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Sicherheitsdienstleistung / Wachschutzleistung
Wachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenh...
Institutional Security
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Recklinghausen
- Published:
- June 02, 2026
- Deadline:
- July 06, 2026
- Topic:
- Institutional Security
Tender description
Wachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenheit und eine 0,5 Stelle mit 21 Anwesenheit benötigt.
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Stadt RecklinghausenRecklinghausenWachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenheit und eine 0,5 Stelle mit 21 Anwesenheit benötigt.Sicherheitsdienstleistung / Wachschutzleistung
Stadt RecklinghausenRecklinghausenDeadline: Jul 06Wachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenheit und eine 0,5 Stelle mit 21 Anwesenheit benötigt.Sicherheitsdienstleistung / Wachschutzleistung
Stadt RecklinghausenRecklinghausenDeadline: Jul 06Wachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenheit und eine 0,5 Stelle mit 21 Anwesenheit benötigt.Sicherheitsdienstleistung / Wachschutzleistung
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Stadt RecklinghausenRecklinghausenWachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenheit und eine 0,5 Stelle mit 21 Anwesenheit benötigt.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.RV Verkehrssicherungsleistungen
Stadt LeipzigLeipzigDeadline: Jun 29Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Stadt Leipzig Mobilitäts- und Tiefbauamt Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: L-66.71-2026-00218 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04103 - 04357 Leipzig f) Art und : : Rahmenvereinbarung 2026 "Verkehrssicherungsleistungen" im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig (04103 - 04357 Leipzig) : Absicherung des öffentlichen Verkehrs bei Gefahrenstellen durch: stationäre Verkehrszeichen außer Kraft setzen Zusatzzeichen fertigen Aufbau, Vorhalten und Abbau von mobilen Verkehrszeichen und -einrichtungen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.10.2026 Ende: 29.09.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e1a9036bb-370806a803cf37a1 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 29.06.2026 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 25.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: https://www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit. q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: -entfällt- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gem. VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19e1a9036bb-370806a803cf37a1 x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Referat 39 DD Stauffenbergallee 2 01099 Dresden weitere Angaben Zur Anfertigung der Urkalkulation sind die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten. Bitte beachten Sie die "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A" wenn Sie an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig teilnehmen möchten. Sie finden diese auf den Webseiten der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/vergaben-vobvol/". Für dieses Verfahren werden nur Angebote akzeptiert, die eine GAEB-Schnittstelle im xml-Format (X84) enthalten. Die Abgabe von GAEB-Schnittstellen im Standard 1990 (D84) oder Standard 2000 (P84) ist nicht zulässig. Angebote, die derartige veraltete Schnittstellen statt einer X84 enthalten, werden wegen Verstoß gegen die Formvorschriften der Vergabeunterlagen von der Wertung ausgeschlossen. Wir verweisen explizit auch auf die Hinweise zur Benutzung von Konverterprogrammen im o.g. Dokument "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A". Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Gesamtvertragslaufzeit kann max. 4 Jahre betragen. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten berechtigten Stellen erteilt. Der geschätzte Höchstwert der RV insgesamt wird festgelegt auf 1.800.000,00 € . Der geschätzte Höchstwert ermittelt sich aus den voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der max. beabsichtigten Zuschlagserteilungen (geplante Anzahl der AN) und der möglichen Gesamtvertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nach unten nicht festgelegt. D.h. es kann geringer ausfallen. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Verkehrszeichen/ Wegweiser,VerkehrssicherungRV Instandhaltung von Verkehrsgeländern
Stadt LeipzigLeipzigDeadline: Jun 12Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Stadt Leipzig Mobilitäts- und Tiefbauamt Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: L-66.71-2026-00176 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04103 - 04357 Leipzig f) Art und : : Rahmenvereinbarung 2026 "Instandhaltung von Verkehrsgeländern" im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig (04103 - 04357 Leipzig) : Herstellung, Einbau, Demontage, Instandsetzung und Wartung von Verkehrsgeländern und Zubehör - Verkehrsgeländer der Bauart A, B und BS, sowie Verkehrsgeländer der Bauart C und CS Tiefbauleistungen zum Einbau der Verkehrsgeländer einschließlich Erdung im Bereich ÖPNV Spritzschutztafeln aus Einscheibensicherheitsglas SR 200 g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 04.09.2026 Ende: 31.08.2027 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8b0eb1d8-9ea7fa1f9061d3c m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 12.06.2026 24:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 25.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: https://www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit. q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: -entfällt- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gem. VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19d8b0eb1d8-9ea7fa1f9061d3c x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Referat 39 DD Stauffenbergallee 2 01099 Dresden weitere Angaben Zur Anfertigung der Urkalkulation sind die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten. Bitte beachten Sie die "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A" wenn Sie an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig teilnehmen möchten. Sie finden diese auf den Webseiten der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/vergaben-vobvol/". Für dieses Verfahren werden nur Angebote akzeptiert, die eine GAEB-Schnittstelle im xml-Format (X84) enthalten. Die Abgabe von GAEB-Schnittstellen im Standard 1990 (D84) oder Standard 2000 (P84) ist nicht zulässig. Angebote, die derartige veraltete Schnittstellen statt einer X84 enthalten, werden wegen Verstoß gegen die Formvorschriften der Vergabeunterlagen von der Wertung ausgeschlossen. Wir verweisen explizit auch auf die Hinweise zur Benutzung von Konverterprogrammen im o.g. Dokument "Information für Teilnehmer an Vergabeverfahren der Stadt Leipzig nach VOB/A und VOL/A". Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Gesamtvertragslaufzeit kann max. 4 Jahre betragen. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten berechtigten Stellen erteilt. Der geschätzte Höchstwert der RV insgesamt wird festgelegt auf 1.060.000,00 € . Der geschätzte Höchstwert ermittelt sich aus den voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der max. beabsichtigten Zuschlagserteilungen (geplante Anzahl der AN) und der möglichen Gesamtvertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nach unten nicht festgelegt. D.h. es kann geringer ausfallen. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. Es soll max. 1 Bieter unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien bezuschlagt werden. Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv),Leitplanken/ Schutzplanken/ Straßengeländer
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