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Schwarzwald Tourismus GmbH - Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne
Die Schwarzwald Tourismus GmbH (nachfolgend: "STG") ist die zentrale Destinationsmanagement- und Marketingorganisation für die touristische Marke Schwarzwald. In enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Leistungsträgern und Institutionen verantwortet sie die strategische Entwicklung, Vermarktung und Profilierung der Destination. Die ...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Schwarzwald Tourismus GmbH
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Advertising
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Die Schwarzwald Tourismus GmbH (nachfolgend: "STG") ist die zentrale Destinationsmanagement- und Marketingorganisation für die touristische Marke Schwarzwald. In enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Leistungsträgern und Institutionen verantwortet sie die strategische Entwicklung, Vermarktung und Profilierung der Destination. Die Ganzjahres-Marketingkampagne im "Kuck Kuck Universum" bildet seit mehreren Jahren das zentrale kommunikative Dach der Marketingaktivitäten der STG. Im Mittelpunkt steht die etablierte Markenfigur "Schwarzwald Marie", die als identitätsstiftendes Element eine emotionale Ansprache der Zielgruppen ermöglicht und maßgeblich zur Profilierung und Wiedererkennbarkeit der Marke beiträgt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne der STG. Die ausgewählte Agentur übernimmt die strategische, kreative sowie operative Gesamtverantwortung für die Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung der Ganzjahreskampagne nach den Vorgaben der STG. Für die Ganzjahreskampagne für das Jahr 2027 steht seitens STG ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. weitere Budgets von Partnern. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2027 zu erbringen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2027 (Grundlaufzeit). Zugunsten des Auftraggebers bestehen vier einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2028 (erste Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2029 (zweite Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2030 (dritte Verlängerungsoption) sowie bis zum 31. Dezember 2031 (vierte Verlängerungsoption). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
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6Schwarzwald Tourismus GmbH - Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne
Schwarzwald Tourismus GmbHFreiburgDeadline: Sep 15Die Schwarzwald Tourismus GmbH (nachfolgend: "STG") ist die zentrale Destinationsmanagement- und Marketingorganisation für die touristische Marke Schwarzwald. In enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Leistungsträgern und Institutionen verantwortet sie die strategische Entwicklung, Vermarktung und Profilierung der Destination. Die Ganzjahres-Marketingkampagne im "Kuck Kuck Universum" bildet seit mehreren Jahren das zentrale kommunikative Dach der Marketingaktivitäten der STG. Im Mittelpunkt steht die etablierte Markenfigur "Schwarzwald Marie", die als identitätsstiftendes Element eine emotionale Ansprache der Zielgruppen ermöglicht und maßgeblich zur Profilierung und Wiedererkennbarkeit der Marke beiträgt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne der STG. Die ausgewählte Agentur übernimmt die strategische, kreative sowie operative Gesamtverantwortung für die Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung der Ganzjahreskampagne nach den Vorgaben der STG. Für die Ganzjahreskampagne für das Jahr 2027 steht seitens STG ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. weitere Budgets von Partnern. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2027 zu erbringen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2027 (Grundlaufzeit). Zugunsten des Auftraggebers bestehen vier einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2028 (erste Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2029 (zweite Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2030 (dritte Verlängerungsoption) sowie bis zum 31. Dezember 2031 (vierte Verlängerungsoption). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.Schwarzwald Tourismus GmbH - Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne
Schwarzwald Tourismus GmbHFreiburgDie Schwarzwald Tourismus GmbH (nachfolgend: "STG") ist die zentrale Destinationsmanagement- und Marketingorganisation für die touristische Marke Schwarzwald. In enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Leistungsträgern und Institutionen verantwortet sie die strategische Entwicklung, Vermarktung und Profilierung der Destination. Die Ganzjahres-Marketingkampagne im "Kuck Kuck Universum" bildet seit mehreren Jahren das zentrale kommunikative Dach der Marketingaktivitäten der STG. Im Mittelpunkt steht die etablierte Markenfigur "Schwarzwald Marie", die als identitätsstiftendes Element eine emotionale Ansprache der Zielgruppen ermöglicht und maßgeblich zur Profilierung und Wiedererkennbarkeit der Marke beiträgt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Agenturleistungen für die ganzjährige Marketingkampagne der STG. Die ausgewählte Agentur übernimmt die strategische, kreative sowie operative Gesamtverantwortung für die Konzeption, Weiterentwicklung und Umsetzung der Ganzjahreskampagne nach den Vorgaben der STG. Für die Ganzjahreskampagne für das Jahr 2027 steht seitens STG ein Budget von mindestens 150.000 EUR netto zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. weitere Budgets von Partnern. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2027 zu erbringen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2027 (Grundlaufzeit). Zugunsten des Auftraggebers bestehen vier einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2028 (erste Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2029 (zweite Verlängerungsoption), bis zum 31. Dezember 2030 (dritte Verlängerungsoption) sowie bis zum 31. Dezember 2031 (vierte Verlängerungsoption). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für digitales Marketing im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Tourismus Marketing GmbH Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Aug 03(1) Rahmenbedingungen der Agenturleistung Die Leistungen umfassen insbesondere - Strategische Beratung für die digitale Positionierung beispielsweise in Form von Strategieworkshops, Trendreports oder Schulungen. - Digitale Marketingkampagnen zur Bewerbung unserer touristischen Produkte. Dies beinhaltet den gesamten Prozess von der Planung über die Produktion bis hin zum Reporting inklusive Webanalytics. Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind dem als Anlage 2 beigefügten Agenturbriefing zu entnehmen. (2) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen. Der Rahmen für die Rahmenvereinbarung für alle digitalen Maßnahmen aus allen Bereichen liegt bei bis zu 500.000 EUR netto pro Jahr. Für das konkrete Digitalmaßnahmen-Marketingpaket steht im ersten Jahr innerhalb dieses Rahmens ein Budget von ca. 150.000 EUR netto zur Verfügung. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf des ersten Jahres verlängert, sind für die folgenden Jahre ebenfalls jeweils bis zu 500.000 EUR netto vorgesehen.Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für digitales Marketing im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Tourismus Marketing GmbH Baden-WürttembergStuttgart(1) Rahmenbedingungen der Agenturleistung Die Leistungen umfassen insbesondere - Strategische Beratung für die digitale Positionierung beispielsweise in Form von Strategieworkshops, Trendreports oder Schulungen. - Digitale Marketingkampagnen zur Bewerbung unserer touristischen Produkte. Dies beinhaltet den gesamten Prozess von der Planung über die Produktion bis hin zum Reporting inklusive Webanalytics. Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind dem als Anlage 2 beigefügten Agenturbriefing zu entnehmen. (2) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen. Der Rahmen für die Rahmenvereinbarung für alle digitalen Maßnahmen aus allen Bereichen liegt bei bis zu 500.000 EUR netto pro Jahr. Für das konkrete Digitalmaßnahmen-Marketingpaket steht im ersten Jahr innerhalb dieses Rahmens ein Budget von ca. 150.000 EUR netto zur Verfügung. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf des ersten Jahres verlängert, sind für die folgenden Jahre ebenfalls jeweils bis zu 500.000 EUR netto vorgesehen.Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.
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