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Schülerbeförderung der Stadt Kelheim
Früh- und Mittagsfahrten Weltenbrug, Staubing
Type: Tender
School Transport
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Früh- und Mittagsfahrten Weltenbrug, Staubing
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Kelheim
- Published:
- July 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
Tender description
Früh- und Mittagsfahrten Weltenbrug, Staubing
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Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) - Stadt Espelkamp über Kreis Minden-LübbeckeDeadline: Jul 02
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Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. 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