Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementWalther-Rathenau-Straße 8, 04838 Eilenburg
Sanierung Ziegelsteinmauer und Metallzaun am Amtsgericht Kamenz 25B20283
Sanierung einer Ziegelsteinmauer und eines Metallzauns am Amtsgericht Kamenz. Technische Spezifikationen gemäß Leistungsverzeichnis, z.B. nationale und europäische Normen, technische Zulassungen. Es gilt die ZTV-ING.
Steel Construction, Masonry
No credit card · Instant access
Content at a glance
Sanierung einer Ziegelsteinmauer und eines Metallzauns am Amtsgericht Kamenz. Technische Spezifikationen gemäß Leistungsverzeichnis, z.B. nationale und europäische Normen, technische Zulassungen. Es gilt die ZTV-ING.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Steel Construction
Tender description
Sanierung einer Ziegelsteinmauer und eines Metallzauns am Amtsgericht Kamenz. Technische Spezifikationen gemäß Leistungsverzeichnis, z.B. nationale und europäische Normen, technische Zulassungen. Es gilt die ZTV-ING.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
No files listed yetThe contracting authority has not yet published any attachments, or they are only accessible after registration.
Open all documents in workspaceRelated tenders
10- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresden
Sanierung Ziegelsteinmauer und Metallzaun am Amtsgericht Kamenz
Sanierung Ziegelsteinmauer und Metallzaun am Amtsgericht Kamenz Sanierung Ziegelsteinmauer und Metallzaun am Amtsgericht Kamenz - Max-Planck-Gesellschaft, GV, Stabsreferat EKMünchenDeadline: Aug 26
Sanierung Baulich-Technische Infrastruktur: Trockenbau
Sanierung Baulich-Technische Infrastruktur: Trockenbau Inhalt der gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist die von von Trockenbauarbeiten bestehend aus: Demontagen, sowie kompletter Erneuerung Baustelleneinrichtung - Folienstaubwände, ca. 520 m² Baustelleneinrichtung - Folienstaubwände, ca. 520 m131 Demontage von Trockenbauwänden und -Decken, ca. 600 m² Neumontage von Trockenbaudecken, F0/ F30, ca. 600 m² Neumontage von Trockenbauwänden, F0/ F90, ca. 280 m² Trockenhohlbodensystem, F90, ca. 280 m² Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.11.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 250 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn (5 Arbeitstagen/ Woche) sh. hierzu auch Anlage 1 der Besonderen Vertragsbedingungen VHB-214. . AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG - 1/5 Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des FinanazreferatesBamberg
Sanierung Altes Rathaus, Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung
Sanierung Altes Rathaus, Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 6 - vorerst nur Stufe 1 / LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Besondere Leistungen - LPH 2: a) Mitwirken beim Erstellen eines Konzeptes zur Baulogistik unter Berücksichtigung der Er-schwernisse der Lage (Wasser, Brücken, Altstadtlage, etc.) b) Erstellen eines vorgezogenen Lastenplans c) Voröäufige nachprüfbare Berechnung der Gründung - LPH 3 a) Mitwirken bei der Erstellung der Unterlagen der Förderanträge - LPH 4 a) Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - LPH 6 a) Detaillierter Beitrag zum Aufstellen der Leistungsverzeichnisse (z.B. Massenermittlung, Ermittlung Querschnittsgrößen, Beschreibungen, etc.) und Ermittlung der Kosten für die Umsetzung der Tragwerksplanung - LPH 8 a) Mitwirken bei der Erstellung der mind. jährlichen Zwischenberichte für den Fördergeber und beim Verwendungsnachweis b) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024) Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Trag-werksgutachten liegt vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt. Es werden umfassende Kenntnisse in der Denkmalpflege und von historischen Bauweisen vorausgesetzt, ebenso langjährige Erfahrungen als Tragwerksplaner in der Planung und Ingenieurtechnischen Kontrolle bei der Sanierung vergleichbarer Denkmäler. Neben der strukturierten Analyse von Schäden und deren fachgerechte Sanierung werden hohe Ansprü-che an die konstruktive Umsetzung der Gestaltungsvorstellungen der Objektplanung gestellt. Die Sanierung bzw. Instandsetzung der denkmalgeschützten Gebäudestruktur muss unter Berücksichti-gung der denkmalpflegerischen Belange erfolgen. Die Aufgabenstellung erfordert als Grundvoraussetzung eine enge Zusammenarbeit mit der Objektplanung, weiteren Fachplanern und Sonderfachleuten (z.B. Fachplaner für die Technische Ausrüstung, Außenanla-genplaner, Restauratoren verschiedener Fachrichtungen, Amtswerkstätten und Vertretern des Denkmal-schutzes BlfD / UDB), Gutachtern und Sonderfachleuten (z.B. Schadstoff, Holzschutz, Bauforschung, Bau-physik, Brandschutz, Geologen, SiGeKo, usw.)) sowie die Einarbeitung von Fachbeiträgen, Planungen und Gutachtern anderer fachlich Beteiligter - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des FinanzreferatesBamberg
Sanierung Altes Rathaus, Bamberg Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Sanierung Altes Rathaus, Bamberg Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 7 + 8 - Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9 Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen - LPH 2 a) Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Anlagengruppen und Gewerken b) Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs in Abstimmung mit Objektplaner, für alle am Bau Beteiligten zur Definition von Qualitäten, techn. und gestalterischen Zielen für die Planung, Kostenermittlung, Ausschreibung und Abrechnung - LPH 3 a) Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung nach Anlagengruppen und Gewerken mit de-taillierten Positionen b) Fortschreiben des techn. Teils des Raumbuches zur Aufklärung der Einzelpositionen der Kostenberechnung c) Mitwirken bei der Erstellung der Förderanträge - LPH 8 a) Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises über die Grundleistung hinaus (insb. Kostenaufteilung nach Förderfähigkeit und Schlussbericht) b) Zuarbeit zur Erstellung der mind. jährlichen Sachstandsberichte zum Stand der Baumaß-nahme Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt. Es werden umfassende Kenntnisse in der Denkmalpflege und von historischen Bauweisen vorausgesetzt, ebenso langjährige Erfahrungen als Tragwerksplaner in der Planung und Ingenieurtechnischen Kontrolle bei der Sanierung vergleichbarer Denkmäler. Die Sanierung bzw. Instandsetzung der denkmalgeschützten Gebäudestruktur muss unter Berücksichti-gung der denkmalpflegerischen Belange erfolgen. Die Aufgabenstellung erfordert als Grundvoraussetzung eine enge Zusammenarbeit mit der Objektplanung, weiteren Fachplanern und Sonderfachleuten (z.B. Fachplaner für die Tragwerksplanung sowie die Techni-sche Ausrüstung ELT, Außenanlagenplaner, Restauratoren verschiedener Fachrichtungen, Amtswerkstät-ten und Vertretern des Denkmalschutzes BlfD / UDB), Gutachtern und Sonderfachleuten (z.B. Schadstoff, Holzschutz, Bauforschung, Bauphysik, Brandschutz, Geologen, SiGeKo, usw.)) sowie die Einarbeitung von Fachbeiträgen, Planungen und Gutachtern anderer fachlich Beteiligter. - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW ELT Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (Anlagengruppen 4 u. 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW ELT Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (Anlagengruppen 4 u. 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische Kontrolle - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchen
TNW PS Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag in den Leistungsstufen 1 bis 5. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS, Fassung 2023) detailliert bestimmt. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeantragung und -abrechnung, sowie die Unterstützung bei der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt, soweit diese über die in den ZVB-PS hinterlegten Leistungen hinausgehen. Zudem die Mitwirkung bei den energetischen Nachweisen sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung und die Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall wird zunächst die Leistungsstufe 1 - Projektvorbereitung - beauftragt. Über die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt. - Zentrale Vergabestelle der Gemeinde BarlebenBarlebenDeadline: Aug 06
Sanierung der Beleuchtung in der Mittellandhalle 1 der Gemeinde Barleben
: Sanierung der Beleuchtung in der Mittellandhalle 1 der Gemeinde Barleben : Technische Ausführungsbestimmungen: Für alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leuchten gelten folgende allgemeine technische Ausführungsbestimmungen: Die Leuchten müssen zur Gewährleistung der elektrischen und mechanischen Sicherheit das VDE - bzw., ENEC - Zeichen tragen. Alle Leuchten müssen gemäß den gültigen EG-Richtlinienfunkentstört sein und das Funkschutzzeichen bzw. EMV -Z eichen tragen. Die Leuchten haben folgenden Betriebsbedingungen zu entsprechen: Nennspannung 230 V , 50 Hz , Umgebungstemperatur 0 °- 25 °C. Montage und Wartung: Leuchten sollen leicht zu montieren und zu warten sein. Kostensparende Montage und Wartung haben Einfluss auf die Vergabe des Auftrags. Ersatzteile müssen noch 10 Jahre nach Auslaufen des Leuchten Modells lieferbar sein. Bemusterung Auf Wunsch des Bauherrn, Architekten sind die Leuchten vor der Montage als Muster vorzulegen. Leuchtmittel Leuchten sind mit Lichtfarbe 840 bzw. 830 zu verwenden. Rüstung: Etwaige für die Montage der Leuchten notwendige Gerüste/ Leitern/ Arbeitsbühnen sind in den EP der Leuchten mit einzukalkulieren. Normgerechte Lichtplanung: Beim Einsatz gleichwertiger Leuchten, wie im LV beschrieben, ist der lichttechnische Nachweis der zu erbringenden Beleuchtungsstärken nach DIN EN 12464-1 unaufgefordert beizubringen. Ausführungszeichnungen können abgefordert werden. Hinweise zur Kalkulation: Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über. In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und Entsorgungskosten mit einzukalkulieren. Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan. Grobmengen: Hallen-Reflektorleuchte - 100,00 Stk Hallen-Reflektorleuchte 2xbgst NL Bausteine - 7,00 Stk Mechanisches Zubehör/Ersatzteile für Leuchten - 107,00 Stk Stiel/Profilschiene - 108,00 m LMS WLAN Router 4-Port - 1,00 Stk Lichtregelsystemkomponente - 1,00 Stk Lichtregelsystemkomponente - 1,00 Stk SENSOR - 3,00 Stk Inbetriebnahme Dali-Teilnehmer - 128,00 Stk Inbetriebnahme Steuereinheit - 3,00 Stk Inbetriebnahmekosten je 500 Teilnehmer - 1,00 Stk Demontage von Leuchten - 1,00 Stk Baustrom - 1,00 Stk Mess- und Prüfprotokolle - 1,00 Stk - Interkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt TannFulda
Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz -Fachplanung ELT
Die Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt die Funktionserweiterung der Rhönhalle mit Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz. Der bestehende Gebäudekomplex soll funktional, gestalterisch und technisch auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und für eine zukunftsfähige Nutzung als Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude weiterentwickelt werden. Eine Variantenstudie mit möglichem Nutzungskonzept liegt vor und dient als Grundlage für die Planung. Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) nach DIN 2765 werden vorläufig auf 5,0 Mio. € brutto geschätzt. Der Anteil der KG 400 (ELT) daran beträgt ca. 0,70 Mio. €. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistung für die Fachplanung Technische Ausrüstung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Beraten des AG sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: (angedachter Projektzeitplan) - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase - Abgabe Bauantrag / Förderantrag bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027 (Deadline Förderantragsstellung IKEK für Baukosten 02/2027; Baugenehmigung muss zwingend vor-liegen) - Baubeginn ab 07/2027 o Bauzeit ca. 2 Jahre o Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge o Keine Nutzung der öffentlichen Bereiche während der Bauphase geplant - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme: Ende 2029 - Gesamtfertigstellung Ende 2029
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.