Regierung von UnterfrankenWürzburgTED
Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste...
Pest Control
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Content at a glance
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Ober...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Regierung von Unterfranken
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pest Control
Tender description
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt. - Regierung von OberbayernMünchen
Sicherheitsdienste, Anker-Dependance 'Am Moosfeld 37', München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, betreibt die Unterkunfts-Dependance des ANKERs Oberbayern Am Moosfeld 37, 81829 München. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner (vorranging Familien, kranke oder behinderte Menschen), eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zu-verlässig durchführt. - Regierung von OberbayernMünchenDeadline: Jun 22
Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Lotte-Branz-Straße 2. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt. - Regierung von OberbayernMünchen
Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Musenbergstraße, München
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Musenbergstraße 25-27. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt. - Regierung von OberbayernMünchenDeadline: Jun 22
Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Lotte-Branz-Straße 2. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt. - Regierung von OberbayernMünchen
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, betreibt die Unterkunfts-Dependance des ANKERs Oberbayern Am Moosfeld 37, 81829 München. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner (vorranging Familien, kranke oder behinderte Menschen), eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zu-verlässig durchführt. - Regierung von Oberbayern
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, Anker-DP Neuburger Str., Ingolstadt
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. kurz „AG“ genannt – die „Anker-Dependance Neuburger Straße“ in Ingolstadt. ANKER-Dependance: Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend kurz „NBS“ genannt. Bei der Anker-Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Unterkunft, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Unterkunft. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG - interimsweise bis zum Zuschlag im Hauptvergabeverfahren - mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexi-bel, mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durchführt. Die Zentrale Vergabestelle wird den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Leistung wird, in Folge des anhängigen Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Südbayern in dem Vergabeverfahren "0270.ZV-12-25-25", interimsweise vergeben. Beachten Sie bitte, dass in diesem Vergabeverfahren die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB entfällt, vgl. § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB.
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