Landkreis AurichAurich
Sanierung versch. Räume und Flure, Tischlerarbeiten Innentüren
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Joinery
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4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Aurich
- Published:
- July 12, 2026
- Deadline:
- July 28, 2026
- Topic:
- Joinery
Tender description
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. - Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk NeustadtStaatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt Karl-Liebknecht-Straße 7 01844 Neustadt in Sa.Deadline: Jul 08
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quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit sind mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. - Stadt HöxterHöxterDeadline: Aug 06
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Sanierung versch. Räume und Flure, Tischlerarbeiten Innentüren - Landkreis AurichAurichDeadline: Jul 28
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Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen: Errichtung des neuen Anbaues: - Baustelleneinrichtung (25 m Bauzaun und 1 Baustellen-WC, einschl. 35 Wochen Vorhaltung) - ca. 100 m³ Aushub, Zwischenlagerung und 65 m³ Wiedereinbau als Verfüllung der Baugrube der Einzelfundamente bzw. als Unterbau und Planum für die Herstellung des Streifenfundaments, der Einzelfundamente und der Bodenplatte - ca. 11,5 m Steifenfundament (50/120 cm) aus Stahlbeton C25/30, 11m³ unbewehrter Beton für 2 Einzelfundamente mit Drainagedurchführung, einschl. Schalung, Eckausbildung, Unterbeton und 1 Hauptunterzug (11,5 m lang 30/50 cm) zwischen den Einzelfundamenten bzw. dem Hauptunterzug/Gebäude und dem Streifenfundament (Unterzüge 30/20 cm je 4,5 m lang) - ca. 58 m² Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30 einschl. Randschalung und 30 m Fundamenterder mit 1 Anschlussfahne - 60 m² Außenwände 36,5 cm dick, aus Mauerziegeln Druckfestigkeitsklasse 6 und Rohdichteklasse 0,6 sowie ca. 7 m² Innenmauerwerk aus HLz 12/0.9-24 cm dick, einschl. Mauerwerksverbinder, Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Mauerwerk, Herstellen von 1 Stück Tür- und 5 Stück Fensteröffnungen, einer ins Außenwandmauerwerk integrierten Stütze und 21,5 m Ringanker mit gedämmter Ringankerschale sowie 1 Stahlbetonstütze 24/24 cm (2,93 m hoch) und einem Unterzug in Anschluss an die Stütze und die Ringanker --- Maßnahmen im Außenbereich - Rückbau von ca. 120 m² Pflasterbelägen, davon ca. 50 % zur Wiederverwendung - ca. 22 m neue Grundleitungen für Regenwasser (DN150/125 PP) einschl. Anbindung an den Kanal für die Anschlüsse des neuen Anbaues und Herstellen eines System-schachtes aus Kunststoff, Abdeckung Klasse D einschl. zugehöriger Erdarbeiten und Dichtheitsprüfungen - Rückbau von nicht mehr benötigten Grundleitungen und einer Entwässerungsrinne --- Baumaßnahmen im Bestandsgebäude - Schaffung der neuen Durchgangsöffnungen zum Bestandsgebäude durch Rückbau von 2 Fenstern und Fensterbrüstungen, einschl. erforderlicher Staubschutzmaß-nahmen im Bestandsgebäude - Ausbesserung, Ergänzung von Fliesen im Essenausgabebereich --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 29
Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen: Errichtung des neuen Anbaues: - Baustelleneinrichtung (25 m Bauzaun und 1 Baustellen-WC, einschl. 35 Wochen Vorhaltung) - ca. 100 m³ Aushub, Zwischenlagerung und 65 m³ Wiedereinbau als Verfüllung der Baugrube der Einzelfundamente bzw. als Unterbau und Planum für die Herstellung des Streifenfundaments, der Einzelfundamente und der Bodenplatte - ca. 11,5 m Steifenfundament (50/120 cm) aus Stahlbeton C25/30, 11m³ unbewehrter Beton für 2 Einzelfundamente mit Drainagedurchführung, einschl. Schalung, Eckausbildung, Unterbeton und 1 Hauptunterzug (11,5 m lang 30/50 cm) zwischen den Einzelfundamenten bzw. dem Hauptunterzug/Gebäude und dem Streifenfundament (Unterzüge 30/20 cm je 4,5 m lang) - ca. 58 m² Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30 einschl. Randschalung und 30 m Fundamenterder mit 1 Anschlussfahne - 60 m² Außenwände 36,5 cm dick, aus Mauerziegeln Druckfestigkeitsklasse 6 und Rohdichteklasse 0,6 sowie ca. 7 m² Innenmauerwerk aus HLz 12/0.9-24 cm dick, einschl. Mauerwerksverbinder, Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Mauerwerk, Herstellen von 1 Stück Tür- und 5 Stück Fensteröffnungen, einer ins Außenwandmauerwerk integrierten Stütze und 21,5 m Ringanker mit gedämmter Ringankerschale sowie 1 Stahlbetonstütze 24/24 cm (2,93 m hoch) und einem Unterzug in Anschluss an die Stütze und die Ringanker --- Maßnahmen im Außenbereich - Rückbau von ca. 120 m² Pflasterbelägen, davon ca. 50 % zur Wiederverwendung - ca. 22 m neue Grundleitungen für Regenwasser (DN150/125 PP) einschl. Anbindung an den Kanal für die Anschlüsse des neuen Anbaues und Herstellen eines System-schachtes aus Kunststoff, Abdeckung Klasse D einschl. zugehöriger Erdarbeiten und Dichtheitsprüfungen - Rückbau von nicht mehr benötigten Grundleitungen und einer Entwässerungsrinne --- Baumaßnahmen im Bestandsgebäude - Schaffung der neuen Durchgangsöffnungen zum Bestandsgebäude durch Rückbau von 2 Fenstern und Fensterbrüstungen, einschl. erforderlicher Staubschutzmaß-nahmen im Bestandsgebäude - Ausbesserung, Ergänzung von Fliesen im Essenausgabebereich --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 27
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung MeißenMeißenDeadline: Jun 25
S 171 Sanierung der Stützwand 63 in Bahratal, Markersbach
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen Heinrich-Heine-Straße 23 c 01662 Meißen Deutschland Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 32-L101_25 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: S 171 in Bahratal, Markersbach f) Art und : : S 171 Sanierung der Stützwand 63 in Bahratal, Markersbach : Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen Einholung Schachtscheine Ausführungsunterlagen Böschungssicherung 40,00 m² Oberboden liefern und andecken 15,00 m³ Stützwand von Bewuchs befreien 190,00 m² Stützwandfuß reinigen 70,00 m Mauerwerk und Mauerkrone abbrechen 10,00 m³ Naturstein-Mauerwerk herst., STW 10,00 m² Naturstein-Mauerwerk herst., Mauerkrone 15,00 m Fugenmaterial aus Naturstein.-MW ausb. 190,00 m² Kolkschutz 25,00 m Wasserbausteine liefern 10,00 t Betonglattstrich neu 25,00 m Bankett herstellen 50,00 m² Asphaltbefestigung trennen 35,00 m Asphalttragschicht herstellen 5,00 t Asphaltdeckschicht 2,00 t Längsmarkierung 10,00 m STW-Geländer ausbessern 75,00 m g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: 30.10.2026 sonstiges weitere Fristen: Bauanfang spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung, Einzelfrist gemäß Vergabeunterlagen, Vollendung spätestens am 30.10.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eab827af8-6465300837e6c271 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 25.06.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 31.07.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 25.06.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Deutschland Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: entfällt t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. mit dem Angebot vorzulegen: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. der Leistungen anderer Unternehmen Eigenerklärung zur Eignung bei fehlender Präqualifikation für präqualifizierte Unternehmen: im Präqualifikationsverzeichnis 1 hinterlegte Referenz über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der auszuführenden Leistung vergleichbar sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters) Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. andere Unternehmen Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Bietererklärung Markierungsstoffe Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)". Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. Vorlage 1 geeigneten Referenz über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind entsprechend Vergabeunterlagen x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Naturstein/ Steinmetz,Straßenbau,Stützwände - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
Planungsleistungen als Objekt-, Tragwerks- und Brandschutzplaner für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
Das Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 8, § 51 Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 6 Durch den Planer sind ebenso die Planungen für den Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ Stand Dezember 2022 zu erbringen AHO Heft 17 Leistungsbild Brandschutz Hier sind die Regelleistungen (LPh 1-5, LPh 8) zu erbringen. Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall (falls erforderlich) • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungspläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen • Aufstellen eines Lastenplans • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Bei Bedarf und Notwendigkeit sind über die Regelleistungen des Leistungsbildes Brandschutz nach AHO Heft 17 hinaus optionale Leistungen zu erbringen (Aufzählung nicht abschließend) Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird • Fachbauleitung Brandschutz • Prüfen von Feuerwehrplänen • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) be-schreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Über die in der Aufgabenstellung hinaus benannten Leistungen sind folgende Beratungsleistungen zusätzlich zu erbringen: Bauphysik nach Anlage 1 Absatz 1.2. der HOAI, Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 6 Leistungsbild nach Heft 23 der AHO-Schriftenreihe: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500 d) Planung vorbeugender Brandschutz Bruttofläche: 480 m²
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- The submission deadline is 28. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landkreis Aurich.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.