Landkreis RavensburgRavensburgTED
Sicherheitsdienst in der vorläufigen Unterbringung
Bestreifung ausgewählter vorläufiger Unterbringungen im Landkreis Ravensburg Die Sicherheitsdienstleistung ist im Rahmen der mobilen Ringbestreifung an den vom Auftraggeber benannten Unterkünften der vorläufigen Unterbringung geflüchteter Menschen im Landkreis Ravensburg zu erbringen. Der Landkreis Ravensburg betreibt ab dem 01.01.2027 in...
Institutional Security
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Ravensburg
- Published:
- August 26, 2026
- Deadline:
- September 28, 2026
- Topic:
- Institutional Security
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Bestreifung ausgewählter vorläufiger Unterbringungen im Landkreis Ravensburg Die Sicherheitsdienstleistung ist im Rahmen der mobilen Ringbestreifung an den vom Auftraggeber benannten Unterkünften der vorläufigen Unterbringung geflüchteter Menschen im Landkreis Ravensburg zu erbringen. Der Landkreis Ravensburg betreibt ab dem 01.01.2027 insgesamt 28 Unterkünfte der vorläufigen Unterbringung mit insgesamt 1019 Plätze (pro Unterkunft zwischen 22 bis 141 Plätze) in folgenden Kommunen: • Amtzell • Argenbühl • Aulendorf • Bad Waldsee • Bad Wurzach • Baienfurt • Baindt • Ebersbach-Musbach • Isny • Kißlegg • Leutkirch • Ravensburg • Riedhausen • Wangen • Weingarten • Wilhelmsdorf Die zu bestreifenden Unterkünfte werden durch den Auftraggeber bedarfsorientiert festgelegt und bei Bedarf angepasst.
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5Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 141. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten DavBewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, UnregeBewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) vom 01.01.2027 bis 31.12.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Sep 28Die Stadt Frankfurt (Oder) betreibt die Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20, 15234 Frankfurt (Oder), in eigener Verantwortung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2028. Die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder) und befindet sich auf einem separaten, vollständig umzäunten Gelände. Auf dem Gelände befinden sich drei baugleiche Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen. Für die Unterbringung werden derzeit zwei der drei Gebäude genutzt. Die Einrichtung dient der Unterbringung unterschiedlicher Personengruppen. Die reguläre Aufnahmekapazität umfasst: - bis zu 100 Personen, die nach dem Landesaufnahmegesetz Brandenburg (LAufnG Bbg) aufzunehmen sind, - bis zu 37 wohnungslose Personen sowie - zusätzlich bis zu 8 wohnungslose Personen im Nachtasyl. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Einrichtung einschließlich der Zugangskontrolle. Mit der Aufgabenübertragung werden keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Die Aufgabe umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr im 24-Stunden-Dienst mit ständig mindestens zwei gleichzeitig anwesenden und einsatzfähigen Sicherheitsmitarbeitern; - Besetzung und Überwachung des zentralen Zugangs sowie Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung und den Vorgaben des Auftraggebers; - Gewährleistung einer lückenlosen, tagaktuellen und nachvollziehbaren Dokumentation des Personenverkehrs und der Anwesenheiten, soweit dies durch den Auftraggeber vorgegeben und datenschutzrechtlich zulässig ist; - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den für die Unterbringung genutzten Gebäuden und auf dem Außengelände; - Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Kontrollgänge - Durchsetzung der Hausordnung im Rahmen der übertragenen Befugnisse und des Hausrechts; - Meldung und Dokumentation besonderer Vorkommnisse, Unregelmäßigkeiten, Schäden und sicherheitsrelevanter Feststellungen; - unverzügliche Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und/oder Rettungsdiensten in entsprechenden Ge fahrensituationen; - Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahr im Verzug für Leben, Gesundheit, Gebäude oder Einrichtungen bis zum Eintreffen der zuständigen Einsatzkräfte; - Feststellung und Dokumentation von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, sowie sonstiger erheblicher Verstöße gegen die Hausordnung; - Unterstützung geordneter Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der Einweisung und der geltenden Alarm- und Brandschutzorganisation; - ordnungsgemäße Schichtübergabe und Weitergabe aller für die nachfolgende Schicht relevanten Informationen. Videoüberwachung, Kommunikation und Dokumentation sowie Sicherstellung des Nacht-, Kälte- und Wärme-/Hitzeasyls.Amtsgericht Zwickau Bedarfsgerechte Unterbringung
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenDas Amtsgericht Zwickau ist derzeit an insgesamt vier Standorten in Zwickau und Bad Schlema untergebracht. Ziel der Maßnahme ist die konzentrierte, bedarfsgerechte Unterbringung des Amtsgerichts an einem Standort in Zwickau auf Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaats Sachsen (Sächsisches Standortegesetz - SächsStOG). Dafür wird das historische Amtsgerichts am Standort Dr.-Friedrichs-Ring 21 saniert, umgebaut und erweitert. Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Teilbaumaßnahmen: — TBM 1: Erweiterung im Bestand (überdachte Sitzungssäle im Hofbereich EG sowie Lückenschluss Bestandsgebäude); — TBM 2: Neubau; — TBM 3: Sanierung Gebäude im Bestand.Amtsgericht Zwickau - Bedarfsgerechte Unterbringung
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenDas Amtsgericht Zwickau ist derzeit an insgesamt vier Standorten in Zwickau und Bad Schlema untergebracht. Ziel der Maßnahme ist die konzentrierte, bedarfsgerechte Unterbringung des Amtsgerichts an einem Standort in Zwickau auf Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaats Sachsen (Sächsisches Standortegesetz - SächsStOG). Dafür wird das historische Amtsgerichts am Standort Dr.-Friedrichs-Ring 21 saniert, umgebaut und erweitert. Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Teilbaumaßnahmen: — TBM 1: Erweiterung im Bestand (überdachte Sitzungssäle im Hofbereich EG sowie Lückenschluss Bestandsgebäude); — TBM 2: Neubau; — TBM 3: Sanierung Gebäude im Bestand.
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- The submission deadline is 28. September 2026.
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