Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Sachgebiet 652Hoppegarten
Schallemissionsmessung zur Detektion von Spanndrahtbrüchen an der Havelbrücke in Brandenburg an der Havel Spanndrahtbrüchen an der Havelbrücke in Brandenburg an der Havel
Dauermonitoring mittels Schallemissionsmonitoring zur Detektion von Spanndrahtbrüchen an der Havelbrücke (B 1, TBW 2 West, Richtung Belzig) in Brandenburg an der Havel. Baujahr 1982.
Structural Engineering, Construction Supervision
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Dauermonitoring mittels Schallemissionsmonitoring zur Detektion von Spanndrahtbrüchen an der Havelbrücke (B 1, TBW 2 West, Richtung Belzig) in Brandenburg an der Havel. Baujahr 1982.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Sachgebiet 652
- Published:
- May 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Structural Engineering
Tender description
Dauermonitoring mittels Schallemissionsmonitoring zur Detektion von Spanndrahtbrüchen an der Havelbrücke (B 1, TBW 2 West, Richtung Belzig) in Brandenburg an der Havel. Baujahr 1982.
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5- Stadt Brandenburg an der HavelBrandenburg an der Havel
Planungsleistungen für den Erweiterungsbau an der Havelschule in Brandenburg an der Havel
Die Stadt Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Eigenbetrieb Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM), plant einen Erweiterungsbau der Havelschule für die Hort- und Schulnutzung in Brandenburg an der Havel. Die Havelschule wurde 1937/38 als Ortsteilschule für die Walzwerksiedlung am westlichen Stadtrand von Brandenburg an der Havel erbaut. Die Siedlung entstand ab Beginn der 30er Jahre des 20. Jhd. zugehörig zum ansässigen Stahlwerk an der Magdeburger Landstraße. Die Schule wurde als Backsteinbau von Stadtbaurat Karl Erbs erbaut, der auch für die Planung größerer Teile der Siedlung verantwortlich war. Die Siedlung erstreckt sich größtenteils südlich der Magdeburger Landstraße, das Stahlwerk liegt vis-a-vis im nördlichen Bereich. Der Gebäudekomplex wurde 2008/2009 zu einem Schulstandort für Schüler mit körperlicher und geistiger Behinderung um- und ausgebaut. Städtebaulich und architektonisch bildet das denkmalgeschützte Schulensemble eine Einheit mit seiner Umgebung. Am Süd-Giebel des langgestreckten Hauptbaukörpers soll ein Erweiterungsbau entstehen. Der neue dreigeschossige Anbau für den Hort wird zukünftig an der Ecke Frankenstraße/Hessenweg mit direkter Verbindung zur Havelschule entstehen. Die Erschließung teilt sich der Neubau in Teilen mit der Havelschule: ein notwendiges Treppenhaus ist im Bestand vorhanden. Zwischen der Havelschule und dem neuen Anbau wird ein Gelenk als Erschließungstrakt vorgesehen. Hier befindet sich ein neues Treppenhaus sowie ein Aufzug für die barrierefreie Erschließung. Die Schule wird über den Haupteingang am Vorplatz an der Magdeburger Landstraße erschlossen. Der Haupteingang für den Erweiterungsbau ist der bestehende Nebeneingang des Bestandsbaukörpers an der Frankenstraße. Der Vorplatz wird regulär für das Bringen und Abholen der Kinder mit Kleinbussen genutzt, des Weiteren bestehen hier einige Parkplätze sowie Fahrradstellplätze für Lehrer und Personal. Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Kinder von Schule und Hort sind auf dem Schulhofareal vorhanden. Der Eigenbetrieb beabsichtigt, die Planungsleistungen für die Objektplanung im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben: Folgende Grundleistungen nach der HOAI für folgende Leistungsbilder ab der Leistungsstufe 2, d. h. Leistungsphase 5 bis einschließlich 8 sind zu erbringen: Objektplanung Gebäude / Innenräume; § 34 HOAI, Honorarzone III, Leistungsphasen 5 bis 8 optional Leistungsphase 9. sowie weitere besondere und / oder zusätzliche Leistungen: - Beratungsleistungen Bau- und Raumakustik gemäß Anlage 1, 1.2.2 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 8 - Leistungen Wärmeschutz gemäß Anlage 1, 1.2.2 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 8 inklusive Erstellung Wärmeschutznachweis und Energieausweis - Zusammenstellen der Unterlagen für die bauaufsichtliche Abnahme - Flucht- und Rettungspläne für das Gesamtobjekt - Feuerwehrpläne, Objektschreibung, Übermsichtsplan für das Gesamtobjekt. Darüber hinaus sollen in separaten Vergabeverfahren folgende Leistungen ausgeschrieben werden: 2. Tragwerksplanung der Leistungsphasen 5 und 6 3. Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9 4. Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9. - Stadt Brandenburg an der HavelBrandenburg an der Havel
Leistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau an der Havelschule in Brandenburg an der Havel
Die Stadt Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Eigenbetrieb Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM), plant einen Erweiterungsbau der Havelschule für die Hort- und Schulnutzung in Brandenburg an der Havel. Die Havelschule wurde 1937/38 als Ortsteilschule für die Walzwerksiedlung am westlichen Stadtrand von Brandenburg an der Havel erbaut. Die Siedlung entstand ab Beginn der 30er Jahre des 20. Jhd. zugehörig zum ansässigen Stahlwerk an der Magdeburger Landstraße. Die Schule wurde als Backsteinbau von Stadtbaurat Karl Erbs erbaut, der auch für die Planung größerer Teile der Siedlung verantwortlich war. Die Siedlung erstreckt sich größtenteils südlich der Magdeburger Landstraße, das Stahlwerk liegt vis-a-vis im nördlichen Bereich. Der Gebäudekomplex wurde 2008/2009 zu einem Schulstandort für Schüler mit körperlicher und geistiger Behinderung um- und ausgebaut. Städtebaulich und architektonisch bildet das denkmalgeschützte Schulensemble eine Einheit mit seiner Umgebung. Am Süd-Giebel des langgestreckten Hauptbaukörpers soll ein Erweiterungsbau entstehen. Der neue dreigeschossige Anbau für den Hort wird zukünftig an der Ecke Frankenstraße/Hessenweg mit direkter Verbindung zur Havelschule entstehen. Die Erschließung teilt sich der Neubau in Teilen mit der Havelschule: ein notwendiges Treppenhaus ist im Bestand vorhanden. Zwischen der Havelschule und dem neuen Anbau wird ein Gelenk als Erschließungstrakt vorgesehen. Hier befindet sich ein neues Treppenhaus sowie ein Aufzug für die barrierefreie Erschließung. Die Schule wird über den Haupteingang am Vorplatz an der Magdeburger Landstraße erschlossen. Der Haupteingang für den Erweiterungsbau ist der bestehende Nebeneingang des Bestandsbaukörpers an der Frankenstraße. Der Vorplatz wird regulär für das Bringen und Abholen der Kinder mit Kleinbussen genutzt, des Weiteren bestehen hier einige Parkplätze sowie Fahrradstellplätze für Lehrer und Personal. Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Kinder von Schule und Hort sind auf dem Schulhofareal vorhanden. Der Eigenbetrieb beabsichtigt, die Leistungen für die Tragwerksplanung im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben: Folgende Grundleistungen nach der HOAI für folgende Leistungsbilder, d. h. Leistungsphase 5 und 6 sind zu erbringen: 1. Tragwerksplanung sowie weitere besondere und / oder zusätzliche Leistungen: - Planung, Bemessung der Unterfangungen der Bestandsfundamente einschließlich Grundbruchnachweis (Verweis auf Prüfbericht Statik Seite 5; (10)). Darüber hinaus sollen in separaten Vergabeverfahren folgende Leistungen ausgeschrieben werden: 2. Objektplanung Gebäude / Innenräume der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9 3. Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9, 4. Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9. - Stadt Brandenburg an der HavelBrandenburg an der Havel
Leistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau an der Havelschule in Brandenburg an der Havel
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OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 / OU Plessa (B 169), VKE 1241, Vernetzungskonzept
Die Ost-West-Verbindung im Zuge der B 101 OU Elsterwerda und der B 169 OU Plessa ist Teil des großräumigen Streckenzuges zwischen dem Oberzentrum Leipzig und der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus und wird der Verbindungsfunktionsstufe I (VFS I) zugeordnet. Sie verknüpft als Teil des sogenannten „Südstranges der Leipzig-Lausitz-Trasse“ den Wirtschaftsraum Leipzig mit dem südlichen Brandenburg und seinen Mittelzentren Elsterwerda (in Funktionsteilung mit Bad Liebenwerda), Lauchhammer und Senftenberg. Darüber hinaus stellen die Maßnahmen gemeinsam mit dem geplanten Ausbau der B 169 zwischen Plessa und der A 13, Anschlussstelle Ruhland die Verknüpfung zum Netz der Bundesautobahnen (A 13) und den Metropolen Berlin und Dresden her. Die Ortsumgehung von Elsterwerda im Zuge der B 169 besitzt als Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Elsterwerda und den im nördlichen Sachsen gelegenen Mittelzentren Riesa und Meißen eine überregionale Bedeutung und wird in die Verbindungsfunktionsstufe II (VFS II) eingestuft. Mit dem Netzschluss zur Leipzig-Lausitz-Trasse entsteht die verkehrliche Verknüpfung mit dem oben beschriebenen, großräumigen Streckenzug zwischen dem Oberzentrum Leipzig, der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus. Alle drei Maßnahmen wurden durch das Land Brandenburg als Einzelprojekte für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Im daraufhin vom Deutschen Bundestag am 02.12.2016 beschlossenen 6. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) sind die Vorhaben dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auf der Grundlage der Linienbestimmung vom 18. Juni 2021 wurden Grobentwurfsplanungen für die Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 169 erarbeitet und eine verkehrswirtschaftliche Bewertung für das Gesamtprojekt durchgeführt. Die Kombination der Varianten A2 B101 OU Elsterwerda, C1 B 169 OU Elsterwerda sowie B2.1 B 169 OU Plessa Nord bildeten dabei das Gesamtprojekt. Im Ergebnis wurde die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als gering eingeschätzt, da das Projekt aufgrund der erheblich gestiegener Projektkosten an der Grenze der Bauwürdigkeit liegt. Ausschlaggebend für die Kostenentwicklung ist neben den stark gestiegenen Baupreisen die gemäß der vertieften Planung zusätzliche Erfordernis weiterer Brückenbauwerke und umfangreicher Erdbauarbeiten. Dadurch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine grenzwertige Projektwirtschaftlichkeit. Maßgeblich war dafür vor allem die B2.1 B 169 OU Plessa Nord. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt. Dabei wurde für die B169 OU Plessa eine südliche Umfahrung geprüft (B6) sowie für die B 169 OU Elsterwerda auch eine östliche Umfahrung von Kahla (C2). Die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da die bisherigen Ergebnisse mit einer Projektprognose 2040 zu validieren. Im Ergebnis der Untersuchung zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit ist die Variantenkombination A2/B6 rein verkehrswirtschaftlich als Vorzugsvariante und planerisch weiter zu verfolgende Lösung zu benennen. Eine Bauwürdigkeit ist auch bei der Variantenkombination A2/C2 gegeben, wobei hier die prognostizierte Mehrbelastung im Zuge der OD Plessa kritisch zu bewerten ist. Derzeit werden neben der Variante A2 als Vorzugsvarianten die Varianten B6 und C2 planerisch weiterverfolgt. In Vorbereitung auf die anstehenden weiteren Entwurfsplanungen ist für die Variante B6 B 169 OU Plessa Nord und C2 B 169 OU Elsterwerda ein Vernetzungskonzept aufzustellen. Für die A2 B101 OU Elsterwerda wurde bereits ein Vernetzungskonzept erstellt. Bei den Varianten B6 und C2 sind die Planungsabsichten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bezüglich des Hochwasserschutzes in der Elsteraue von Bedeutung. Diese wurden durch das Aufstellen einer mit der Straßenplanung abgestimmten „Machbarkeitsstudie Kombination Hochwasserschutz/Verkehrsanlagen“ vertiefend betrachtet und berücksichtigt. Durch das LfU wird der Fokus bei der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementplanungen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster auf einen Ortslagenschutz gelegt. Bei der geplanten Ortsumgehung B 169, OU Plessa handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen) mit der abschnittsweisen Anordnung zusätzlicher Überholfahrstreifen. Die im Rahmen der vorliegenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung beleuchteten Varianten der geplanten B 169 Ortsumgehung Plessa verlaufen in West-Ost-Richtung südlich der Stadt. Sie beginnen westlich von Plessa bei Betriebskilometer 1,790 bzw. 2,600 des Abschnittes 260. Das Bauende befindet sich variantenunabhängig östlich von Plessa bei Betriebskilometer 3,793 des Abschnittes 240. Die Ortsumgehung weist variantenabhängig Baulängen von 5,260 km bzw. 6,050 km auf und wird mit einem Regelquerschnitt RQ 11,5+ errichtet. Vorgesehen ist eine Betriebsform mit einem 1-bahnigen, 2-streifigen Querschnitt. Um ein gesichertes Überholen zu ermöglichen, werden im Zuge der Ortsumgehung zwei dreistreifige Überholabschnitte (einer je Richtung) angeordnet. Diese weisen Längen von 770 m bzw. 880 m auf. Die Projektprognose für das Jahr 2030 weist für die Ortsumgehung Plessa eine durchschnittliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von 9.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 9 % aus. Bei der Ortsumgehung B 169, OU Elsterwerda handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen). Die geplante B 169 Ortsumgehung Elsterwerda verläuft in Süd-Nord-Richtung südöstlich und östlich der Stadt. Sie beginnt bei Betriebskilometer 0,691 des Abschnittes 025 der B 101. Die Vorzugsvariante der Trasse verläuft östlich von Kahla und bindet an die bestehende B 169 bzw. die geplante B 101, OU Elsterwerda a - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 24
OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 / OU Plessa (B 169), VKE 1241, Vernetzungskonzept
Die Ost-West-Verbindung im Zuge der B 101 OU Elsterwerda und der B 169 OU Plessa ist Teil des großräumigen Streckenzuges zwischen dem Oberzentrum Leipzig und der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus und wird der Verbindungsfunktionsstufe I (VFS I) zugeordnet. Sie verknüpft als Teil des sogenannten „Südstranges der Leipzig-Lausitz-Trasse“ den Wirtschaftsraum Leipzig mit dem südlichen Brandenburg und seinen Mittelzentren Elsterwerda (in Funktionsteilung mit Bad Liebenwerda), Lauchhammer und Senftenberg. Darüber hinaus stellen die Maßnahmen gemeinsam mit dem geplanten Ausbau der B 169 zwischen Plessa und der A 13, Anschlussstelle Ruhland die Verknüpfung zum Netz der Bundesautobahnen (A 13) und den Metropolen Berlin und Dresden her. Die Ortsumgehung von Elsterwerda im Zuge der B 169 besitzt als Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Elsterwerda und den im nördlichen Sachsen gelegenen Mittelzentren Riesa und Meißen eine überregionale Bedeutung und wird in die Verbindungsfunktionsstufe II (VFS II) eingestuft. Mit dem Netzschluss zur Leipzig-Lausitz-Trasse entsteht die verkehrliche Verknüpfung mit dem oben beschriebenen, großräumigen Streckenzug zwischen dem Oberzentrum Leipzig, der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus. Alle drei Maßnahmen wurden durch das Land Brandenburg als Einzelprojekte für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Im daraufhin vom Deutschen Bundestag am 02.12.2016 beschlossenen 6. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) sind die Vorhaben dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auf der Grundlage der Linienbestimmung vom 18. Juni 2021 wurden Grobentwurfsplanungen für die Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 169 erarbeitet und eine verkehrswirtschaftliche Bewertung für das Gesamtprojekt durchgeführt. Die Kombination der Varianten A2 B101 OU Elsterwerda, C1 B 169 OU Elsterwerda sowie B2.1 B 169 OU Plessa Nord bildeten dabei das Gesamtprojekt. Im Ergebnis wurde die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als gering eingeschätzt, da das Projekt aufgrund der erheblich gestiegener Projektkosten an der Grenze der Bauwürdigkeit liegt. Ausschlaggebend für die Kostenentwicklung ist neben den stark gestiegenen Baupreisen die gemäß der vertieften Planung zusätzliche Erfordernis weiterer Brückenbauwerke und umfangreicher Erdbauarbeiten. Dadurch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine grenzwertige Projektwirtschaftlichkeit. Maßgeblich war dafür vor allem die B2.1 B 169 OU Plessa Nord. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt. Dabei wurde für die B169 OU Plessa eine südliche Umfahrung geprüft (B6) sowie für die B 169 OU Elsterwerda auch eine östliche Umfahrung von Kahla (C2). Die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da die bisherigen Ergebnisse mit einer Projektprognose 2040 zu validieren. Im Ergebnis der Untersuchung zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit ist die Variantenkombination A2/B6 rein verkehrswirtschaftlich als Vorzugsvariante und planerisch weiter zu verfolgende Lösung zu benennen. Eine Bauwürdigkeit ist auch bei der Variantenkombination A2/C2 gegeben, wobei hier die prognostizierte Mehrbelastung im Zuge der OD Plessa kritisch zu bewerten ist. Derzeit werden neben der Variante A2 als Vorzugsvarianten die Varianten B6 und C2 planerisch weiterverfolgt. In Vorbereitung auf die anstehenden weiteren Entwurfsplanungen ist für die Variante B6 B 169 OU Plessa Nord und C2 B 169 OU Elsterwerda ein Vernetzungskonzept aufzustellen. Für die A2 B101 OU Elsterwerda wurde bereits ein Vernetzungskonzept erstellt. Bei den Varianten B6 und C2 sind die Planungsabsichten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bezüglich des Hochwasserschutzes in der Elsteraue von Bedeutung. Diese wurden durch das Aufstellen einer mit der Straßenplanung abgestimmten „Machbarkeitsstudie Kombination Hochwasserschutz/Verkehrsanlagen“ vertiefend betrachtet und berücksichtigt. Durch das LfU wird der Fokus bei der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementplanungen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster auf einen Ortslagenschutz gelegt. Bei der geplanten Ortsumgehung B 169, OU Plessa handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen) mit der abschnittsweisen Anordnung zusätzlicher Überholfahrstreifen. Die im Rahmen der vorliegenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung beleuchteten Varianten der geplanten B 169 Ortsumgehung Plessa verlaufen in West-Ost-Richtung südlich der Stadt. Sie beginnen westlich von Plessa bei Betriebskilometer 1,790 bzw. 2,600 des Abschnittes 260. Das Bauende befindet sich variantenunabhängig östlich von Plessa bei Betriebskilometer 3,793 des Abschnittes 240. Die Ortsumgehung weist variantenabhängig Baulängen von 5,260 km bzw. 6,050 km auf und wird mit einem Regelquerschnitt RQ 11,5+ errichtet. Vorgesehen ist eine Betriebsform mit einem 1-bahnigen, 2-streifigen Querschnitt. Um ein gesichertes Überholen zu ermöglichen, werden im Zuge der Ortsumgehung zwei dreistreifige Überholabschnitte (einer je Richtung) angeordnet. Diese weisen Längen von 770 m bzw. 880 m auf. Die Projektprognose für das Jahr 2030 weist für die Ortsumgehung Plessa eine durchschnittliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von 9.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 9 % aus. Bei der Ortsumgehung B 169, OU Elsterwerda handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen). Die geplante B 169 Ortsumgehung Elsterwerda verläuft in Süd-Nord-Richtung südöstlich und östlich der Stadt. Sie beginnt bei Betriebskilometer 0,691 des Abschnittes 025 der B 101. Die Vorzugsvariante der Trasse verläuft östlich von Kahla und bindet an die bestehende B 169 bzw. die geplante B 101, OU Elsterwerda a
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