Stadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Schülerbeförderung zur Förderschule nach Brühl
Die Taxen müssen so bemessen sein, dass ca. 32 Schülerinnen und Schüler 3 x täglich zur Pestalozzi Schule nach Brühl befördert werden können.
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Die Taxen müssen so bemessen sein, dass ca. 32 Schülerinnen und Schüler 3 x täglich zur Pestalozzi Schule nach Brühl befördert werden können.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
- Published:
- February 01, 2026
- Deadline:
- June 10, 2026
Tender description
Die Taxen müssen so bemessen sein, dass ca. 32 Schülerinnen und Schüler 3 x täglich zur Pestalozzi Schule nach Brühl befördert werden können.
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4Stahlbauarbeiten - Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
CPV-Code:45262670-8 Metallbauarbeiten Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 10.04.2026 zugehen. nachträgliche Änderung aufgrund der Berichtigung des Bauzeitenplans zum 24.03.2026: Auf Grund der Verschiebung des Submissionstermins weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zuschlagerteilung sich ebenfalls verschiebt. Diese erfolgt wahrscheinlich in der 19 KW 26. Frist für die Vollendung der Leistung (abnahmereif zu stellen) ist in der 40. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Wiederaufbau des Schulzentrums Schleiden bestehend aus einer Zweifachturnhalle, der Grundschule Schleiden und der Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule). Der Gebäudekomplex wurde von der Flut im Sommer 2021 beschädigt. Betroffen waren das gesamte Untergeschoss und das gesamte Erdgeschoss mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 7.000qm. Die Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt. Schulhofflächen müssen immer in Teilen zur Verfügung stehen und der Busverkehr darf durch die Baustellentätigkeiten nicht behindert werden. Während der gesamten Bauzeit ist darauf zu achten, dass die Baustelle geschlossen bleibt. Dies ist durch geeignete Bauzäune und Bauzauntore sicherzustellen. Im Zuge des Wiederaufbaus wurde die Grundschule in Teilbereichen aufgestockt. Hier werden zwei neue Stahlaussentreppen benötigt. Die Astrid-Lindgren-Schule benötigt aus Brandschutzgründen ein zusätzliches Treppenhaus. Diese Treppenhaus, sowie die bestehenden Treppenhäuser müssen teilweise mit neuen Geländern ausgestattet werden. Baustelleneinrichtung, Bauzeiten Die Erschließung der Baustelle erfolgt über die Straße am Mühlenberg. Im Bereich der Parkplätze und Schulhöfe werden Baustelleneinrichtungsfläche abgegrenzt. Aufgrund des laufenden Schulbetriebs sind die Ferienzeiten für störende Baustellentätigkeiten zu nutzen. Folgende Bauzeiten sind aktuell vorgesehen: Geländer neues Treppenhaus ALS: März-April 2026 Stahlaussentreppe KGS: März-April 2026 Geländer KGS Bestand: Osterferien oder Sommerferien 2026 Stahlaussentreppe Aufstockung: März-April 2026 Geländer Aussentreppe Turnhalle: Juni 2026 Die angegebenen Ausführungszeiten stellen lediglich richtwerte dar und können je nach Termin der Auftragsvergabe abweichen. Berichtigung der Bauzeitplan zum 24.03.2024 Im Laufe der Ausschreibung haben sich Anpassungen in dem Bauzeitplan ergeben. Geländer neues Treppenhaus Astrid-Lindgren-Schule: Mai-Juni 2026 Stahlaußentreppe Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Katholische Grundschule Schleiden Bestand: Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung OGS an der Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juli 2026 Die Baustelleneinrichtung ist vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baustelle ist täglich zu sichern. Die Absicherung von Lagerflächen obliegt dem AN.Neubau Feuerwehrgerätehaus Esterwegen - Technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planung)
Entsprechend der bisherigen Beschlussfassungen des Samtgemeinderates zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes steht der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Esterwegen am exponierten Standort an der L30 auf der Agenda. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses Esterwegen wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der B- Plan für den neuen Standort ist rechtskräftig, die notwendige Erschließungsstraße wurde in 2024 realisiert. Ein Lageplan bzw. ein entsprechender Auszug aus dem Bebauungsplan ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Das Gebäude soll möglichst (entsprechend der Bebaubarkeit des Grundstücks, vgl. Lageplan in der Anlage) in weiten Teilen in ebenerdiger Bauweise errichtet werden Raumbedarf: Der Neubau der Feuerwehr Esterwegen soll für die Nutzung einer Schwerpunktfeuerwehr geeignet sein. Das heißt, dass das Gebäude Platz für mindestens sechs Fahrzeuge, eine Waschhalle, 3 Anhänger, Umkleiden für 70 Herren und 20 Frauen sowie die derzeit 15 Mitglieder der Jugendfeuerwehr vorhalten muss. Des Weiteren sind für den Betrieb der Feuerwehr auch Werkstätten, Aufenthalts- und Unterrichtsräume, Büroräume sowie Lager und Technik bzw. Versorgungsräume einzuplanen (ein Raumbedarfsplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt). Insgesamt wird der Raumbedarf für das zu errichtende Gebäude mit ca. 1.430 m² bemessen. Davon würden nach derzeitiger Schätzung ca. 390 m² auf einen Sozialtrakt und ca. 1.040 m² auf die Fahrzeughalle entfallen. Außenbereich/Parkmöglichkeiten: Es sollen ca. 40 Stellplätze als Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Dabei dürfen auch Stellflächen im südöstlichen Teil des Grundstücks eingebunden werden, die nur straßenseitig befahrbar sind (Tiefbord). Im Außenbereich sollte zudem Platz für Übungsdienste vorhanden sein. Die Zufahrten sollen die Ein- und Ausfahrt mit Großfahrzeugen ermöglichen. Aufgrund der Lage des Grundstückes ist eine teilweise Umfahrung des Grundstückes einzuplanen. Das Gebäude sollte nach Möglichkeit so auf dem Grundstück positioniert werden, dass eine spätere Erweiterung um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz für z.B. Pickup, MTW oder Fahrzeuge vergleichbarer Größe realisierbar bleibt. Gebäudetechnik: Die Technik im Gebäude soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen. Notstromeinspeisung: Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen. KatS-Lagezentrum: Der im beigefügten Raumbedarfsplan genannte Mehrzweck-/Schulungsraum soll auch als Lagezentrum für den Katastrophenschutz genutzt werden. Fertigstellung der Maßnahme: Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2028 fertiggestellt sein, d.h. die Planungsleistungen müssen sofort nach Auftragserteilung beginnen, um die Maßnahme schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. vorläufige Kosten: Die anrechenbaren, vorläufigen Kosten betragen gemäß HOAI 2021 für: Kostengruppe 200: 193.828,69 € netto Kostengruppe 300: 2.133.500,00 € netto Kostengruppe 400: 790.500,00 € netto Kostengruppe 500: 220.625,00 € netto Kostengruppe 600: 102.000,00 € nettoNeubau Feuerwehrgerätehaus Esterwegen - Objekt-, Tragwerks- und Freiraumplanung
Entsprechend der bisherigen Beschlussfassungen des Samtgemeinderates zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes steht der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Esterwegen am exponierten Standort an der L30 auf der Agenda. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses Esterwegen wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der B- Plan für den neuen Standort ist rechtskräftig, die notwendige Erschließungsstraße wurde in 2024 realisiert. Ein Lageplan bzw. ein entsprechender Auszug aus dem Bebauungsplan ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Das Gebäude soll möglichst (entsprechend der Bebaubarkeit des Grundstücks, vgl. Lageplan in der Anlage) in weiten Teilen in ebenerdiger Bauweise errichtet werden Raumbedarf: Der Neubau der Feuerwehr Esterwegen soll für die Nutzung einer Schwerpunktfeuerwehr geeignet sein. Das heißt, dass das Gebäude Platz für mindestens sechs Fahrzeuge, eine Waschhalle, 3 Anhänger, Umkleiden für 70 Herren und 20 Frauen sowie die derzeit 15 Mitglieder der Jugendfeuerwehr vorhalten muss. Des Weiteren sind für den Betrieb der Feuerwehr auch Werkstätten, Aufenthalts- und Unterrichtsräume, Büroräume sowie Lager und Technik bzw. Versorgungsräume einzuplanen (ein Raumbedarfsplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt). Insgesamt wird der Raumbedarf für das zu errichtende Gebäude mit ca. 1.430 m² bemessen. Davon würden nach derzeitiger Schätzung ca. 390 m² auf einen Sozialtrakt und ca. 1.040 m² auf die Fahrzeughalle entfallen. Außenbereich/Parkmöglichkeiten: Es sollen ca. 40 Stellplätze als Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Dabei dürfen auch Stellflächen im südöstlichen Teil des Grundstücks eingebunden werden, die nur straßenseitig befahrbar sind (Tiefbord). Im Außenbereich sollte zudem Platz für Übungsdienste vorhanden sein. Die Zufahrten sollen die Ein- und Ausfahrt mit Großfahrzeugen ermöglichen. Aufgrund der Lage des Grundstückes ist eine teilweise Umfahrung des Grundstückes einzuplanen. Das Gebäude sollte nach Möglichkeit so auf dem Grundstück positioniert werden, dass eine spätere Erweiterung um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz für z.B. Pickup, MTW oder Fahrzeuge vergleichbarer Größe realisierbar bleibt. Gebäudetechnik: Die Technik im Gebäude soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen. Notstromeinspeisung: Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen. KatS-Lagezentrum: Der im beigefügten Raumbedarfsplan genannte Mehrzweck-/Schulungsraum soll auch als Lagezentrum für den Katastrophenschutz genutzt werden. Fertigstellung der Maßnahme: Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2028 fertiggestellt sein, d.h. die Planungsleistungen müssen sofort nach Auftragserteilung beginnen, um die Maßnahme schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. vorläufige Kosten: Die anrechenbaren, vorläufigen Kosten betragen gemäß HOAI 2021 für: Kostengruppe 200: 193.828,69 € netto Kostengruppe 300: 2.133.500,00 € netto Kostengruppe 400: 790.500,00 € netto Kostengruppe 500: 220.625,00 € netto Kostengruppe 600: 102.000,00 € netto- Deadline: Apr 28
Comeniusschule Georgsmarienhütte / Sanierung und Erweiterung - Generalplanerleistungen
Der Landkreis Osnabrück plant die Sanierung und die Erweiterung der Comeniusschule, Johannes-Möller-Str. 3 in 49124 Georgsmarienhütte. An der Förderschule wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern, umzubauen und zu sanieren. Die Schule wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1974-1979 errichtet. Das Grundstück der Comeniusschule ist mit 15.310 m2 bemessen. Optionen der Grundstückserweiterung sind nicht möglich. Aktuell umfasst das Bestandsgebäude der Comeniusschule eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.378 m2. Neben der Schule ist im aktuellen Gebäude auch ein sozialpädagogischer Hort untergebracht, welcher zehn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren aufnimmt. Die Anforderungen des Raumprogramms für Förderschulen und die Bedarfe des Hortes zzgl. der erforderlichen Verkehrsflächen ergeben eine zukünftig benötigte BGF von insgesamt etwa 8.300 m2. Die BGF muss im Vergleich zum bestehenden Gebäude nahezu verdoppelt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau inkl. der technischen Gebäudeausstattung zu entkernen ist und anschließend vollständig saniert werden muss. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsanschlüsse ebenfalls zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten. Aktuell wird von folgenden Kosten ausgegangen: * KG 300 + 400: ca. 12.500.000,- EUR (netto * KG 500: ca. 800.000,- EUR (netto) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die beschriebene Baumaßnahme erforderlichen Generalplanerleistungen, die die nachfolgenden Leistungsbilder umfassen: * Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Freianlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 11.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Verkehrsanlagen: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 13.1) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-8 werden separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt. * Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14) 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * Brandschutzsachverständigenleistungen Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 5 + 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5 wird separat beauftragt. 4.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8 wird separat beauftragt. * Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) ) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, - Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 4, 1.Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. * SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15) Leistungen zum SiGeKo gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 15 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8. 1.Stufe: Die Leistungsphase Planung wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2.Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase Ausführung wird separat beauftragt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Der Planungsbeginn der Maßnahme ist für Mitte 2026 geplant. Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Sanierung und Erweiterung der Comeniusschule in Georgsmarienhütte.
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