Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung KoblenzKoblenz
Schloß Koblenz / Gesamtsanierung des KFSKO - Entkernungsarbeiten
Aufgrund von statischen Gegebenheiten ist es notwendig Lastreserven für die Dacharbeiten zu schaffen, dies wird durch die Entkernung der Dachräume erfolgen und erstreckt sich auf das Gesamtgebäude. Aufgrund von Schadstoffbelastungen sind die entsprechenden Arbeitsweisen und Techniken anzuwenden.
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Aufgrund von statischen Gegebenheiten ist es notwendig Lastreserven für die Dacharbeiten zu schaffen, dies wird durch die Entkernung der Dachräume erfolgen und erstreckt sich auf das Gesamtgebäude. Aufgrund von Schadstoffbelastungen sind die entsprechenden Arbeitsweisen und Techniken anzuwenden.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz
- Published:
- March 04, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Verwaltungsgebäude
Object classification
- VerwaltungsgebäudePrimary
Tender description
Aufgrund von statischen Gegebenheiten ist es notwendig Lastreserven für die Dacharbeiten zu schaffen, dies wird durch die Entkernung der Dachräume erfolgen und erstreckt sich auf das Gesamtgebäude. Aufgrund von Schadstoffbelastungen sind die entsprechenden Arbeitsweisen und Techniken anzuwenden.
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5- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz
(LBB NL KO) Schloß Koblenz / Gesamtsanierung des KFSKO - Entkernungsarbeiten
Aufgrund von statischen Gegebenheiten ist es notwendig Lastreserven für die Dacharbeiten zu schaffen, dies wird durch die Entkernung der Dachräume erfolgen und erstreckt sich auf das Gesamtgebäude. Aufgrund von Schadstoffbelastungen sind die entsprechenden Arbeitsweisen und Techniken anzuwenden. - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das ABB vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
(LBB NL KO) Schloß Koblenz / Gesamtsanierung des KFSKO - Gerüstbauarbeiten NZ, SZ, HG
Die Arbeiten umfassen die Einrüstung des Gesamtgebäudes zur Ausführung der Dach- und Fassadenarbeiten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der denkmalschutzrechtlichen Belange die zu beachten sind erfolgt die Gestellung der Gerüste in Teilabschnitten, beginnend am Nordzirkular. Zudem wird eine Überbauung der Dachbekrönungen erforderlich, da hier Arbeiten an der Konstruktion und den Verglasungen notwendig sind. - Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. - Landeshauptstadt München, Baureferat
Technische Gebäudeausrüstung HLS
Planung Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) Paragraph 53 ff. HOAI LPh 2-9 für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. - - - Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem Teil ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. Im Schulgebäude ist ein integrierter Hortbereich vorhanden. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Im Rahmen einer Machbarkeitstudie wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Grundschule untersucht. Unter der Voraussetzung, dass das Münchner Lernhauskonzept umgesetzt wird, - - - die Mensa auf dem eigenen Grundstück in direkter baulicher Verbindung zum Bestandsgebäude angeordnet ist, und - - - die Außensportflächen gemäß Standardraumprogramm nachgewiesen werden müssen - - kann keine 5-zügige, ganztagsgerechte Grundschule im Münchner Lernhauskonzept realisiert werden, weshalb die Machbarkeitsstudie auf die Umsetzung einer 4-zügigen, ganztagsgerechten Grundschule ausgeweitet wurde. - - - Eine detaillierte Darstellung der Machbarkeitsstudie sowie der entwickelten Varianten ist den Unterlagen beigefügt. - - - Maßnahmenbeschreibung: Die bestehende Schule soll gemäß der Machbarkeitsstudie Variante 2a zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Im Zuge der Umstrukturierung wird der derzeit im Gebäude integrierte Hort entfallen und durch eine Ganztagsbetreuung ersetz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Küche und Mensa entsprechend den Vorgaben des Standardraumprogramms zu ertüchtigen und zu erweitern. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. Eine Abstimmung mit dem Denkmalamt ergab, dass der Erweiterungsbau max. eingeschossig sein darf und sich gestalterisch vom denkmalgeschützten Bestand absetzen soll. Eine schulische Nutzung des Daches wurde durch das Denkmalamt ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, das Dach entweder für die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen oder alternativ als Biodiversidätsdach auszubilen.- - - Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: - - - - Decken im gesamten Schulgebäude erfüllen nicht die Brandschutzanforderungen. Eine umfassende Brandschutzsanierung ist erforderlich - - - - Durch eine frühere Terrasssenundichtigkeit korrodieren die Stahlträger im Gymnastikraum (1. Obergeschoss). - - - - Dachaut muss auf Grund von Mazeration erneuert werden - - - - Aufgrund der starken Schadstoffbelastung sind das Abtragen und Beseitigen des Putzes an den Innenwänden und Deckenunterseiten notwendig - - - - Punktuelle Feuchteprobleme an den Außenwänden im Souterrain - - - - Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, welche zum südlichen Pausenhof hin weitestgehend verglast ist. - - - Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Im Hinblick auf Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit soll eine Lösung gefunden werden, die so wenig Technik (Low-Tech) wie möglich notwendig macht, aber dennoch die aktuellen Anforderungen erfülllt. Im Jahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie Lüftung erstellt, deren Ergebnisse bereits wieder überholt sind. Die Machbarkeitsstudie Lüftung ist den Unterlagen beigefügt. Als Heizungssystem wird derzeit Fernwärme genutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Leistung auch für die Erweiterung ausreichend ist. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. - - - Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. - - - Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2035 Klimaneutralität in der gesamten Stadt zu erreichen, ist der Neubau vorzugsweise in Holzhybridbauweise zu errichten. - - - Bei der Planung sind Nachhaltigkeitsaspekte wie energetische Standards, regenerative Energiekonzepte, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Recyclingfähigkeit in besonderem Maße zu berücksichtigen. Grundschlule 4-zügig - - - Schülerzahl voraussichtlich: 400 - - - Essensteilnehmer voraussichtlich 331 in zwei Schichten - - - Anzahl Stellplatz nach Stellplatzschlüssel und Bedarf - - - BGF Bestand: ca. 9.800m² - - - BGF Neubau: ca. 1.250 m² - - - - Landratsamt BautzenDeadline: May 19
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
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