Neckar-Odenwald-KreisMosbachTED
Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
Schülerbeförderung für den Schulkindergarten Pusteblume, aufgeteilt in 3 Touren: Tour 1 (Neckarzimmern, Mosbach, Billigheim/Sulzbach, Großeicholzheim, Bödigheim) für 5 Personen. Tour 2 (Waldbrunn, Mudau) für 4 Personen mit emissionsfreiem Fahrzeug. Tour 3 (Hardheim, Höpfingen, Walldürn) für 6 Personen mit emissionsfreiem Fahrzeug.
School Transport
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Schülerbeförderung für den Schulkindergarten Pusteblume, aufgeteilt in 3 Touren: Tour 1 (Neckarzimmern, Mosbach, Billigheim/Sulzbach, Großeicholzheim, Bödigheim) für 5 Personen. Tour 2 (Waldbrunn, Mudau) für 4 Personen mit emissionsfreiem Fahrzeug. Tour 3 (Hardheim, Höpfingen, Walldürn) für 6 Personen mit emissionsfreiem Fahrzeug.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- May 27, 2026
- Topic:
- School Transport
Tender description
Schülerbeförderung für den Schulkindergarten Pusteblume, aufgeteilt in 3 Touren: Tour 1 (Neckarzimmern, Mosbach, Billigheim/Sulzbach, Großeicholzheim, Bödigheim) für 5 Personen. Tour 2 (Waldbrunn, Mudau) für 4 Personen mit emissionsfreiem Fahrzeug. Tour 3 (Hardheim, Höpfingen, Walldürn) für 6 Personen mit emissionsfreiem Fahrzeug.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Related tenders
10- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Bau und ImmobilienMosbachDeadline: Jun 02
Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
Schulkindergarten Pusteblume - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Neckarzimmern - Mosbach - Billigheim/Sulzbach - Großeicholzheim - Bödigheim (Beförderung von 5 Personen) Tour 2: Waldbrunn - Mudau (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug) Tour 3: Hardheim - Höpfingen - Walldürn (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug) - Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Los 10
Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hüffenhardt - Obrigheim - Neckarelz - Mosbach - Billigheim - Großeicholzheim (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neunkirchen - Binau - Nüstenbach - Lohrbach - Elztal/Dallau -Waldhausen (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug) - Landratsamt Karlsruhe, Zentrale Vergabestelle für das Amt für Schulen und KulturDeadline: Apr 02
Lieferung von Schulmittagessen für die landkreiseigenen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie Schulkindergärten und Außenstellen sowie einer weiteren Anlieferstelle für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028.
Ausschreibung zur Warmanlieferung (Los 1-7, 9-10) und Cook & Chill (Los 8) für diverse Schulen und Schulkindergärten: Los 1: Oberderdingen/Bretten; Los 2: Bruchsal; Los 3: Ettlingen; Los 4: Forst; Los 5: Kronau; Los 6: Gaggenau; Los 7: Karlsruhe; Los 8 (Cook & Chill): Karlsbad-Langensteinbach; Los 9: Karlsruhe; Los 10: Karlsruhe. - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenDeadline: Jun 30
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Stadt AmbergDeadline: Apr 14
Freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2026-2027 und 2027-2028 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2028-2029
Schülerbeförderung in Amberg, aufgeteilt in 6 Lose: Los 1: Fahrten zum SFZ Willmannschule; Los 2: Fahrten zur Barbara-Grundschule; Los 3: Fahrten von Luitpoldhöhe/Neubernricht zur Grund- und Mittelschule Ammersricht; Los 4: Fahrten von der Max-Josef-Schule nach Fuchsstein, Speckmannshof und Lengenloh; Los 5: Fahrten der Luitpold-Mittelschule zwischen Außenstelle und Hauptgebäude; Los 6: Unterrichtsfahrten innerhalb Ambergs. - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Stadt Neustadt am RübenbergeDeadline: May 19
Schülerbeförderung zu den Schwimm- und Sportstätten der Stadt Neustadt a. Rbge.
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0139 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Neustadt am Rübenberge An der Stadtmauer 1 31535 Neustadt am Rübenberge Deutschland Telefonnummer: +49 5032-84-0 Telefaxnummer: +49 5032-84-430 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.neustadt-a-rbge.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Schülerbeförderung zu den Schwimm- und Sportstätten der Stadt Neustadt a. Rbge. Menge und Umfang: Schülerbeförderung für alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt Neustadt a. Rbge. an nahezu allen Schultagen (ca. 196 Fahrtage) von den Schulen zu den Sportstätten und zurück, aber auch sonstige Fahrten an allen Schultagen (ca. 490 Fahrten) im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Zeit von ca. 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Ort der Leistung: Stadtgebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 13.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 07.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d9023e943-57493ab3b4f4bfe7 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover, Team Zentrale Vergabeangelegenheiten Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-0 E-Mail: [email protected] Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 19.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 14.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN ! : Unternehmensfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Mitteilungsfunktion des Vergabeportals eVergabe gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Transporte (Personen) - CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung von Merchandise-Artikeln
Das CISPA informiert über die geplante Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Herstellung und Lieferung von Merchandise-Artikeln. Der Auftrag soll in folgende Fachlose aufgeteilt werden: LOS 1: Kleidungsstücke (Oberteile) LOS 2: Sonstige Kleidungsstücke (Mützen, Krawatten etc.) LOS 3: Rucksäcke und Taschen LOS 4: Schreibmaterialien, Blöcke, Kalender LOS 5: Handyhalterungen LOS 6: IT-Artikel (USB-Sticks etc.) LOS 7: Anhänger, Pins, Lanyards LOS 8: RFID Kartenschutz LOS 9: Spiel- und Freizeitartikel (Frisbees, Kartenspiele etc.) LOS 10: Banner, Ständer, Schilder, Planen LOS 11: Aufkleber, Postkarten, Flyer LOS 12: Lebensmittel (Gummibärchen, Bonbons etc.) LOS 13: Luftballons LOS 14: Haushaltsgegenstände (Tassen, Becher etc.) Es muss dem Auftragnehmer des jeweiligen Loses möglich sein, alle Mengen (auch 1 Stück) anzubieten und zu liefern. Ferner muss der Auftragnehmer einen Webshop vorhalten, der mittels OCI Punch-Out an eine E-Procurement-Plattform des Auftraggebers angeschlossen wird. Diese Vorinformation dient dazu, die Beschaffungsabsicht der oberschwellig auszuschreibenden Leistung bekanntzugeben. Interessierte Unternehmen / Personen können sich dazu gerne mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen ([email protected]) und damit entsprechendes Interesse bekunden. Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung von Merchandise-Artikeln - Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHMünchenDeadline: Jul 10
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 301.
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien und vorbehaltlich einer Förderzusage bzw. gewährten Förderung für die Beschaffung von emissionsfreien Bussen, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 301 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 13.12.2036 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Aufgabenträger besitzt das einseitige Recht, die Dauer des Verkehrsvertrages bis zum 11. Dezember 2038 zu verlängern. Sofern der Aufgabenträger von diesem Recht Gebrauch machen möchte, ist dieses Recht gegenüber dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2036 auszuüben. - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 301: Wolfratshausen, Mühlpointweg – Wolfratshausen [S] – Stobäusstraße – Weldenstraße – Schlesierstraße Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 73 643 Nwkm/a - 1 Neufahrzeug 10 m Niederflur (Batteriebus) - ca. 23 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 3 920 000 bis 4 400 000 EUR. Gefordert werden Niederflurbusse mit emissionsfreiem Antrieb (Batteriebus) gemäß der „Clean Vehicle Directive“. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 27. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Neckar-Odenwald-Kreis.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.