Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)
Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte ...
sowie den Ort der Leistungserbringung Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte Personenbeförderung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen i...
School Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Rotenburg (Wümme)
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- September 11, 2026
- Topic:
- School Transport
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sowie den Ort der Leistungserbringung Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte Personenbeförderung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind ab dem 13.08.2026 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit gilt für das laufende Schuljahr und endet folglich zum 31.07.2027. Ort der Leistungserbringung: 27... Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)Deadline: Sep 11Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind ab dem 13.08.2026 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit gilt für das laufende Schuljahr und endet folglich zum 31.07.2027. Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte PersonenbeförderungSchülerbeförderung von und zur Lindenschule Rotenburg (freigestellte Personenbeförderung)
Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)Ausschreibung im nicht offenen Verfahren über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 NSchG von und zur Lindenschule mit ihren Außenstellen im Rahmen freigestellter Personenbeförderung.entfällt
Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)Ausschreibung im nicht offenen Verfahren über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 NSchG von und zur Lindenschule mit ihren Außenstellen im Rahmen freigestellter Personenbeförderung.Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Stadtverwaltung Speyer - Zentrale VergabestelleSpeyerDurchführung von Beförderungsleistungen zu und von der Schule Im Erlich, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Im Erlich 67a, 67346 Speyer: Der Fahrdienst wird zurzeit von 40 lernbeeinträchtigten Schüler*innen im Alter von 6 bis 18 Jahren an allen Schultagen in Anspruch genommen. Die Schülerzahl variiert, so dass ein 1 Kraftomnibus benötigt wird, der über 55 Sitzplätze verfügt. Es muss sichergestellt sein, dass alle Schüler*innen befördert werden. Ein Anspruch auf Vollauslastung besteht nicht. Das Einzugsgebiet umfasst das Stadtgebiet Speyer. Derzeit werden die Schüler*innen an 9 ÖPNV-Haltestellen abgeholt. Der tägliche Schülerverkehr (Hin- und Rückfahrt) beträgt aktuell 25 Kilometer pro Fahrtag. Die Schüler*innen sind an rheinland-pfälzischen Schultagen - mit Ausnahme beweglicher Ferientage, von der Schule festgelegten schulfreien Tagen (z.B. bei Studientagen) etc. - an den in der Anlage 1 (Verzeichnis der Haltstellen) aufgeführten ÖPNV-Haltstellen abzuholen bzw. zu diesen zu befördern. Pro Schuljahr gibt es ca. 189 Fahrtage. Die Fahrtzeit darf für Schüler*innen pro Fahrt höchstens 60 Minuten gemäß § 8 Abs.1 PBefG betragen. Die Unterrichtszeiten der Schule sind montags bis donnerstags von 07:55 bis 15:55 Uhr und freitags von 07:55 bis 11:15 Uhr. Die Schüler*innen sind so an den Haltestellen abzuholen, dass sie bis 07:45 Uhr an der Schule eintreffen. Der Transport nach Ende des Unterrichts von der Schule zurück bis an die Haltestellen erfolgt montags bis donnerstags um 16.00 Uhr und freitags um 11:20 Uhr. Es ist nicht statthaft, die Schüler*innen von oder zu anderen Orten zu befördern. Das eingesetzte Kraftfahrzeug muss die Abgasnorm Euro 6 oder höher (Erdgas-, Wasserstoff und / oder Elektro / Hybrid-Fahrzeuge sind dem gleichzusetzen) erfüllen, so dass auch bei Einführung neuer Umweltzonen nach der Feinstaubverordnung alle Ziele ungehindert angefahren werden können. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die erstmalige Leistungserbringung begiFahrten für verschiedene Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu den Hallenbädern in Rotenburg a. d. Fulda (Lose 01 bis 12), Bad Hersfeld (Los 13 bis Los 15), Lehrschwimmbecken am Obersberg in Bad Hersfeld (Lose 16 und 17) und Heringen (Lose 18 bis 27) im freigestellten Schulverkehr. Die Beförderungszeiten sind einmal wöchentlich an den Schultagen im Schuljahr 2026/2027 ab Mitte Oktober 2026 bis Juni 2027 (siehe Anlage 2).
Kreisausschuss Landkreis Hersfeld-RotenburgBad HersfeldDeadline: Sep 01Fahrten für verschiedene Schulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu den Hallenbädern in Rotenburg a. d. Fulda (Lose 01 bis 12), Bad Hersfeld (Los 13 bis Los 15), Lehrschwimmbecken am Obersberg in Bad Hersfeld (Lose 16 und 17) und Heringen (Lose 18 bis 27) im freigestellten Schulverkehr. Die Beförderungszeiten sind einmal wöchentlich an den Schultagen im Schuljahr 2026/2027 ab Mitte Oktober 2026 bis Juni 2027 (siehe Anlage 2).Schülerbeförderung GMS Mühlhausen
Gemeinde MühlhausenDeadline: Aug 21sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen 4501-001 Projektnummer 26/27 Titel Schülerbeförderung GMS Mühlhausen Beschreibung Personenverkehr von Schülern auf der Straße in der Gemeinde Mühlhausen ausf. Beschreibung 1. Auftragsgegenstand Gegenstand ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Gemeinde Mühlhausen 2. Leistungsumfang Beförderungsfahrten an ca. 185 Schultagen - Insgesamt 110 Schüler mit Anspruch auf Schülerbeförderung - Rückfahrten: täglich um 11:20 Uhr, 12:20 Uhr, 13:10 Uhr und 15:35 Uhr (evtl. auch Freitags). Verteilung und Auslastung der Rückfahrten: kann erst in der ersten Schülerwoche genau festgelegt werden 3. Anforderungen Zugelassene Fahrzeuge, qualifiziertes Fahrpersonal, Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, Pünktlichkeit, Ersatzfahrzeug bei Ausfall. 4. Wertung Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Vergabeunterlagen. Erfüllungsort: 92360 MühlhausenLandkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Bediengebiet Eiterfeld
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Fulda - schultägliche Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schü-lern von der Wohnung zur Vinzenz-von-Paul-Schule in Hünfeld und zurück für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28 - hier: Beförderung von 8 Personen, inkl. Busbegleitung aus dem Be-diengebiet der Gemeinde Eiterfeld (inkl. Ortsteile) Angaben zu den Losen: keine Losaufteilung Auftragsumfang Tägliche Beförderung zum Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr und nach Unterrichtsende um 15:00 Uhr (Mo.-Do) bzw. 12:10 Uhr (Fr.). Es ist täglich eine Hin- und eine Rückfahrt erforderlich. Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Eiterfeld, inkl. Ortsteieln Die Adressen der zu befördernden Schüler/innen sind dem Leistungsnachweis zu entnehmen. Dem Angebot ist der entsprechende Fahrplan unter Nennung der Nutzkilometer beizufügen. Weitere Informationen zu den Schüleradressen (anonymisiert) sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne mit Lagepläne, Grunddatenblatt) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2023/24. Die voraussichtlichen Schülerabgänge und bekannten Neuzugänge wurden bereits berücksichtigt. Die tatsächlich zu befördernden Schülerinnen und Schüler stehen erst kurz vor Beginn eines Schuljahres (erster Beförderungstag: 26.08.2024) fest. Während der Vertragslaufzeit können sich jederzeit Änderungen im Leistungsumfang durch den Ausfall, die Hinzunahme, den Abgang oder Umzug von Schülerinnen und Schüler ergeben. Änderungen der Schülerdaten können sich auf die zu fahrende Beförderungsstrecke auswirken. Weitere Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können ebenfalls der Leistungsbeschreibung beigefügten Fahrplänen entnommen werden. Auf den Beförderungstouren ist jeweils eine Busbegleitung vorhanden, welche durch den Auftragnehmer nicht zu stellen ist.
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