SalzlandkreisBernburg (Saale)TED
Salzlandkreis, Wipperradweg Güsten, Planungsleistungen
Zur Verbesserung des Radwegenetzes und insbesondere der Ortsverbindung für Radfahrer zwischen den Nachbarorten Güsten, Amesdorf, Warmsdorf und Giersleben soll der Wipperradweg abschnittsweise neu- und ausgebaut werden. Der aktuelle Fahrbahnuntergrund ist als mangelhaft einzustufen, da es sich teilweise um eine ungleichmäßige und beschädig...
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- Salzlandkreis
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- June 16, 2026
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Zur Verbesserung des Radwegenetzes und insbesondere der Ortsverbindung für Radfahrer zwischen den Nachbarorten Güsten, Amesdorf, Warmsdorf und Giersleben soll der Wipperradweg abschnittsweise neu- und ausgebaut werden. Der aktuelle Fahrbahnuntergrund ist als mangelhaft einzustufen, da es sich teilweise um eine ungleichmäßige und beschädigte Oberfläche handelt. Der Untergrund ist uneben und weist Auswaschungen und lose Bereiche auf, welche eine Gefahr für den Radfahrer bedeutet. An anderen Stellen besteht der Untergrund aus Schotter und stark abgenutztem Belag in einer sehr geringen Breite. Der Salzlandkreis, die Stadt Güsten sowie die Gemeinde Saale-Wipper bilden eine planungsbegleitende Arbeitsgruppe. Für die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen gilt ein Zustimmungsvorbehalt durch die Stadt Güsten. Bei der Einholung von Genehmigungen etc. unterstützen sich der Salzlandkreis und die Stadt Güsten gegenseitig. Auch während der Bauphase wird die Stadt eng beteiligt. Nach Fertigstellung des Neu- und Ausbaus übernimmt die Stadt Güsten die Baulastträgerschaft. Die Planung der Verkehrsanlage hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Regelwerke zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie für den außerörtlichen Bereich die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Sichtweiten, Linienführung, Querschnitte, Zufahrten und Entwässerungseinrichtungen sind regelkonform, sicher und wirtschaftlich auszubilden. Kurztext der Maßnahme: Salzlandkreis, Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI, LPH 1-9 + vom Gesamtvorhaben losgelöste separate Planung Baugrunderkundungen, chemische Analyse nach LAGA und Entwurfsvermessungsleistungen für den Wipperradweg Güsten, örtliche Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung, Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI, LPH 1-4, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Kartierung, FFH-
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6Salzlandkreis, Wipperradweg Güsten, Planungsleistungen
SalzlandkreisBernburg/SaaleZur Verbesserung des Radwegenetzes und insbesondere der Ortsverbindung für Radfahrer zwischen den Nachbarorten Güsten, Amesdorf, Warmsdorf und Giersleben soll der Wipperradweg abschnittsweise neu- und ausgebaut werden. Der aktuelle Fahrbahnuntergrund ist als mangelhaft einzustufen, da es sich teilweise um eine ungleichmäßige und beschädigte Oberfläche handelt. Der Untergrund ist uneben und weist Auswaschungen und lose Bereiche auf, welche eine Gefahr für den Radfahrer bedeutet. An anderen Stellen besteht der Untergrund aus Schotter und stark abgenutztem Belag in einer sehr geringen Breite. Der Salzlandkreis, die Stadt Güsten sowie die Gemeinde Saale-Wipper bilden eine planungsbegleitende Arbeitsgruppe. Für die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen gilt ein Zustimmungsvorbehalt durch die Stadt Güsten. Bei der Einholung von Genehmigungen etc. unterstützen sich der Salzlandkreis und die Stadt Güsten gegenseitig. Auch während der Bauphase wird die Stadt eng beteiligt. Nach Fertigstellung des Neu- und Ausbaus übernimmt die Stadt Güsten die Baulastträgerschaft. Die Planung der Verkehrsanlage hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Regelwerke zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie für den außerörtlichen Bereich die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Sichtweiten, Linienführung, Querschnitte, Zufahrten und Entwässerungseinrichtungen sind regelkonform, sicher und wirtschaftlich auszubilden. Kurztext der Maßnahme: Salzlandkreis, Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI, LPH 1-9 + vom Gesamtvorhaben losgelöste separate Planung Baugrunderkundungen, chemische Analyse nach LAGA und Entwurfsvermessungsleistungen für den Wipperradweg Güsten, örtliche Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung, Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI, LPH 1-4, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Kartierung, FFH-Verträglichkeitsprüfung.Planungsleistung für Kanal- und Straßensanierung Herhahn
Stadt SchleidenSchleidenDeadline: Sep 10Die bestehende Kanalisation der Straße "Herhahn" weist aufgrund ihres Alters und baulichen Zustands einen umfassenden Erneuerungsbedarf auf und ist im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme grundlegend zu erneuern. Derzeit verlaufen abschnittsweise mehrere Kanalstränge parallel, so dass im Zuge der Planung die bestehende Entwässerungsanlage hinsichtlich einer Neuordnung zu untersuchen und zu bewerten ist. Aufgrund der veralteten Bausubstanz der gesamten Entwässerungsanlage ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob ein Systemwechsel im Zuge der Gesamtbaumaßnahme technisch, hydraulisch, wasserwirtschaftlich sowie wirtschaftlich realisierbar ist. In diesem Zusammenhang sind geeignete Varianten zu entwickeln und gegenüberzustellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine Zusammenführung der bestehenden Kanalstränge zu einem gemeinsamen Hauptkanal oder die Umstellung auf ein alternatives Entwässerungssystem möglich und zweckmäßig ist. Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten. Die Verkehrsanlagen samt Nebenanlagen sollen im Vollausbau erneuert werden. Eine Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich, jedoch ist eine getrennte Abrechnung der Gewerke Kanal- und Straßenbau zwingend erforderlich. Die Bestandsvermessung sowie die Baugrunderkennung ist als besondere Leistung Bestandteil der Ausschreibung. Planungsleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gem. HOAI. LPH 1-9 und örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement, Bestandsvermessung, Baugrunderkennung. CPV-Codes: 71300000-1 Dienstleistungen Ingenieurbüro 71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71322500-6 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Es handelt sich um eine Direktbeschaffung mit Verhandlung. Der geplante Verhandlungstermin ist in der 39. KW 2026 HINWEIS: Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Geplante Submission ist der 10.09.2026 Geplante Bindefrist ist der 22.10.2026 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nachunternehmer sind zugelassen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert. Zuschlagskriterium ist zu 100 % Preis. Auf Bürgschaften wird verzichtet.Planungsleistung für Kanal- und Straßensanierung Herhahn
Stadt SchleidenSchleidenDeadline: Aug 29Die bestehende Kanalisation der Straße "Herhahn" weist aufgrund ihres Alters und baulichen Zustands einen umfassenden Erneuerungsbedarf auf und ist im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme grundlegend zu erneuern. Derzeit verlaufen abschnittsweise mehrere Kanalstränge parallel, so dass im Zuge der Planung die bestehende Entwässerungsanlage hinsichtlich einer Neuordnung zu untersuchen und zu bewerten ist. Aufgrund der veralteten Bausubstanz der gesamten Entwässerungsanlage ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob ein Systemwechsel im Zuge der Gesamtbaumaßnahme technisch, hydraulisch, wasserwirtschaftlich sowie wirtschaftlich realisierbar ist. In diesem Zusammenhang sind geeignete Varianten zu entwickeln und gegenüberzustellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine Zusammenführung der bestehenden Kanalstränge zu einem gemeinsamen Hauptkanal oder die Umstellung auf ein alternatives Entwässerungssystem möglich und zweckmäßig ist. Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten. Die Verkehrsanlagen samt Nebenanlagen sollen im Vollausbau erneuert werden. Eine Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich, jedoch ist eine getrennte Abrechnung der Gewerke Kanal- und Straßenbau zwingend erforderlich. Die Bestandsvermessung sowie die Baugrunderkennung ist als besondere Leistung Bestandteil der Ausschreibung. Planungsleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gem. HOAI. LPH 1-9 und örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement, Bestandsvermessung, Baugrunderkennung. CPV-Codes: 71300000-1 Dienstleistungen Ingenieurbüro 71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71322500-6 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist August 2026. Geplante Submission ist der 10.09.2026 Geplante Bindefrist ist der 22.10.2026 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Nachunternehmer sind zugelassen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert. Zuschlagskriterium ist zu 100 % Preis. Der geplante Verhandlungstermin findet in der 39. KW 2026 statt. HINWEIS: Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Auf Bürgschaften wird verzichtet.Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 5 - 9 für Umgestaltung Moltkestraße
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburgDie Stadt Offenburg beabsichtigt die Umgestaltung der Moltkestraße vom Kreisverkehr (KV) Ortenberger Straße bis zum KV Rammersweierstraße / Durbacher Straße auf einer Länge von 2,1 km. Hierzu liegen bereits die Planungsleistungen der Verkehrsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung vor. Die weiteren Planungsleistungen - LPH 5 bis 9 - sind noch zu erbringen. Darüber hinaus besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination mit Trägern der Versorgungsinfrastruktur. Die benötigten Planungsleistungen werden hiermit ausgeschrieben. Ziel ist eine sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer. Es ist eine Verteilung der öffentlichen Verkehrsfläche auf alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV, Rettungsdienst) vorgesehen. Besonderer Wert wurde auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad) gelegt. Eine besondere Herausforderung liegt in dem meist vitalen großkronigen Baumbestand, der unbedingt geschützt und erhalten werden soll. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI mit den Leistungsphasen 5 bis 9 für die Umgestaltung der Moltkestraße in Offenburg. Hinzu kommen besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination der Arbeiten für verschiedene Leitungsträger im Bau- bzw. Planungsbereich. Die Leistungsphasen 1-4 HOAI inkl. Sicherheitsaudit wurden erbracht. Die Umgestaltung der Moltkestraße bezieht sich auf den gesamten Streckenabschnitt der Moltkestraße vom Kreisverkehr Ortenberger Straße bis zum Kreisverkehr Rammersweierstraße / Durbacher Straße. Die Länge der Strecke beträgt 2,1 km. Hinzu kommt der Carl-Blos-Stich, ein ca. 70 m langer neu zu erstellende Verbindungsweg für Radfahrende und Zufußgehende auf der Höhe der Erzberger Straße in Richtung Westen. Die Moltkestraße ist eine angebaute innerstädtische Hauptverkehrsstraße. Die Straße liegt innerhalb der OD-Grenze und somit in Straßenbaulast der Stadt Offenburg. Nach erfolgter breiter Bürgerbeteiligung und ausgiebiger Diskussion sowohl in der Bürgerschaft als auch in den politischen Gremien konnte ein Baubeschluss durch den Gemeinderat am 16.12.2024 gefasst werden, der eine sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer unter Beibehalt der erhaltenswerten Bestandsbäume beinhaltet. Es konnte ein Kompromiss in der Verteilung der öffentlichen Verkehrsfläche auf alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV, Rettungsdienst) erreicht werden. Hierbei wurde besonderer Wert daraufgelegt, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad) richtlinienkonforme Breiten ihrer Verkehrsanlagen erhalten. Die besondere Herausforderung für die Umsetzung der Planung liegt in dem meist vitalen großkronigen Baumbestand, der unbedingt geschützt und erhalten bleiben muss. Es ist vorgesehen, den 2,1 km langen Streckenabschnitt der Moltkestraße in 4 großen Umsetzungsbereichen zu realisieren. Jeder Umsetzungsbereich soll innerhalb eines Jahres realisiert werden. Die einzelnen Umsetzungsbereiche müssen in kleinere Bauabschnitte unterteilt werden. Der Bereich 1 beginnt an der Rammersweierstraße und geht bis zum Brünnlesweg. Er soll im Jahr 2027 realisiert werden. Der Bereich 2 beginnt an der Ortenberger Straße und geht bis zur Weingartenstraße. Er soll im Jahr 2028 realisiert werden. Der Bereich 3 beginnt an der Weingartenstraße und geht bis zur Zeller Straße. Er soll im Jahr 2029 realisiert werden. Der Bereich 4 beginnt an der Zeller Straße und geht bis zum Brünnlesweg. Er soll im Jahr 2030 (nach dem Umzug des Klinikums) realisiert werden. Für den Knotenpunkt Moltkestraße/Weingartenstraße wurde ein Deckblatt erarbeitet. Es zeigt den Zwischenzustand für die Zeit, in der die Moltkestraße bereits umgestaltet, die Weingartenstraße aber noch im Bestand verbleibt. Die Erarbeitung eines eventuellen Zwischenzustandes war notwendig, da die Umplanung der Weingartenstraße sich verzögert und der Zeitpunkt eines Baubeschlusses für die Weingartenstraße nicht terminiert werden kann. Die Planungsleistung endet mit Abrechnung und Dokumentation der Arbeiten Ende März 2031. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit den Gestaltungsmaßnahmen auch umfangreiche Arbeiten für verschiedene Leitungsträger (Fernwärme, Wasserversorgung, Gasversorgung, Kanalisation, Stromversorgung, Telekommunikation, Straßenbeleuchtung)im Bau-/ Planungsbereich stattfinden werden. Die Koordination und Bauablaufplanung aller Maßnahmen ist gleichfalls Teil der Ausschreibung. Dazu zählt auch die Bauablaufplanung, welche auf die Belange aller Anlieger und insbesondere der Andienung des Klinikums eingehen muss. / Die nach AKVS erstellte Kostenberechnung vom 01.07.2025 ergab für die Moltkestraße Gesamtkosten in Höhe von rund 8.642.000 € brutto.TA-HLS Sanierung Stadttheater Rendsburg
Stadt Rendsburg, Die Bürgermeisterin, FD HochbauRendsburgDeadline: Jun 30Beschreibung: Das Stadttheater Rendsburg wurde 1901 als Stadthalle für vielfältige kulturelle Nutzungen errichtet. Seit dem Umbau des Theatersaals in den 1950er Jahren wird das Gebäude überwiegend für Theater- und Konzertveranstaltungen genutzt. Umbaumaßnahmen erfolgten insbesondere in den Jahren 1984/85 (Theatersaal, Foyer, technische Erneuerungen) sowie von 1998 bis 2000 (Erneuerung der Bühnentechnik und Einbau eines Kulissenaufzugs). Das Gebäude steht seit 1981 unter Denkmalschutz. Die Erneuerung der BMA wurde 2024 durchgeführt. Die Löschwassersanierung ist bereits in Teilen umgesetzt und wird 2027 mit der Erneuerung des Löschwasserbehälters abgeschlossen. Das Brandschutzkonzept wurde nach Fertigstellung der Studie von Studio PFP erstellt und ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Aus dem Brandschutzkonzept resultierende weitere Einzelmaßnahmen werden losgelöst von der hier zu betreuenden Sanierung des Saals durch die Stadt Rendsburg eigenständig abgewickelt. Die im Konzept enthaltenen Vorgaben für den Saalbereich sind in der weiteren Planung für den hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und Leistungsumfang zu berücksichtigen. Gegenstand der vorliegenden Leistungserbringung: Folgende Punkte sollen im Zuge der Sanierung bearbeitet werden: • Erneuerung der Unterkonstruktion des steigenden Gestühls und Austausch der Sitze • Verbesserung des Brandschutzes gemäß Brandschutzkonzepts für die in der Studie beschriebenen Einzelmaßnahmen im Bereich der Saalsanierung. • Verbesserung der barrierefreien Erschließung, Einbau eines Personenaufzuges • Anpassung der Lüftungsanlage an heutige Erfordernisse • Erweiterung des Orchestergrabens, Einbau einer maschinellen Orchestergrabenabdeckung • Einbau einer Hörschleife • Optimierung der Raumakustik im Zuschauersaal • Erneuerung der Bodenbeläge Im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens hat das Büro Prof. Jörg Friedrich Studio PFP GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Stadttheaters Rendsburg erstellt. Zur Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung wird die Machbarkeitsstudie, einschließlich ergänzender Unterlagen allen Teilnehmenden als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Beteiligung des Büros Studio PFP am weiteren Vergabeverfahren ist zulässig. Weitere Hinweise zur Beschreibung der vorliegenden Maßnahme siehe Langfassung der Aufgabenstellung in der Machbarkeitsstudie auf Seite 3, anbei. Leistungsumfang: Für die vorliegende Maßnahme werden Fachplanungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung (Heizung Lüftung Sanitär) gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen (LPH) 1-8, in den Honorarzonen II bis III benötigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die LPH 1+2 beauftragt, der weitere Abruf erfolgt entweder einzeln oder als Pakete. Kosten: Kostenrahmen Baukosten gemäß Machbarkeitsstudie: Stand Mai 2024 KG 300 - 1.818.000,00 € netto KG 400 - 827.000,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 862.000,00 € netto In den Kostenansätzen wurden in der Machbarkeitsstudie (Februar 2024) ein pauschaler Zuschlag von 30 % als Sicherheit für Unvorhergesehenes und die Preissteigerung bis zum Ausführungszeitpunkt inkludiert. Diese werden im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Ermittlung der Auftragswertschätzung zunächst herausgerechnet. Stattdessen erfolgte eine Kostenfortschreibung auf den geplanten Ausführungsbeginn für das Jahr 2029. Bis zum heutigen Stand (Februar 2026) erfolgt die Fortschreibung des Ansatzes einer Kostensteigerung von insgesamt 7% gemäß den Indexwerten des statischen Bundesamtes, bzw. des BKI. Für die weitere Entwicklung wird eine Preissteigerung von 4% p.a. für die kommenden drei Jahre bis zum Baustart im Frühjahr 2029 berücksichtigt. Somit erfolgt eine Anpassung der Kosten um insgesamt 19% auf den bereinigten Wert von 2024 aus der Studie von PFP. Ein weiterer Zuschlag für Unvorhergesehenes wird nicht in die Honorargrundlage eingerechnet. Kostenrahmen Baukosten: (aktuell fortgeschrieben, incl. 19% Kostensteigerung) KG 300 - 1.664.180,00 € netto KG 400 - 756.792,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 788.970,00 € netto Termine: Vergabe: Anfang Oktober 2026, Planungsstart sofort Baubeginn: 01.06.2029 Fertigstellung: 31.07.2030OPL GEB - Sanierung Stadttheater Rendsburg
Stadt Rendsburg, Die Bürgermeisterin, FD HochbauRendsburgDeadline: Jun 30Das Stadttheater Rendsburg wurde 1901 als Stadthalle für vielfältige kulturelle Nutzungen errichtet. Seit dem Umbau des Theatersaals in den 1950er Jahren wird das Gebäude überwiegend für Theater- und Konzertveranstaltungen genutzt. Umbaumaßnahmen erfolgten insbesondere in den Jahren 1984/85 (Theatersaal, Foyer, technische Erneuerungen) sowie von 1998 bis 2000 (Erneuerung der Bühnentechnik und Einbau eines Kulissenaufzugs). Das Gebäude steht seit 1981 unter Denkmalschutz. Die Erneuerung der BMA wurde 2024 durchgeführt. Die Löschwassersanierung ist bereits in Teilen umgesetzt und wird 2027 mit der Erneuerung des Löschwasserbehälters abgeschlossen. Das Brandschutzkonzept wurde nach Fertigstellung der Studie von Studio PFP erstellt und ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Aus dem Brandschutzkonzept resultierende weitere Einzelmaßnahmen werden losgelöst von der hier zu betreuenden Sanierung des Saals durch die Stadt Rendsburg eigenständig abgewickelt. Die im Konzept enthaltenen Vorgaben für den Saalbereich sind in der weiteren Planung für den hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und Leistungsumfang zu berücksichtigen. Gegenstand der vorliegenden Leistungserbringung: Folgende Punkte sollen im Zuge der Sanierung bearbeitet werden: • Erneuerung der Unterkonstruktion des steigenden Gestühls und Austausch der Sitze • Verbesserung des Brandschutzes gemäß Brandschutzkonzepts für die in der Studie beschriebenen Einzelmaßnahmen im Bereich der Saalsanierung. • Verbesserung der barrierefreien Erschließung, Einbau eines Personenaufzuges • Anpassung der Lüftungsanlage an heutige Erfordernisse • Erweiterung des Orchestergrabens, Einbau einer maschinellen Orchestergrabenabdeckung • Einbau einer Hörschleife • Optimierung der Raumakustik im Zuschauersaal • Erneuerung der Bodenbeläge Im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens hat das Büro Prof. Jörg Friedrich Studio PFP GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Stadttheaters Rendsburg erstellt. Zur Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung wird die Machbarkeitsstudie, einschließlich ergänzender Unterlagen allen Teilnehmenden als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Beteiligung des Büros Studio PFP am weiteren Vergabeverfahren ist zulässig. Weitere Hinweise zur Beschreibung der vorliegenden Maßnahme siehe Langfassung der Aufgabenstellung in der Machbarkeitsstudie auf Seite 3, anbei. Leistungsumfang: Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen Gebäude gem. § 34 HOAI LPH 1-8 Honorarzone IV gesucht, die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die LPH 1+2 beauftragt, der weitere Abruf erfolgt entweder einzeln oder als Pakete. Kosten: Kostenrahmen Baukosten gemäß Machbarkeitsstudie: Stand Mai 2024 KG 300 - 1.818.000,00 € netto KG 400 - 827.000,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 862.000,00 € netto In den Kostenansätzen wurden in der Machbarkeitsstudie (Februar 2024) ein pauschaler Zuschlag von 30 % als Sicherheit für Unvorhergesehenes und die Preissteigerung bis zum Ausführungszeitpunkt inkludiert. Diese werden im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Ermittlung der Auftragswertschätzung zunächst herausgerechnet. Stattdessen erfolgte eine Kostenfortschreibung auf den geplanten Ausführungsbeginn für das Jahr 2029. Bis zum heutigen Stand (Februar 2026) erfolgt die Fortschreibung des Ansatzes einer Kostensteigerung von insgesamt 7% gemäß den Indexwerten des statischen Bundesamtes, bzw. des BKI. Für die weitere Entwicklung wird eine Preissteigerung von 4% p.a. für die kommenden drei Jahre bis zum Baustart im Frühjahr 2029 berücksichtigt. Somit erfolgt eine Anpassung der Kosten um insgesamt 19% auf den bereinigten Wert von 2024 aus der Studie von PFP. Ein weiterer Zuschlag für Unvorhergesehenes wird nicht in die Honorargrundlage eingerechnet. Kostenrahmen Baukosten: (aktuell fortgeschrieben, incl. 19% Kostensteigerung) KG 300 - 1.664.180,00 € netto KG 400 - 756.792,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 788.970,00 € netto Termine: Vergabe: Anfang Oktober 2026, Planungsstart sofort Baubeginn: 01.06.2029 Fertigstellung: 31.07.2030
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