Landkreis Vorpommern-RügenStralsund
SL 28-26O - Seminarreihe "Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Der LK V-R ist gemäß § 3 Abs. 3 des Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKatSG M-V) untere Katastrophenschutzbehörde. Dabei haben die Katastrophenschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige vorbereitende Maßnahmen zu treffen, um einen wirksamen Katastrophenschutz zu gewährleisten. Als untere Katastrophenschut...
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Published:
- July 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Der LK V-R ist gemäß § 3 Abs. 3 des Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKatSG M-V) untere Katastrophenschutzbehörde. Dabei haben die Katastrophenschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige vorbereitende Maßnahmen zu treffen, um einen wirksamen Katastrophenschutz zu gewährleisten. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der LK V-R gemäß § 14 LKatSG M-V für die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Katastrophenschutzhelfer verantwortlich. Auch die Aus- und Fortbildung der Mitglieder des Verwaltungsstabes, einschließlich der Mitglieder der Koordinierungsgruppe des Stabes gehören zu den Aufgaben. Mithilfe des externen Dienstleisters sollen die Planung, Durchführung sowie Nachbereitung von Veranstaltungen im Krisenmanagement und dem Bevölkerungsschutz optimiert werden für: 1.ein nachhaltiges Ausbildungskonzept im Landkreis Vorpommern-Rügen für den Verwaltungsstab (VWS), der Koordinierungsgruppe des Verwaltungsstabs (KGS), den operativ-taktischen Führungseinheiten, den Führungsunterstützungseinheiten und der Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) bei den Ämtern und Gemeinden sowie 2. eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung durch qualifiziertes Fachpersonal mit einheitlichen Ausbildungsinhalten gewährleistet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz des LK V-R zielgerichteter auf die nächsten außergewöhnlichen Ereignisse vorbereitet werden; beginnend bei den örtlichen Strukturen der Ämter und Gemeinden bis zum LK V-R.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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Landkreis Vorpommern-RügenStralsundDer LK V-R ist gemäß § 3 Abs. 3 des Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKatSG M-V) untere Katastrophenschutzbehörde. Dabei haben die Katastrophenschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige vorbereitende Maßnahmen zu treffen, um einen wirksamen Katastrophenschutz zu gewährleisten. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der LK V-R gemäß § 14 LKatSG M-V für die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Katastrophenschutzhelfer verantwortlich. Auch die Aus- und Fortbildung der Mitglieder des Verwaltungsstabes, einschließlich der Mitglieder der Koordinierungsgruppe des Stabes gehören zu den Aufgaben. Mithilfe des externen Dienstleisters sollen die Planung, Durchführung sowie Nachbereitung von Veranstaltungen im Krisenmanagement und dem Bevölkerungsschutz optimiert werden für: 1.ein nachhaltiges Ausbildungskonzept im Landkreis Vorpommern-Rügen für den Verwaltungsstab (VWS), der Koordinierungsgruppe des Verwaltungsstabs (KGS), den operativ-taktischen Führungseinheiten, den Führungsunterstützungseinheiten und der Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) bei den Ämtern und Gemeinden sowie 2. eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung durch qualifiziertes Fachpersonal mit einheitlichen Ausbildungsinhalten gewährleistet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz des LK V-R zielgerichteter auf die nächsten außergewöhnlichen Ereignisse vorbereitet werden; beginnend bei den örtlichen Strukturen der Ämter und Gemeinden bis zum LK V-R.
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