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Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle
Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle. Anlasslose Prüfung der Prüfungsfelder: I. Allgemeine Anforderungen an die Aufsichtspflichten, II. Verwahrung, III. Unterverwahrung, IV. Bewertung, V. Überwachung der Zahlungsströme, VI. Vergütung und Aufwendungsersatz, VII. Kontrollpflichten, VIII. Liquiditätsmana...
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Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle. Anlasslose Prüfung der Prüfungsfelder: I. Allgemeine Anforderungen an die Aufsichtspflichten, II. Verwahrung, III. Unterverwahrung, IV. Bewertung, V. Überwachung der Zahlungsströme, VI. Vergütung und Aufwendungsersatz, VII. Kontrollpflichten, VIII. Liquiditätsm...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- June 30, 2026
Tender description
Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle. Anlasslose Prüfung der Prüfungsfelder: I. Allgemeine Anforderungen an die Aufsichtspflichten, II. Verwahrung, III. Unterverwahrung, IV. Bewertung, V. Überwachung der Zahlungsströme, VI. Vergütung und Aufwendungsersatz, VII. Kontrollpflichten, VIII. Liquiditätsmanagement. Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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2- Stadt SchwelmSchwelm
Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für den Anbau der Grundschule Engelbertstraße
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 ( Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung: konkrete Voraussetzungen, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mind. 200.000,00 €/a im Leistungsbild (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 2 Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine Der Architektenvertrag wird nachgereicht. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 06/2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 40%, Qualifikation des Bieters 30%, projektbezogene Qualifikation 30 % VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! - Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Aug 10
Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen für die Bauphysik der LPH 1-7, inkl. Besonderer Leistungen LPH 5 und 8 nach HOAI für das v.g. Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (konkrete Anforderungen, siehe Anlagen: Mindestanforderungen und 4.1 Befähigung) 1. Wirtschaftliche und finanzielle (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz: mindestens 130.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) zwei Referenzen: Benennung von Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren b) berufliche Qualifikation - Mindestens ein Ingenieur mit der für die Auftragsvergabe erforderlichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Nach Zuschlag bis Juni 2029 VII. Zuschlagskriterien: 60 Prozent Honorar, 40 Prozent Qualifikation (siehe Wertungsmatrix) VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Bauphysik Wärmeschutz Akustik Raumakustik Bauakustik Schallschutz
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