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Schülerspezialverkehr für die Stadt Lage
Die Stadt Lage ist Schulträger der Albert-Schweitzer-Schule und schreibt den Schülerspezialverkehr ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 (erster Beförderungstag 01.09.2026) im Losverfahren neu aus. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein oder sollen mehrere Vertragspartner ausgewählt werden, die die schultägliche Beförderung der ...
School Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Lage
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
Tender description
Die Stadt Lage ist Schulträger der Albert-Schweitzer-Schule und schreibt den Schülerspezialverkehr ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 (erster Beförderungstag 01.09.2026) im Losverfahren neu aus. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein oder sollen mehrere Vertragspartner ausgewählt werden, die die schultägliche Beförderung der Schülerinnen und Schüler übernehmen.
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Kreis Lippe - Der LandratDetmoldDeadline: Jul 20Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Organisation und Durchführung der Beförderung von Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf zu den genannten Standorten der Schulen des Kreises Lippe-Eigenbetrieb Schulen - unter Einhaltung der nachfolgend genannten Leistungs- und Qualitätsvorgaben ab dem 02.09.2026 (erster Beförderungstag) übernehmen.Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr
Kreis Minden-LübbeckeMindenSchultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Förderschule Geistige Entwicklung des Kreises Minden-Lübbecke, Primarstufe, in 32339 Espelkamp, Gabelhorst 38 zur Schule und zurück. Diese Förderschule wurde zum Beginn des Schuljahres 2025/26 errichtet und befindet sich im Aufbau. Aktuell besuchen 22 Schülerinnen und Schüler die Schule, mit Beginn eines jeden neuen Schuljahres werden zusätzlich bis zu 27 Kinder aufgenommen. Die erste Fahrt findet mit Beginn des Schuljahres 2026/27 am 02.09.2026 statt, die letzte Fahrt Ende des Schuljahres 2027/28 am 07.07.2028. Wird von der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr Gebrauch gemacht, verschiebt sich der letzte Fahrtag auf den 29.06.2029.Rahmenvertrag: Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Beförderung im Rahmen des Schwimmunterrichts im Bezirk Tempelhof-Schönberg
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinDas Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.Rahmenvertrag: Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Beförderung im Rahmen des Schwimmunterrichts im Bezirk Tempelhof-Schönberg
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinDeadline: Jul 01Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.Beförderung zum Schwimmunterricht
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinDas Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzZiel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzZiel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Sozialamt
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzBeschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.
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