Energie-Umweltbetriebe Bozen Ag - Büro für Ausschreibungen und VerträgeBolzanoTED
Sammeldienst Biomüll und Reinigung Biomüllbehälter, Bozen
SAMMELDIENST DES BIOMÜLLS AUS KÜCHEN UND KANTINEN CER 20 01 08 UND REINIGUNGSDIENST DER BIOMÜLLBEHÄLTER IM GEMEINDEGEBIET VON BOZEN
Green Waste
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SAMMELDIENST DES BIOMÜLLS AUS KÜCHEN UND KANTINEN CER 20 01 08 UND REINIGUNGSDIENST DER BIOMÜLLBEHÄLTER IM GEMEINDEGEBIET VON BOZEN
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Energie-Umweltbetriebe Bozen Ag - Büro für Ausschreibungen und Verträge
- Published:
- April 28, 2026
- Deadline:
- June 08, 2026
- Topic:
- Green Waste
Tender description
SAMMELDIENST DES BIOMÜLLS AUS KÜCHEN UND KANTINEN CER 20 01 08 UND REINIGUNGSDIENST DER BIOMÜLLBEHÄLTER IM GEMEINDEGEBIET VON BOZEN
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2- Energie-Umweltbetriebe Bozen Ag - Büro für Ausschreibungen und VerträgeBolzanoDeadline: Apr 13
DIENSTES FÜR DIE WIEDERVERWERTUNG (INKLUSIVE ABHOLUNG) VON HOLZABFALL (CER 20 01 38), DER IN DEN WERTSTOFFHÖFEN VON BOZEN UND LEIFERS GESAMMELT WIRD (S-1084 2026)
DIENSTES FÜR DIE WIEDERVERWERTUNG (INKLUSIVE ABHOLUNG) VON HOLZABFALL (CER 20 01 38), DER IN DEN WERTSTOFFHÖFEN VON BOZEN UND LEIFERS GESAMMELT WIRD - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Speiseabfälle in der Region Südost
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung, die Sammlung und Übernahme der Abfälle, das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, die fach- und umweltgerechte Entsorgung, die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein), die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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