Oesterreichische NationalbankWien
Sicherheitsüberprüfungen - Penetration Tests
Mittels Penetration Tests soll das Sicherheitsniveau des Unternehmens bestimmt und vorhandene sicherheitsrelevante Schwachstellen identifiziert werden, sowie darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zur Behebung dieser Schwachstellen aufgezeigt werden
Cybersecurity
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Oesterreichische Nationalbank
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €7,000,000
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Mittels Penetration Tests soll das Sicherheitsniveau des Unternehmens bestimmt und vorhandene sicherheitsrelevante Schwachstellen identifiziert werden, sowie darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zur Behebung dieser Schwachstellen aufgezeigt werden
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10FKZ 3726 34 303 0 - Potentialanalyse zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5Dessau-RoßlauDeadline: Aug 04REFOPLAN 2026: „Potentialanalyse zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs“ Um Potenziale der Verpackungsvermeidung zu identifizieren, soll eine vertiefte Datenerhebung des Verpackungsaufkommens erfolgen. Darauf aufbauend ist eine Potentialanalyse im B2B- und B2C-Bereich für verschiedene Ansätze durchzuführen. Es sollen dabei keine Substitutionen von einem Verpackungsmaterial durch ein anderes betrachtet werden, sondern die Reduktion von Verpackungsmaterial durch vollständigen Verzicht auf Verpackungen, Verzicht auf unnötig aufwändige Verpackungen, effiziente Verpackungsgestaltung und den Einsatz von wiederverwendbaren Verpackungen. Dabei sind auch Hürden wie bspw. technisch bedingte Füllhöhen zu berücksichtigen. Daran anschließend sind unter Berücksichtigung bestehender Regelungen sowie des europarechtlichen Rahmens nationale Maßnahmen auszuarbeiten, welche die von der EU-Verpackungsverordnung vorgegebenen Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung weiter sinnvoll ergänzen können, um die identifizierten Potentiale zu erschließen. Weiterhin soll eine eigenständige Broschüre angefertigt werden, die erläutert, wie bestimmte Pflichten im nationalen Verpackungsrecht erfüllt werden können.Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Gemeinde WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Insbesondere die Tragwerksplanung soll frühzeitig in den Planungsprozess integriert werden, um die konstruktiven und statischen Rahmenbedingungen der vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und die weitere Entwurfsentwicklung fachlich zu begleiten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Tragwerksplanungsleistungen befindet sich der Vorentwurf noch in der politischen Abstimmung. Die Beschlussfassung für den Vorentwurf durch den Gemeinderat steht noch aus und soll voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Der vorliegende Planungsstand dient daher als Arbeitsgrundlage für die weitere Planung. Änderungen und Anpassungen, die sich aus den Beratungen und Beschlüssen der kommunalen Gremien ergeben, sind im weiteren Projektverlauf grundsätzlich möglich und im Rahmen der Fachplanung zu berücksichtigen. Projektziel: Ziel des Vorhabens ist somit die Schaffung zusätzlicher Unterrichts- und Betreuungsflächen sowie die funktionale Neuordnung bestehender Nutzungen innerhalb des Schulcampus. Neben der Erweiterung vorhandener Gebäudestrukturen sollen bestehende Räume an die heutigen Anforderungen eines modernen Bildungs- und Betreuungsangebots angepasst werden. Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich auf die Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes, die Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie die Optimierung der Mensa- und Küchenbereiche. Durch die Realisierung der Maßnahmen soll ein zukunftsfähiger Schulcampus entstehen, der sowohl den pädagogischen Anforderungen als auch den steigenden Nutzerzahlen gerecht wird. Die Weiterentwicklung der Lehenbachschule erfolgt in drei aufeinander abgestimmten Bauabschnitten. Maßnahme 1 - Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes Der erste und größte Bauabschnitt umfasst die Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes. Im Erdgeschoss ist eine Erweiterung des Gebäudes in westlicher Richtung vorgesehen. Hierdurch entstehen zwei zusätzliche Klassenräume mit einer Nutzungsfläche von jeweils rund 70 m2. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Erschließung wird ein neuer vertikaler Er-schließungskern mit Treppenanlage und Aufzug errichtet. Darüber hinaus wird der Erweiterungsbau um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Im Zuge dieser Maßnahme entstehen vier zusätzliche Klassenräume sowie mehrere Gruppenräume für differenzierte Lern- und Betreuungsangebote. Parallel dazu erfolgt die Sanierung des bestehenden Pavillongebäudes einschließlich der Klassenräume, Sanitäranlagen sowie Neben- und Technikräume. Maßnahme 2 - Umstrukturierung des Alten Schulhauses Im zweiten Bauabschnitt werden die vorhandenen Räume des Alten Schulhauses neu organisiert und an die zukünftigen Anforderungen angepasst. Im Erdgeschoss werden neue Betreuungsräume geschaffen. Zusätzlich entstehen eine Küche mit Ausgabebereich, Personalräume sowie neue Sanitäranlagen. Im Obergeschoss werden Klassenräume, Gruppenräume und ein Multifunktionsraum eingerichtet. Die Maßnahme dient insbesondere der besseren Verzahnung von Schul- und Betreuungsbetrieb sowie einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Flächen. Maßnahme 3 - Neuordnung des Mensabereichs Der dritte Bauabschnitt umfasst die Umgestaltung des bestehenden Mensa- und Küchenbereichs. Hierbei werden Mensa, Schülercafé und Küche funktional neu geordnet. 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Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die Anlagen der Wärmeversorgung, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu gehören insbesondere die Versorgung der neu entstehenden Unterrichts- und Gruppenräume sowie die Einbindung in die vorhandenen technischen Systeme. Darüber hinaus sind die bestehenden Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und energetischen Eignung zu untersuchen und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erneuerung von Sanitäranlagen, Leitungsnetzen, Wärmeverteilungssystemen und gegebenenfalls lufttechnischen Anlagen. Im Zuge der Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie der Neuordnung des Mensa- und Küchenbereichs sind die erforderlichen technischen Anlagen für die künftigen Nutzungen zu planen und in die vorhandenen Gebäudestrukturen zu integrieren. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an die Küchenversorgung, die Trinkwasserhygiene, den Wärmekomfort sowie gegebenenfalls die raumlufttechnische Versorgung zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung wirtschaftlicher, energieeffizienter und nachhaltiger Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) sowie der Förderbedingungen des Vorhabens. Die Fachplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung, den weiteren Fachplanern sowie dem Bauherrn und unterstützt die zielgerichtete Entwicklung des Projekts unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Doku-mentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren.Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der BBS Westerburg; Gewerk: Elektroinstallationsarbeiten/ Photovoltaikmodule
Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurLiegenschaft: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Bauvorhaben: Errichtung einer PV-Anlage mit ca. 70kWp - 1. Allgemeine Beschreibung Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudeteil K der Berufsbildenden Schule Westerburg. Die Installation erfolgt auf dem vorhandenen Flachdach mittels aufgeständerter PV-Module mit Ballastierung, sodass keine Durchdringung der Dachhaut erforderlich ist. Die Photovoltaikanlage wird mit einer Gesamtleistung von ca. 70 kWp errichtet. Die Modulflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet. Zur netzkonformen Einbindung der Anlage wird ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) installiert. Hierfür ist ein NA-Schutzschrank mit einer Auslegung von 250 kW vorgesehen, um künftig weitere Photovoltaikanlagen auf dem Schulgelände anschließen zu können. Der Anschluss der Anlage erfolgt an die vorhandene Niederspannungshauptverteilung (NSHV) des Gebäudes. Ein entsprechender Abgang ist bereits vorgesehen. 2. Technische Anforderungen und Planungsfabrikat Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit folgenden Eigenschaften: PV-Module mit ca. 450 Wp Modulleistung Gesamtanlagenleistung ca. 70 kWp Leistungsgarantie: ? 90 % nach 12 Jahren, ? 80 % nach 25 Jahren Lieferung und Installation geeigneter Stringwechselrichter Installation eines NA-Schutzschrankes mit 250 kW Anschlussleistung Anschluss an die bestehende Niederspannungshauptverteilung (NSHV) Lieferung der erforderlichen DC- und AC-Verkabelung Integration in die bestehende elektrische Infrastruktur Einrichtung der erforderlichen Schutz-, Mess- und Überwachungseinrichtungen Durchführung der vollständigen Inbetriebnahme und Funktionsprüfung 3. Leistungsumfang a) Lieferung der Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Montagesysteme b) Montage der Unterkonstruktion und der PV-Module auf dem Flachdach c) Installation der DC- und AC-Verkabelung d) Lieferung und Installation des NA-Schutzschrankes (250 kW) e) Anschluss der Photovoltaikanlage an die vorhandene NSHV f) Durchführung der Inbetriebnahme sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen g) Dokumentation der Anlage und Übergabe an den Auftraggeber 4. Besondere Bedingungen Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass der Schulablauf möglichst nicht beeinträchtigt wird. Lärmintensive oder sicherheitsrelevante Arbeiten sind gegebenenfalls in Abstimmung mit der Bauleitung und der Schulleitung auszuführen.Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der BBS Westerburg; Gewerk: Elektroinstallationsarbeiten/ Photovoltaikmodule
Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurLiegenschaft: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Bauvorhaben: Errichtung einer PV-Anlage mit ca. 70kWp - 1. Allgemeine Beschreibung Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudeteil K der Berufsbildenden Schule Westerburg. Die Installation erfolgt auf dem vorhandenen Flachdach mittels aufgeständerter PV-Module mit Ballastierung, sodass keine Durchdringung der Dachhaut erforderlich ist. Die Photovoltaikanlage wird mit einer Gesamtleistung von ca. 70 kWp errichtet. Die Modulflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet. Zur netzkonformen Einbindung der Anlage wird ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) installiert. Hierfür ist ein NA-Schutzschrank mit einer Auslegung von 250 kW vorgesehen, um künftig weitere Photovoltaikanlagen auf dem Schulgelände anschließen zu können. Der Anschluss der Anlage erfolgt an die vorhandene Niederspannungshauptverteilung (NSHV) des Gebäudes. Ein entsprechender Abgang ist bereits vorgesehen. 2. Technische Anforderungen und Planungsfabrikat Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit folgenden Eigenschaften: PV-Module mit ca. 450 Wp Modulleistung Gesamtanlagenleistung ca. 70 kWp Leistungsgarantie: ? 90 % nach 12 Jahren, ? 80 % nach 25 Jahren Lieferung und Installation geeigneter Stringwechselrichter Installation eines NA-Schutzschrankes mit 250 kW Anschlussleistung Anschluss an die bestehende Niederspannungshauptverteilung (NSHV) Lieferung der erforderlichen DC- und AC-Verkabelung Integration in die bestehende elektrische Infrastruktur Einrichtung der erforderlichen Schutz-, Mess- und Überwachungseinrichtungen Durchführung der vollständigen Inbetriebnahme und Funktionsprüfung 3. Leistungsumfang a) Lieferung der Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Montagesysteme b) Montage der Unterkonstruktion und der PV-Module auf dem Flachdach c) Installation der DC- und AC-Verkabelung d) Lieferung und Installation des NA-Schutzschrankes (250 kW) e) Anschluss der Photovoltaikanlage an die vorhandene NSHV f) Durchführung der Inbetriebnahme sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen g) Dokumentation der Anlage und Übergabe an den Auftraggeber 4. Besondere Bedingungen Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass der Schulablauf möglichst nicht beeinträchtigt wird. Lärmintensive oder sicherheitsrelevante Arbeiten sind gegebenenfalls in Abstimmung mit der Bauleitung und der Schulleitung auszuführen.Beauftragung Dedalus HealthCare GmbH mit Finanzbuchhaltungssystem "Diamant" im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbHEmdenBegründung der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers: Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH (TK-AEN) sichert mit ihren Kliniken am Standort Aurich und Norden sowie Emden im Verbund die medizinische Grund- und Regelversorgung in der Region Ostfriesland. Neben der Aufgabenwahrnehmung im unmittelbaren Patientenkontakt bewältigt die TK-AEN ein umfassendes, für den Klinikbetrieb notwendiges, Aufgabenspektrum im Bereich der Verwaltung. Nur durch eine leistungsstarke Verwaltung kann der Klinikbetrieb sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die TK-AEN nicht nur darauf angewiesen, regelmäßige Investitionen in die medizintechnische Infrastruktur zu tätigen, sondern auch geeignete Mittel zur Bewältigung der Verwaltungstätigkeiten vorzuhalten. In dieser Hinsicht ist die Beschaffung die Beschaffung einer hochintegrierbaren neuen Finanzbuchhaltungslösung erforderlich. Die Systemlösung muss nahtlos in die an den Klinikstandorten vorhandene Systeminfrastruktur eingebunden werden sowie nahtlos in die personelle und organisatorische Ausgestaltung des Klinikbetriebs integriert werden können. Der Klinikablauf darf durch die Maßnahmenumsetzung nicht beeinträchtigt werden. Benötigt wird daher keine isolierte Standard-Finanzbuchhaltung, sondern eine integrierte Ablöselösung, die vor allem mit den vorhandenen ORBIS-Strukturen verknüpft werden kann. Entscheidend hierbei ist, dass der Systemwechsel in eine gewachsene Krankenhaus-IT-Landschaft eingebunden werden muss. Die neue Lösung muss daher nicht nur die laufende Finanzbuchhaltung abbilden, sondern auch Schnittstellenanforderungen, die Übernahme von Stamm- und Bewegungsdaten sowie eine fachlich belastbare Migration aus dem Altsystem ermöglichen, ohne dass zwingend die gesamte ORBIS-Datenbank in eine gesonderte Archivumgebung ausgelagert werden müssen. Das Vor-haben ist deshalb systemtechnisch anspruchsvoll und setzt eine nahtlose Integration in die bestehende ORBIS-/TIP-HCe-Umgebung voraus. Die fachtechnisch beratene Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH geht davon aus, dass die hier beschriebene erforderliche Modernisierung der Verwaltungssparte ausschließlich über die Systemlösungen des Anbieters Dedalus HealthCare GmbH umgesetzt werden können, mithin also eine Alleinstellung des Anbieters besteht. Ausschlaggebend ist, dass die in den Blick genommene Lösung die Anforderungen nicht lediglich als Finanzbuchhaltung erfüllt, sondern als spezifische Ablöselösung für die bestehende ORBIS-Umgebung fungieren kann. Alternative Lösungen, die zwar Finanzbuchhaltung bereitstellen, aber keine vergleichbar tiefe ORBIS-Integration und keine produktiv bewährte TIP-HCe-Schnittstelle bieten, erfüllen den Bedarf der TK-AEN nicht. Vor diesem Hintergrund sieht es die TK-AEN als vergaberechtlich zulässig an, die Bedarfsdeckung auf die o.g. Systemlösungen auszurichten, weil dem fachtechnisch nachvollziehbare Gründe i.S.v. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV zugrunde liegen. Ferner ist es hier so, dass allein der Anbieter Dedalus HealthCare GmbH technisch und rechtlich in der Lage ist, die Leistungen im erforderlichen Umfang zu erbringen und insofern kein Wettbewerb besteht. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten. Aus den eingangs geschilderten Gründen geht die TK-AEN hier von einer solchen Exklusivlage aus und sieht keine andere Alternative i.S.v. § 14 Abs. 6 VgV zur Beauftragung der Dedalus HealthCare GmbH. Der Anbieter soll daher unter Beachtung der Frist gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union beauftragt werden.Beauftragung Dedalus HealthCare GmbH mit Finanzbuchhaltungssystem "Diamant" im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbHAurichBegründung der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers: Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH (TK-AEN) sichert mit ihren Kliniken am Standort Aurich und Norden sowie Emden im Verbund die medizinische Grund- und Regelversorgung in der Region Ostfriesland. Neben der Aufgabenwahrnehmung im unmittelbaren Patientenkontakt bewältigt die TK-AEN ein umfassendes, für den Klinikbetrieb notwendiges, Aufgabenspektrum im Bereich der Verwaltung. Nur durch eine leistungsstarke Verwaltung kann der Klinikbetrieb sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die TK-AEN nicht nur darauf angewiesen, regelmäßige Investitionen in die medizintechnische Infrastruktur zu tätigen, sondern auch geeignete Mittel zur Bewältigung der Verwaltungstätigkeiten vorzuhalten. In dieser Hinsicht ist die Beschaffung die Beschaffung einer hochintegrierbaren neuen Finanzbuchhaltungslösung erforderlich. Die Systemlösung muss nahtlos in die an den Klinikstandorten vorhandene Systeminfrastruktur eingebunden werden sowie nahtlos in die personelle und organisatorische Ausgestaltung des Klinikbetriebs integriert werden können. Der Klinikablauf darf durch die Maßnahmenumsetzung nicht beeinträchtigt werden. Benötigt wird daher keine isolierte Standard-Finanzbuchhaltung, sondern eine integrierte Ablöselösung, die vor allem mit den vorhandenen ORBIS-Strukturen verknüpft werden kann. Entscheidend hierbei ist, dass der Systemwechsel in eine gewachsene Krankenhaus-IT-Landschaft eingebunden werden muss. Die neue Lösung muss daher nicht nur die laufende Finanzbuchhaltung abbilden, sondern auch Schnittstellenanforderungen, die Übernahme von Stamm- und Bewegungsdaten sowie eine fachlich belastbare Migration aus dem Altsystem ermöglichen, ohne dass zwingend die gesamte ORBIS-Datenbank in eine gesonderte Archivumgebung ausgelagert werden müssen. Das Vor-haben ist deshalb systemtechnisch anspruchsvoll und setzt eine nahtlose Integration in die bestehende ORBIS-/TIP-HCe-Umgebung voraus. Die fachtechnisch beratene Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH geht davon aus, dass die hier beschriebene erforderliche Modernisierung der Verwaltungssparte ausschließlich über die Systemlösungen des Anbieters Dedalus HealthCare GmbH umgesetzt werden können, mithin also eine Alleinstellung des Anbieters besteht. Ausschlaggebend ist, dass die in den Blick genommene Lösung die Anforderungen nicht lediglich als Finanzbuchhaltung erfüllt, sondern als spezifische Ablöselösung für die bestehende ORBIS-Umgebung fungieren kann. Alternative Lösungen, die zwar Finanzbuchhaltung bereitstellen, aber keine vergleichbar tiefe ORBIS-Integration und keine produktiv bewährte TIP-HCe-Schnittstelle bieten, erfüllen den Bedarf der TK-AEN nicht. Vor diesem Hintergrund sieht es die TK-AEN als vergaberechtlich zulässig an, die Bedarfsdeckung auf die o.g. Systemlösungen auszurichten, weil dem fachtechnisch nachvollziehbare Gründe i.S.v. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV zugrunde liegen. Ferner ist es hier so, dass allein der Anbieter Dedalus HealthCare GmbH technisch und rechtlich in der Lage ist, die Leistungen im erforderlichen Umfang zu erbringen und insofern kein Wettbewerb besteht. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten. Aus den eingangs geschilderten Gründen geht die TK-AEN hier von einer solchen Exklusivlage aus und sieht keine andere Alternative i.S.v. § 14 Abs. 6 VgV zur Beauftragung der Dedalus HealthCare GmbH. Der Anbieter soll daher unter Beachtung der Frist gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union beauftragt werden.Beauftragung des Anbieters Dedalus HealthCare GmbH mit der Einführung des Finanzbuchhaltungssystems "Diamant" in Ablösung der bisherigen digitalen Finanzbuchhaltung
Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbHAurichBegründung der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers: Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH (TK-AEN) sichert mit ihren Kliniken am Standort Aurich und Norden sowie Emden im Verbund die medizinische Grund- und Regelversorgung in der Region Ostfriesland. Neben der Aufgabenwahrnehmung im unmittelbaren Patientenkontakt bewältigt die TK-AEN ein umfassendes, für den Klinikbetrieb notwendiges, Aufgabenspektrum im Bereich der Verwaltung. Nur durch eine leistungsstarke Verwaltung kann der Klinikbetrieb sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die TK-AEN nicht nur darauf angewiesen, regelmäßige Investitionen in die medizintechnische Infrastruktur zu tätigen, sondern auch geeignete Mittel zur Bewältigung der Verwaltungstätigkeiten vorzuhalten. In dieser Hinsicht ist die Beschaffung die Beschaffung einer hochintegrierbaren neuen Finanzbuchhaltungslösung erforderlich. Die Systemlösung muss nahtlos in die an den Klinikstandorten vorhandene Systeminfrastruktur eingebunden werden sowie nahtlos in die personelle und organisatorische Ausgestaltung des Klinikbetriebs integriert werden können. Der Klinikablauf darf durch die Maßnahmenumsetzung nicht beeinträchtigt werden. Benötigt wird daher keine isolierte Standard-Finanzbuchhaltung, sondern eine integrierte Ablöselösung, die vor allem mit den vorhandenen ORBIS-Strukturen verknüpft werden kann. Entscheidend hierbei ist, dass der Systemwechsel in eine gewachsene Krankenhaus-IT-Landschaft eingebunden werden muss. Die neue Lösung muss daher nicht nur die laufende Finanzbuchhaltung abbilden, sondern auch Schnittstellenanforderungen, die Übernahme von Stamm- und Bewegungsdaten sowie eine fachlich belastbare Migration aus dem Altsystem ermöglichen, ohne dass zwingend die gesamte ORBIS-Datenbank in eine gesonderte Archivumgebung ausgelagert werden müssen. Das Vor-haben ist deshalb systemtechnisch anspruchsvoll und setzt eine nahtlose Integration in die bestehende ORBIS-/TIP-HCe-Umgebung voraus. Die fachtechnisch beratene Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH geht davon aus, dass die hier beschriebene erforderliche Modernisierung der Verwaltungssparte ausschließlich über die Systemlösungen des Anbieters Dedalus HealthCare GmbH umgesetzt werden können, mithin also eine Alleinstellung des Anbieters besteht. Ausschlaggebend ist, dass die in den Blick genommene Lösung die Anforderungen nicht lediglich als Finanzbuchhaltung erfüllt, sondern als spezifische Ablöselösung für die bestehende ORBIS-Umgebung fungieren kann. Alternative Lösungen, die zwar Finanzbuchhaltung bereitstellen, aber keine vergleichbar tiefe ORBIS-Integration und keine produktiv bewährte TIP-HCe-Schnittstelle bieten, erfüllen den Bedarf der TK-AEN nicht. Vor diesem Hintergrund sieht es die TK-AEN als vergaberechtlich zulässig an, die Bedarfsdeckung auf die o.g. Systemlösungen auszurichten, weil dem fachtechnisch nachvollziehbare Gründe i.S.v. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV zugrunde liegen. Ferner ist es hier so, dass allein der Anbieter Dedalus HealthCare GmbH technisch und rechtlich in der Lage ist, die Leistungen im erforderlichen Umfang zu erbringen und insofern kein Wettbewerb besteht. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten. Aus den eingangs geschilderten Gründen geht die TK-AEN hier von einer solchen Exklusivlage aus und sieht keine andere Alternative i.S.v. § 14 Abs. 6 VgV zur Beauftragung der Dedalus HealthCare GmbH. Der Anbieter soll daher unter Beachtung der Frist gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union beauftragt werden.Neumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt VeitDie Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).Neumarkt-Sankt Veit-Erneuerung Wasserwerk Objektplanung Ing.BW- LPH1-9 inkl. Verfahrenstechik-LPH1-9
Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt VeitDie Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk.Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allg. anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Insbesondere ist die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke zu leisten. Parallel wird die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
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