Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöRObrigheim
Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Josef in Neudenau-Herbolzheim
Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, LPH 1 - 9 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9
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- Röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöR
- Published:
- August 29, 2026
- Deadline:
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Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, LPH 1 - 9 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9
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Gemeinde OberstreuMellrichstadtVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Tragwerksplanung ● Besondere Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz | LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024) – sowohl für die Bewehrungsabnahme als auch für Holzverbindungen ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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