Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenKöln
Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben"
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Auftrag „Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ “ zu vergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“...
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Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Auftrag „Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ “ zu vergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie lebe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Technical Expert Services
Tender description
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Auftrag „Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ “ zu vergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) werden unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von eingereichten Interessenbekundungen für Projekte und koordinierende Projekte auf den Programmebenen Land, Bund, und Digitaler Raum sowie im Sonderhaben Integration und Teilhabe gesucht. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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6- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenKölnDeadline: Aug 06
Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben"
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Auftrag „Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ “ zu vergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) werden unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von eingereichten Interessenbekundungen für Projekte und koordinierende Projekte auf den Programmebenen Land, Bund, und Digitaler Raum sowie im Sonderhaben Integration und Teilhabe gesucht. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlin
Durchführung einer begleitenden Evaluation des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV die Durchführung einer begleitenden Evaluation des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlinDeadline: Jun 24
Durchführung einer begleitenden Evaluation des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV die Durchführung einer begleitenden Evaluation des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlin
Evaluation des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II)
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Evaluation des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlin
Rahmenvereinbarung zur Projektträgerschaft „Bund-Länder-Initiative digitales Lehren und Lernen“ - Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern im Rahmen des Digitalpakt 2.0
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Rahmenvereinbarung zur Projektträgerschaft „Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen“ zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenKölnDeadline: Aug 04
Literaturrecherche und Datenanalyse zu gesundheitlichen Auswirkungen körperlicher Belastung in der Schwangerschaft am Arbeits- und Ausbildungsplatz
Ziel des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Es sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden, dem Beruf, der Ausbildung bzw. dem Studium während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen. Um die Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben zu erleichtern, wurde der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) als Gremium unabhängiger Expertinnen und Experten beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingerichtet. Die Geschäftsführung des AfMu liegt laut § 30 Absatz 6 MuSchG beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Der AfMu erarbeitet Regeln und Empfehlungen, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. In Bezug auf körperliche Belastung und negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Schwangere und ungeborenes Kind fehlt es allgemein an einer klaren Evidenz. In der Praxis besteht daher häufig Unsicherheit bei Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen ebenso wie den schwangeren Beschäftigten. Um vorschnellen Beschäftigungsverboten bzw. einer Beschäftigung der Schwangeren mit gefährlichen Tätigkeiten entgegenzuwirken, benötigt der AfMu Klarheit über den aktuellen Forschungsstand. Dieser soll daher für Deutschland und vergleichbare Länder professionell erfasst und ausgewertet werden. Es wird eine Literaturrecherche und Datenanalyse zu Auswirkungen körperlicher Belastung auf die Gesundheit Schwangerer und ihrer ungeborenen Kinder in Beruf, Ausbildung und Studium ausgeschrieben. Berücksichtigt werden sollen Forschungsarbeiten, die insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 5 MuSchG Einwirkungen und Arbeitsbedingungen behandeln: - ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen, - Erschütterungen, Vibrationen und Lärm, - Hitze, Kälte und Nässe, - Lasten von Hand heben, halten, bewegen oder befördern, - nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats überwiegend bewegungsarmes, ständiges Stehen, - Zwangshaltungen, wie erhebliches Strecken, Beugen, dauerndes Hocken, sich gebückt Halten, - Tragen von Schutzausrüstung, wenn das Tragen eine Belastung darstellt, - Tätigkeiten mit Erhöhung des Drucks im Bauchraum. Um eine breitere Basis aussagekräftiger Daten zu Gefährdungen Schwangerer und ihrer ungeborenen Kinder durch körperliche Belastung und physikalische/mechanische Einwirkungen zu nutzen, sollen die zu dieser Thematik veröffentlichten Daten aus Ländern mit ähnlicher Alters- und Bevölkerungsstruktur recherchiert und analysiert werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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