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Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Sportunterricht im Schuljahr 2026-27
Schülerbeförderung 1. der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren für insgesamt 9 Personen zum Hof Wienkamp, Hessenweg 55, Greven und zurück zu den SchülerInnen nach Hause; 2. der Janusz-Korczak-Schule, Standort Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren für insgesamt 13 Personen zum Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren und zurü...
School Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Steinfurt
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- July 28, 2026
- Topic:
- School Transport
Tender description
Schülerbeförderung 1. der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren für insgesamt 9 Personen zum Hof Wienkamp, Hessenweg 55, Greven und zurück zu den SchülerInnen nach Hause; 2. der Janusz-Korczak-Schule, Standort Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren für insgesamt 13 Personen zum Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren und zurück
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Lebenshilfe Würzburg für Menschen mit geistiger Behinderung Stadt und Landkreis Würzburg e.V.WürzburgDer Lebenshilfe Würzburg als Träger der Christophorus-Schule mit angegliederter Heilpädagogischen Tagesstätte in Würzburg vergibt den Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bzw. geistige Behinderung ab dem 01.09.2026 für vier Schuljahre bis zum 31.08.2030. Aktuell werden an den Öffnungstagen der Christophorus-Schule und Heilpädagogischen Tagesstätte insgesamt 230 Schüler*innen mit insgesamt 36 Kleinbussen (max. 9 Sitze) davon 1 Bus zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Rollstuhlrückhaltesystem u.a.) von ihrem jeweiligen Wohnsitz abgeholt und in die Christophorus-Schule mit angegliederter Heilpädagogische Tagesstätte nach Würzburg transportiert. Nach Unterrichtsende am Mittag bzw. Nachmittag werden die Schüler*innen wieder zurück an ihren Wohnsitz befördert. Dabei wird in jedem Bus mindestens eine Begleitperson eingesetzt. Die Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernde Schüler*innen können sich von Schuljahr zu Schuljahr, aber auch innerhalb eines Schuljahres verändern. Wir bitten Sie, Ihr Angebot entsprechend der Vergabeunterlagen zu erstellen und dieses innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über das eVergabesystem einzureichen.Schülerbeförderung Schule Am Hasenstieg, Schleswig-Holstein, SJ 2026/27 - freigestellter Schülerverkehr
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Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornDeadline: Jul 02Schülerbeförderung für das Schuljahr 2026/27: Los 1 Grundschule Appen (Schulstraße 4, 25482 Appen). Beförderung der Schüler von Wohnorten zur Schule und zurück. Fahrzeit pro Kind max. 60 Minuten je Tour. Unterrichtszeiten: Mo-Do 08:00-15:30, Fr 08:00-14:00. Schuljahr: 17.08.2026 bis 02.07.2027 (keine Ferien, keine beweglichen Ferientage). Pro Fahrzeug ist eine Begleitperson zu stellen. Bieterfragen müssen spätestens 7 Tage vor Angebotsfrist eingereicht werden.Schülerbeförderung zu den weiterführenden Schulen in Markt Indersdorf und Weichs für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
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Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
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