Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe der...
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Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe der Freiherr-vom-Sein RS plus, Nentershausen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt 12 SchülerInnen aus den o.g. Wohnorten zur Schule und wieder zurück, befördert werden. Ausgeschriebene Fahrten: Von/nach Ortsgemeinde: Dörnberg - 3 Schüler*in Charlottenberg - 2 Schüler*in Scheidt - 2 Schüler*in Langenscheidt - 5 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Freiherr-vom-Stein-RS plus auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Nentershausen die Haltestelle an der Realschule plus anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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10- Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 03
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe der Freiherr-vom-Sein RS plus, Nentershausen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt 12 SchülerInnen aus den o.g. Wohnorten zur Schule und wieder zurück, befördert werden. Ausgeschriebene Fahrten: Von/nach Ortsgemeinde: Dörnberg - 3 Schüler*in Charlottenberg - 2 Schüler*in Scheidt - 2 Schüler*in Langenscheidt - 5 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Freiherr-vom-Stein-RS plus auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Nentershausen die Haltestelle an der Realschule plus anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 03
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Schülerbeförderung für 12 Schülerinnen und Schüler aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheidt zur Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in Nentershausen. Hin- und Rückfahrten von Montag bis Freitag, 190 Fahrtage im Schuljahr 2026/2027. Fahrplan muss bis/ab Standort der Schule ausgewiesen werden. Rückhaltevorrichtungen für Kinder sind gesetzlich vorgeschrieben. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Schülerbeförderung von 12 Schülern aus Dörnberg (3), Charlottenberg (2), Scheidt (2) und Langenscheidt (5) zur Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in Nentershausen. Unterrichtsbeginn 7:40, Ende 6. Std. 12:50. Erster Fahrtag 10.08.2026, 190 Fahrtage. Anfahrt zu ÖPNV-Haltestellen in Wohnorten und zur Haltestelle an der Realschule. Zeitpuffer einplanen. Streckenführung als Vorschlag, Änderungen zulässig. Rückhaltevorrichtungen bei Bedarf vorhalten. Anforderungskatalog für Busse ist Bestandteil. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 09
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten von SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule in 56412 Niederelbert
Schülerbeförderung von SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule 'Am Hähnchen' in Niederelbert. Hin- und Rückfahrten von Montag bis Freitag, 190 Schultagen im Schuljahr 2026/2027. Ab Grundschule Niederelbert nach verschiedenen Orten und zurück. Erster Fahrtag: Montag, 10.08.2026. Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr, Unterrichtsende 13:00 Uhr. Anzahl SchülerInnen: 10. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 24
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die beigefügten Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 09
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten von SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule in 56412 Niederelbert
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung von SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule "Am Hähnchen", Gartenstraße 13, 56412 Niederelbert (Hin- und Rückfahrten Mo-Fr). Der Beförderungsvertrag über die derzeitigen Hin- und Rückfahrten bis/ab Grundschule "Am Hähnchen" in Niederelbert montags bis freitags läuft zum 30.06.2026 aus. Eine Andienung im Linienverkehr ist nach wie vor nicht möglich. Die Fahrten werden daher weiterhin im freigestellten Schülerverkehr erforderlich und sind neu auszuschreiben. Erster Fahrtag: Montag, 10.08.2026 Fahrtage Schuljahr 2026/2027: 190 Unterrichts-Beginn 08:00 Uhr Unterrichts-Ende 13:00 Uhr Auszuschreibende Fahrten: Ab: Grundschule Niederelbert nach: Anzahl Schüler*innen (Gesamt: 10) OG Görgeshausen (Hausabh. Im Weidenfeld) 1 OG Ruppach-Goldhausen (Hst. Kirche) 1 OG Montabaur-Eschelbach (Hst. Margerithenstr.) 2 OG Montabaur-Eschelbach (Hausabh.Waldbachstr.) 1 OG Montabaur-Elgendorf (Hst. Dernbacher Str.) 1 OG Montabaur (Hausabh.Lahnstr.) 1 OG Montabaur (Hst. Kreishaus) 1 OG Montabaur (Hausabh. Am Alten Sportplatz) 1 OG Montabaur (Hausabh. Odenwaldstr.) 1 Von: OG Görgeshausen (Hausabh. Im Weidenfeld) 1 OG Ruppach-Goldhausen (Hst. Kirche) 1 OG Montabaur-Eschelbach (Hst. Margerithenstr.) 2 OG Montabaur-Eschelbach (Hausabh.Waldbachstr.) 1 OG Montabaur-Elgendorf (Hst. Dernbacher Str.) 1 OG Montabaur (Hausabh.Lahnstr.) 1 OG Montabaur (Hst. Kreishaus) 1 OG Montabaur (Hausabh. Am Alten Sportplatz) 1 OG Montabaur (Hausabh. Odenwaldstr.) 1 nach: Grundschule Niederelbert (Gesamt 10) Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Grundschule auszuweisen. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. In den Wohnorten sind die im Fahrplan angegebenen öffentlichen Linienhaltestellen zu bedienen; in Niederelbert die Haltestelle an der Grundschule "Am Hähnchen". Die genauen Anschriften der Hausabholungen werden nach Zuschlagerteilung mitgeteilt. Die Beförderung ist in 1 Strecke/Los vorgesehen. Innerhalb dieses Loses kann die Reihenfolge der Orte sinnvoll verändert werden. Es müssen alle Ortsgemeinden abgedeckt sein. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: May 28
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn. Nach Angabe der Grundschule St. Barbara (SPS) müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 fünf SchülerInnen zwischen Ihren Wohnorten und der Schule befördert werden. nach/von GS Höhn: Hinfahrt Montag-Freitag: 5 Schüler*innen von/nach Ortsgemeinde: Rotenhain (Hausabholung Auf der Esch) - 1 Schüler*in Westerburg (Hst. Langenhahner Straße) - 1 Schüler*in Gemünden (Hst. Hauptstraße) - 1 Schüler*in Elsoff (Hst. Mittelhofer Straße) - 1 Schüler*in Rennerod (Busbahnhof) - 1 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Grundschule auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die im Fahrplan angegebenen öffentlichen Linienhaltestellen zu bedienen; in Höhn die Haltestelle an der Grundschule St. Barbara. Die genaue Adresse der Hausabholung in Rotenhain wird nach Zuschlagerteilung mitgeteilt. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfol-ge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 30
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
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