Stadt HeidenheimHeidenheimTED
Sanierung Rathaus Heidenheim
Einrichtung Sozialraum Kennung des Verfahrens: 1658e584-ec86-47b5-a62c-feb5546ae393 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Interior Decoration, Office Furniture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Heidenheim
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 11, 2026
- Topic:
- Interior Decoration
- Object:
- Verwaltungsgebäude
Object classification
- VerwaltungsgebäudePrimary
Tender description
Einrichtung Sozialraum Kennung des Verfahrens: 1658e584-ec86-47b5-a62c-feb5546ae393 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
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Stadt BräunlingenBräunlingenGegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Bereich ELT / EMSR (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8) nach HOAI 2021. Die Stadt Bräunlingen hat eine Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie wird allen Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Grobkostenschätzung, Stand Juni 2024, mit folgenden Kosten (netto) erstellt: KG 200 0 € netto KG 300 2.330.000 € netto KG 400 260.000 € netto KG 500 50.000 € netto KG 600 60.000 € netto Terminvorstellungen der Bauverwaltung ab Beauftragung: Beauftragung Anfang Juni 2026 Beginn Planung im Juli 2026 Abschluss Leistungsphase 2 im Januar 2027 Februar 2027 bis August 2027 „Projektpause“ für die Planenden Baubeginn ca. April 2028 Die genaue und weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die TA-Planung ELT ausgewählt wird. Die Stadt Bräunlingen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 2 Stufe 2 Leistungsphasen 3 bis 5 Stufe 3 Leistungsphasen 6 bis 8 (Leistungsphase 4 nur im Falle einer Genehmigungspflicht) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Mustervertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.Sanierung Rathaus - Technische Ausrüstung ELT und HLS
Stadt Oebisfelde-WeferlingenOebisfelde-WeferlingenDie Stadt Oebisfelde-Weferlingen plant die Sanierung des historischen und teilweise unter Denkmal-schutz stehenden Rathauses der Stadt. Bestandssituation Das historische Rathaus der Stadt Oebisfelde besteht aus zwei Baukörpern. Der südliche Teil des zwei-geschossigen Gebäudes ist spätmittelalterlich (vor 1500) und weist auf der Ostseite einen Renais-sancegiebel auf. Auf der Westseite befindet sich auf diesem Gebäudeteil ein Dachtürmchen mit einer Glocke (1784). Im Inneren dieses Teils ist die spätgotische Ratsstube mit Kreuzgratgewölbe auf einem Mittelpfeiler und einem jetzt innen liegenden Portal erhalten. Der Giebel auf der Westseite wurde wahrscheinlich in der Zeit des Umbaus Ende des 19. Jahrhunderts verändert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, unter diesem Gebäudeteil befindet sich ein Gewölbekeller. Östlich des älteren Gebäudeteils wurde Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts ein Erweite-rungsbau als Flachbau errichtet. Dieser wird von einer Bruchsteinmauer, die auch den weiter östlich gelegenen Hof einschließt, umschlossen. Der ebenfalls zweigeschossige nördliche Gebäudeteil stammt aus dem 18. Jahrhundert und weist im Obergeschoss eine Fachwerkkonstruktion auf. Darüber befindet sich ein Mansarddach mit Krüppel-walm auf der Ostseite, die Westseite zeigt einen geraden Dachabschluss mit einem Staffelgiebel aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Das Dachgeschoss ist im Moment nicht ausgebaut. Der Gebäudeteil weist eine Teilunterkellerung (Heizungskeller) auf. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt durch eine zwischen beiden Gebäudeteilen liegende Freitreppe. Die Geschossebenen des Erd- und Obergeschosses sind in den beiden Gebäudeteilen unterschiedlich. Das gesamte Rathaus ist ein Einzeldenkmal. Schadens- und Problemsituation Im Zuge der Sanierung des Westgiebels 2013/14 wurden diverse Schäden an der Decken- und Dach-konstruktion über dem OG und im Bereich der Fachwerksfassaden entdeckt. Diese wurden durch ein Holzschutzgutachten detailliert untersucht und dokumentiert. Dabei zeigte sich, dass auch die De-ckenbalken der Decke über dem EG schwerwiegende Holzschäden aufweisen. Auf Grund der Nutzungssituation konnten diese bisher nur im Bereich der Balkenköpfe erfasst wer-den. D.h. über den Schadensumfang der Decke über dem EG können i. M. keine verlässlichen Aussa-gen getroffen werden. Dazu ist eine Freilegung erforderlich. Darüber hinaus sind weitere Probleme und Mängel im Bereich der funktionalen Organisation, dem Brandschutz, dem Wärmeschutz, der Haustechnik offensichtlich. Sanierunqsaufgaben Auf Grund der entdeckten Schäden ergibt sich folgendes Minimalprogramm der Sanierung: Südtrakt Rückbau der gesamten Dacheindeckung/Neueindeckung Demontage und Sanierung des Glockenturms Sanierung der Decken- und Dachkonstruktion Nordtrakt Rückbau der Dacheindeckung/Neueindeckung Rückbau der Dachkonstruktion und Neubau Rückbau/Sanierung der Deckenkonstruktion Freilegung der Gefache des Fachwerks, Instandsetzung des Fachwerks und Neuausmauerung der Gefache Freilegung der Decke über dem EG und Sanierung. Es ist absehbar, dass das Rathaus während der Sanierung nicht nutzbar ist. Auf Grund des Schadens-umfangs werden alle Büroräume in Mitleidenschaft gezogen und es wird eine umfassende Renovie-rung und Teilerneuerungen (Fußböden, Wände, Decken, Haustechnik) erforderlich. Daher würde es sich in diesem Zusammenhang anbieten, weitere organisatorische und bautechnische Probleme und Mängel zu beheben. Diese ergeben sich aus: den aktuellen Nutzungsanforderungen der Brandschutz- und Fluchtwegesituation dem Wärmeschutz dem Stand der Haustechnik (Heizung, Elektro, EDV) Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Fachplanung Technische Ausrüstung HLS nach § 55 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 15.1 HOAI 2021, LPH 1-9 mit allen Grundleistungen (Los 1) Fachplanung Technische Ausrüstung ELT nach § 55 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 15.1 HOAI 2021, LPH 1-9 mit allen Grundleistungen (Los 2) Die Leistungen werden stufenweise sowie teilweise optional vergeben. Einzelheiten sind der Leis-tungsbeschreibung zu entnehmen. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die nationalen Ausschreibungen des SiGeKo und des Brandschutzes. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme im Rahmen des Landesförderprogramms "Förderung des Wachs-tums und der nachhaltigen Erneuerung, Programmbereich Aufwertung" 2023 gemäß Erlass des Minis-teriums für Infrastruktur und Digitales (MID) vom 29.11.2023 über die Programmaufnahme für die Städtebauförderung 2023.
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