Förderverein Freie Heilpädagogische Waldorfschule Rosenheim und Umgebung e.V.Bad AiblingTED
Schülerbeförderung Raphael-Schule Bad Aibling
Beförderung von Schülerinnen, Schülern und Vorschulkindern der Raphael-Schule Bad Aibling von ihren Wohnorten zur Schule und zurück. Die Leistung umfasst alle durch das Bayerische Kultusministerium festgesetzten Schultage sowie zusätzlich festgelegte Ferientage. Alle Fahrgäste haben einen Förderbedarf; teilweise ist die Beförderung von Ro...
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- Contracting authority:
- Förderverein Freie Heilpädagogische Waldorfschule Rosenheim und Umgebung e.V.
- Published:
- March 29, 2026
- Deadline:
- April 30, 2026
Tender description
Beförderung von Schülerinnen, Schülern und Vorschulkindern der Raphael-Schule Bad Aibling von ihren Wohnorten zur Schule und zurück. Die Leistung umfasst alle durch das Bayerische Kultusministerium festgesetzten Schultage sowie zusätzlich festgelegte Ferientage. Alle Fahrgäste haben einen Förderbedarf; teilweise ist die Beförderung von Rollstuhl- und Rollatornutzern erforderlich.
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Landratsamt RosenheimRosenheimDeadline: Apr 17Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen für die Förderzentren Bad Aibling (Los 1–4), Brannenburg (Los 5–7), Prien (Los 8–11), Rosenheim (Los 12) und Wasserburg (Los 13–16). Die Leistung umfasst die Beförderung von Schüler/innen mit Gepäck zwischen deren Wohnorten und den jeweiligen Förderzentren in beide Richtungen.Schülerbeförderung GS Beuthener Straße zur GS Käthe-Paulus-Schule
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich SchuleDeadline: Jun 01Beförderung von ca. 360 Schüler*innen von der Grundschule Beuthener Straße zur Grundschule Käthe-Paulus-Schule. Die Leistung umfasst mehrere Fahrten an Schultagen (Montag bis Freitag), ausgenommen sind Feiertage und Ferien.Freigestellte Schülerbeförderung für Schulen in Trägerschaft der Stadt Lichtenstein/Sa., Schuljahr 2026/2027, Los 2 - Schülerbeförderung Linie 73 (Raum Hartenstein)
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.Deadline: May 27Freigestellte Schülerbeförderung für das Schuljahr 2026/2027, Los 2 (Linie 73, Raum Hartenstein). Umfang: 2 Fahrten hin und 2 zurück an allen gesetzlichen Schultagen. Zusätzlich Beförderung von ca. 20 Schülern und 1 Lehrer des Gymnasiums „Prof. Dr. Max Schneider“ Lichtenstein/Sa. zum „HOT-Badeland“ Hohenstein-Ernstthal (Sportprofil), voraussichtlich mittwochs ab ca. 07:45 Uhr.Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.Schülerbeförderung St.-Georg-Schule Nördlingen und Mittelschule Nördlingen, Los 2: Ries Ost
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