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Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist ein...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Environmental Assessment, Water Resource Management
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Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Samtgemeinde Meinersen
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- August 27, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mi
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Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. - Samtgemeinde MeinersenMeinersen
Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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