Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/DienstleistungenSchwerinTED
RV Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die JVAen in M-V
Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern für die maximale Laufzeit von vier Jahren ab 01.10.2026
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- Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
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- August 11, 2026
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Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern für die maximale Laufzeit von vier Jahren ab 01.10.2026
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10Lieferung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln sowie Medizinprodukten an die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030
Justizvollzugsanstalt HalleHalle (Saale)Deadline: Sep 28Die Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung: a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL, b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)), c. Administrative Leistungen, d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)). Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimitteln und die Bereitstellung von Impfstoffen zur Versorgung der Gefangenen im Falle einer Pandemie.Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.09.2026
GWQ ServicePlus AGDüsseldorfDeadline: May 10Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.09.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.08.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.09.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC: N03AX23)
AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgDeadline: Jun 29Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Brivaracetam (ATC: N03AX23) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.08.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
AOK Baden - WürttembergStuttgartDeadline: Sep 16Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 116 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für die Fachlose 1 bis 107 gilt: Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a SGB V werden für die zu beschaffenden antibiotischen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für die Fachlose 108 bis 116 gilt: Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben möchten. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des gesamten Angebots für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu Ausnahmen sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als eine Vertragsregion sicherstellen und übernehmen zu können. Für alle Fachlose gilt: Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination (Fachlose 1 bis 107) bzw. je Fachlos- und Vertragsregion-Kombination (Fachlose 108 bis 116) gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos- bzw. Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung)
AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 30Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Arzneimittel mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC: L04AG03)
AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 30Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC: L04AG03) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.PotsdamDeadline: Aug 05Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MM346 herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die VerRahmenvereinbarung - Arzneimittel Obdivo (Nivolumab)
NÖ LandesgesundheitsagenturSt. PöltenRahmenvereinbarung über die Lieferung pharmazeutischer Spezialitäten für die Lieferjahre 2026-2029 "Opdivo (Nivolumab)". Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden Sonstige Begründung: Basis medizinischer Indikation, da ausschließlich nur dieser Anbieter die spezifischen individuellen Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen innerhalb der jeweiligen Indikation erfüllen kann. Preisangaben: §§61f BVergG: Wahrung berechtigter geschäftlicher InteressenAbschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Brinzolamid + Brimonidin, ATC S01EC24 für die Zeit 01.09.2026 - 31.08.2028 (zzgl. V.-Option 1x12 Monate)
DAK-GesundheitHamburgDeadline: Jul 05Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu dem Wirkstoff Brinzolamid + Brimonidin, ATC S01EC24, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.09.2026 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: [email protected] DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse [email protected] zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.09.2026 abgeschlossen und enden am 31.08.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate).Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [email protected] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse [email protected] ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Capsaicin, ATC N01BX04 für die Zeit 01.09.2026 - 31.08.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
DAK-GesundheitHamburgDeadline: Jul 05Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu dem Wirkstoff Capsaicin, ATC N01BX04, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.09.2026 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: [email protected] DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse [email protected] zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.09.2026 abgeschlossen und enden am 31.08.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate).Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [email protected] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse [email protected] ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
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