BWB - Energie Controlling
Schulungen zur Software California X EK-L EC-2026-0050
Rahmenbestellung für Erstellung und Durchführung von Selbstlernangeboten und Trainings zur Software California X Die zu erbringenden Leistungen unterteilen sich wie folgt: - Projektmanagement, 28 Tage - Erstellung und Aktualisierung E-Learnings, 165 Tage - Umsetzung von ergänzenden Schulungen, die auf E-Learnings aufbauen, 113 Tage Vertra...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BWB - Energie Controlling
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- August 28, 2026
Tender description
Rahmenbestellung für Erstellung und Durchführung von Selbstlernangeboten und Trainings zur Software California X Die zu erbringenden Leistungen unterteilen sich wie folgt: - Projektmanagement, 28 Tage - Erstellung und Aktualisierung E-Learnings, 165 Tage - Umsetzung von ergänzenden Schulungen, die auf E-Learnings aufbauen, 113 Tage Vertragslaufzeit: 02.11.2026 bis 30.11.2029
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Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
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- The contracting authority is BWB - Energie Controlling.
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