Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: GTS-Rückfahrt (mo-fr); Realschule plus 56422 Wirges nach OG: Niederahr, Oberahr, Meudt und Meudt-Eisen
Schülerbeförderung der GTS-Rückfahrt (Mo-Fr) von der Theodor-Heuss-Realschule plus 56422 Wirges nach OG: Niederahr, Oberahr, Meudt und Meudt-Eisen.
School Transport
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Schülerbeförderung der GTS-Rückfahrt (Mo-Fr) von der Theodor-Heuss-Realschule plus 56422 Wirges nach OG: Niederahr, Oberahr, Meudt und Meudt-Eisen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Published:
- July 06, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
Tender description
Schülerbeförderung der GTS-Rückfahrt (Mo-Fr) von der Theodor-Heuss-Realschule plus 56422 Wirges nach OG: Niederahr, Oberahr, Meudt und Meudt-Eisen.
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Schülerbeförderung: SBF: Rückfahrt, UE 12.05, Mo.-Do. Schillerschule (Los 1) nach OG: Hillscheid, Kadenbach und Ransbach-Baumbach SBF: Rückfahrt, UE 12:05, Fr., Schillerschule (Los 2) nach OG Hillscheid, Kadenbach, Eitelborn - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
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Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe der Freiherr-vom-Sein RS plus, Nentershausen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt 12 SchülerInnen aus den o.g. Wohnorten zur Schule und wieder zurück, befördert werden. Ausgeschriebene Fahrten: Von/nach Ortsgemeinde: Dörnberg - 3 Schüler*in Charlottenberg - 2 Schüler*in Scheidt - 2 Schüler*in Langenscheidt - 5 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Freiherr-vom-Stein-RS plus auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Nentershausen die Haltestelle an der Realschule plus anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Rückfahrten (mo - fr) von Schülerinnen u. Schülern der Förderschule in 57627 Hachenburg (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Rückfahrten (mo - fr) zur Burggartenschule (FÖS L/E), Leipziger Str. 10, 57627 Hachenburg (3 Lose) Verschiedene Fahrten zur bzw. von der Burggartenschule (FÖS L) Hachenburg laufen zum Schuljahresende 2025/2026 aus. Sie sind ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 neu auszuschreiben. Eine Übernahme in den ÖPNV ist nicht möglich. Die Fahrten sind als Vertragsfahrten auszuschreiben. Burggartenschule (FÖS L /E) Hachenburg: Unterrichtsende nach dem Halbtagsunterricht: 12:30 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. Sofern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abgedeckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
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