkraft; bei 2 Metern mind. 800kg Hubkraft) Anhängerkupplung: Kugelkopf Zuladung von mind. 1000kg zulässig, exklusive Kranaufbau Möglichkeit der Nachrüstung eines Schiebeschildes bzw. Salzstreuers Komfort: Sitzheizung, Klima, Apple Carplay/Android Auto, USB-C Lademöglichkeit Rundumleuchte: ja Ort der Leistung: Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Sanderslebener Straße 40 06333 Hettstedt 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: alle Lose Beschreibung der Losaufteilung: Aufteilung in Fahrzeugkauf und Umbau des Fahrzeugs 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.10.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Schnellstmögliche Lieferung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f457786b2-7a56803284d02aa4 10. Teilnahmefrist: Tag, bis zu dem der Teilnahmeantrag bei der unter 1. bezeichneten Stelle eingegangen sein muss: 24.07.2026 09:00 Uhr Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird: 31.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Zahlung erfolgt nach Lieferung 13. Ggf. mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebot 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Pkw/ Transporter,Feuerwehrfahrzeuge,Lkw,Labortechnik/ Messtechnik,HardwareReinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, sausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
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