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Sektoraler Identity Provider – Regulatorisch geforderte Anpassungen/weitere Anpassungsleistungen
Die BITMARCK GmbH, seinerzeit noch als BITMARCK Service GmbH, (nachfolgend: „BITMARCK“) ist mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: „RISE“) seit dem 29. Juli 2021 über einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr bereits zuv...
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- BITMARCK GmbH
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- May 20, 2026
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Die BITMARCK GmbH, seinerzeit noch als BITMARCK Service GmbH, (nachfolgend: „BITMARCK“) ist mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: „RISE“) seit dem 29. Juli 2021 über einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr bereits zuvor überlassenen ePA-Identity Access Management System („ePA-IAM“) zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM („bitIAM“) verbunden. Der EVB-IT Systemvertrag zum bitIAM ist dabei am 27. Oktober 2023 durch Neuabschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems „sektoraler Identity Provider“ (nachfolgend: „sIDP“) ersetzt worden („sIDP-Vertrag“). Das Produkt bitIAM wurde aufgrund der geänderten gematik-Regulatorik zu den GesundheitsID‘s grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP zur Zulassung gebracht. /// Der Bedarf für die hiesige Auftragsänderung resultiert aus der regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Krankenkassen das Produkt sIDP der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: „TI“) im Rahmen des durch die gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") definierten Produkttypsteckbriefs spezifikationskonform zu halten. Durch die gegenständliche Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Die gematik hat für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider am 14.08.2025 eine neue Spezifikation veröffentlicht (gemProdT_IDP-Sek_PTV_3.1.0-0). Die gematik empfiehlt KANN-Anforderungen zur Umsetzung, da hierdurch die usability bzw. die Performance verbessert wird. RISE wird durch die Auftragsänderung verpflichtet, das sIDP-Gesamtsystem an diese KANN-Anforderungen dieser gematik-Spezifikation anzupassen und der BITMARCK als weiterentwickeltes Release zu den im Meilensteinplan vereinbarten Zielterminen bereitzustellen (“regulatorisch geforderte Anpassungen”). /// Zudem werden weitere Anpassungsleistungen vereinbart, die der Umsetzung von Anforderungen der Krankenkassen dienen (nachfolgend: "weitere Anpassungsleistungen"). Diese dienen der Optimierung und Erweiterungen des sIDP-Gesamtsystems durch Implementierung zusätzlicher Features und Funktionen, die sicherstellen, dass das sIDP-Gesamtsystems fortwährend in den Prozessen der einzelnen Kassen sinnvoll eingesetzt werden kann. Beauftragt werden von der BITMARCK nur kassenseitige Anforderungen, die sich erst Rahmen der Fortentwicklung des Systems ergeben haben und daher beim ursprünglichen Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten.beim ursprünglichen Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten.
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