Stadt AarauAarau
Schulanlagen, Umrüstung Beleuchtung auf LED (SUBaL), BKP230 Elektroinstallation
Umrüstung der Beleuchtung auf LED in den Schulanlagen Aare, Rohr (Stäpfli, Brunnbach, Auenhalle), Gönhard (Trakte 1-3) und Telli. Ziel ist ein 1:1-Ersatz der bestehenden Leuchten zur Optimierung von Energieverbrauch und Beleuchtungsqualität. Die Ausschreibung umfasst die fachgerechten Elektroinstallationsarbeiten (BKP 230). Die Leuchten s...
Electrical Installation
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Umrüstung der Beleuchtung auf LED in den Schulanlagen Aare, Rohr (Stäpfli, Brunnbach, Auenhalle), Gönhard (Trakte 1-3) und Telli. Ziel ist ein 1:1-Ersatz der bestehenden Leuchten zur Optimierung von Energieverbrauch und Beleuchtungsqualität. Die Ausschreibung umfasst die fachgerechten Elektroinstallationsarbeiten (BKP 230). Die Leuchte...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Aarau
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- June 07, 2026
- Topic:
- Electrical Installation
Tender description
Umrüstung der Beleuchtung auf LED in den Schulanlagen Aare, Rohr (Stäpfli, Brunnbach, Auenhalle), Gönhard (Trakte 1-3) und Telli. Ziel ist ein 1:1-Ersatz der bestehenden Leuchten zur Optimierung von Energieverbrauch und Beleuchtungsqualität. Die Ausschreibung umfasst die fachgerechten Elektroinstallationsarbeiten (BKP 230). Die Leuchten selbst werden bauseitig zur Verfügung gestellt.
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5- Stadt AarauAarauDeadline: Jun 14
Schulanlagen, Umrüstung Beleuchtung auf LED (SUBaL), BKP233.02 Umbau denkmalgeschützte Leuchten
Umrüstung der Beleuchtung auf LED in den Schulanlagen Aare, Rohr (Stäpfli, Brunnbach, Auenhalle), Gönhard (Trakte 1-3) und Telli. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der technische Umbau denkmalgeschützter Leuchten in der Schulanlage Gönhard sowie in der Auenhalle, um den Energieverbrauch und die Beleuchtungsqualität zu optimieren. Installationsarbeiten und die Lieferung standardisierter Leuchten sind nicht Teil dieses Auftrags. - Baureferat MünchenDeadline: May 13
Elektroinstallationsarbeiten: Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Elektroinstallationsarbeiten: Umrüstung auf LED-Beleuchtung in München. Der Auftrag umfasst die Umrüstung der bestehenden Beleuchtung auf LED-Beleuchtung in verschiedenen Gebäuden in München. Die Arbeiten sollen innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsabschluss abgeschlossen sein. - Gemeinde Urdorf Technik Liegenschaften und SportbetriebeabteilungUrdorf
Umrüstung LED Schulhäuser und Kindergärten
Die Gemeinde Urdorf schreibt im öffentlichen Verfahren die Umrüstung der bestehenden Beleuchtungsanlagen auf LED in mehreren Schulhäusern und Kindergärten aus. Gegenstand der Beschaffung ist die Beleuchtungssanierung in den Objekten Kindergarten Feld 1 + 2, Kindergarten Neumatt, Schulhaus Embri, Schulhaus Feld 1 + 2 sowie Schulhaus Moosmatt. Ziel ist der Ersatz der bestehenden Beleuchtungsanlagen durch energieeffiziente und lichttechnisch zeitgemässe Lösungen. Die Ausschreibung ist in 6 Lose gegliedert. Die Lose 1 bis 5 umfassen die Elektroinstallationsarbeiten je Objekt, insbesondere Rückbau der bestehenden Beleuchtung, Anpassungen an der Installation, Anschluss der neuen Leuchten, Anpassung von Schaltungen und Steuerungen, Prüfungen, Inbetriebsetzung und betriebsbereite Übergabe. Los 6 umfasst die Lieferung der Leuchten und Systemkomponenten für sämtliche 5 Objekte als vollständiges, abgestimmtes Beleuchtungssystem. Angebote sind für ein Los, mehrere Lose oder für alle Lose zulässig. Der Zuschlag erfolgt losweise. Die Ausführung ist abgestimmt auf die Sommerferien 2026 vorgesehen - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 27
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Verbandsgemeinde Saarburg-KellDeadline: Jun 17
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung zur Sanierung der Mehrzweckhalle in 54451 Irsch
Die Ortsgemeinde Irsch beabsichtigt die Sanierung der bestehenden Mehrzweckhalle auf dem Grundstück der Gemarkung Irsch, Flur 42, Nr. 91 (siehe auch beigefügte Lagepläne 1:1000 und 1:2000). Ziel der Sanierung ist es, die bauliche Substanz der Halle zu erhalten sowie deren Funktionalität und Energieeffizienz zu verbessern, um langfristig eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Die Mehrzweckhalle ist ein zentraler Bestandteil des örtlichen Vereins- und Sportlebens. Sie wird für verschiedene Veranstaltungen genutzt, wie z. B. Sportwettkämpfe, kulturelle Events, Versammlungen und Feierlichkeiten. Um eine dauerhafte und effiziente Nutzung sicherzustellen, sind umfangreiche Renovierungsmaßnahmen erforderlich. Die Halle wurde im Jahr 1987 erbaut. Es wurden bislang keine größeren Renovierungen durchgeführt. In den letzten Jahren traten diverse bauliche Mängel und technische Defizite auf, die den Betrieb und die Sicherheit beeinträchtigen. Die Sanierung verfolgt mehrere Hauptziele: Erhalt und Modernisierung der Bausubstanz: Das Gebäude soll durch eine umfassende Fassaden-, Fenster- und Dachsanierung - insbesondere aus energetischer Sicht – saniert werden. Steigerung der Energieeffizienz: Durch den Einbau moderner Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie durch die Verbesserung der Dämmung soll der Energieverbrauch gesenkt werden. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch zum Umweltschutz. Die Gebäudeplanung wird derzeit ausgeschrieben. Das zu beauftragende Architekturbüro hat zukünftig die Oberbauleitung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 3.701,320,91 € und basieren auf dem Stand der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 vom 10.03.2025. Bisher wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Ein Architekturbüro war im Vorfeld mit den Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI für das Projekt befasst. Im Ergebnis der bisherigen Bearbeitung wurde eine Baugenehmigung erteilt. Sämtliche für die weitere Bearbeitung relevanten Unterlagen und Erkenntnisse aus der bisherigen Planung (Schallschutzgutachten, Brandschutzplan, Brandschutzgutachten, und Baugenehmigung) werden dem künftig beauftragten Büro nach Zuschlagserteilung vollständig zur Verfügung gestellt. Die Baugenehmigung mit allen Auflagen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausschreibung umfasst die Leistungsphasen 5-9 der Gebäudeplanung gem. §§ 34 ff HOAI.
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- The submission deadline is 07. Juni 2026.
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