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Scannen und Digitalisierung der Bauakten aus dem Bauarchiv - Scandienstleistungen

ca. 800.000 Seiten bis DIN A3 ca. 35.000 Seiten (DIN A3 bis DIN A0) beispielhafte Anzahl / Ordner / Unterordner, die Mindestanzahl an Blatt nicht aufweisen: Annahme: 10.000 Akten á 3 Register, Trennblätter o.ä., gesamt: 30.000 Ordner, 5% Anteil, 1.500 Stk. (konkret, siehe LV) I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforder...

Submission deadline: September 17, 2026Type: Tender

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Tender type:
Tender
Contracting authority:
Stadt Schwelm
Published:
August 18, 2026
Deadline:
September 17, 2026
Topic:
Document Digitisation

Tender description

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ca. 800.000 Seiten bis DIN A3 ca. 35.000 Seiten (DIN A3 bis DIN A0) beispielhafte Anzahl / Ordner / Unterordner, die Mindestanzahl an Blatt nicht aufweisen: Annahme: 10.000 Akten á 3 Register, Trennblätter o.ä., gesamt: 30.000 Ordner, 5% Anteil, 1.500 Stk. (konkret, siehe LV) I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz in den letzten drei Jahren jeweils mindest. 250.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren über Scannen und Digitalisieren eines kommunalen Bauarchivs (jeweils mindestens 300.000 Seiten bis DIN A3). 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.01.2027 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!

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