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RV Tierfutterlieferung Grüne Woche
beizubehalten. Nebenleistungen müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen / Positionen des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen oder zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufz...
Agricultural Products
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Messe Berlin GmbH
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
- Topic:
- Agricultural Products
Tender description
beizubehalten. Nebenleistungen müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen / Positionen des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen oder zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
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Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk NeustadtStaatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt Karl-Liebknecht-Straße 7 01844 Neustadt in Sa.Deadline: Jul 08quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit sind mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 27Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.Kompetenzzentrum Stein, Los 09 - Heizung Lüftung Sanitär
Landratsamt BautzenBautzenDeadline: Aug 31Der Landkreis Bautzen plant die Modernisierung und Weiterentwicklung der Sächsischen Steinmetzschule Demitz-Thumitz zum Kompetenzzentrum Stein. Für o.g. Los ist mit folgenden Grobmengen zu rechnen: Montage von • ca. 150 m Rohrleitung Abwasser Kunststoff • ca. 230 m Rohrleitung Sanitär + 10 Sanitäreinrichtungsgegenstände + dezentrale WWB • 4 Stk. Schulraumlüftungen mit WRG, Nacherhitzung • ca. 300 m Rohrleitung Heizung + ca. 530 m² Fußbodenheizung Tackersystem • 3 Stk. Einzelraumlüfter inkl. Wickelfalzrohr bis DN125 • 1 Stk. Multisplit-Klimaanlagen mit zwei Inneneinheiten • 1 Stk. Lufterhitzer • 2 Industriesaugern mit ca.60m Absaugrohren + 14 Absaugarme • 100 m Druckluftleitungen und Montage von bestehender Kompressortechnik Termine der Leistung: Baubeginn: 02.11.2026 Fertigstellung Rohinstallation: bis 28.06.2027 Fertigstellung Fußbodenheizung: bis 18.06.2027 Fertigstellung Abluftanlage Schauer: bis 09.07.2026 Ausführungsende: 15.11.2027 Mit dem Angebot ist einzureichen: • Formblatt (FB) 213 - Angebotsschreiben • Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (LV) • Produktdatenblätter angebotener Fabrikate/ Produkte, Prüfzeugnisse lt. Leistungsverzeichnisses (LV) • ggf. GAEB-Datei • FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung • FB 221 und/ oder 222 - Angaben zur Preisermittlung Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: • FB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • FB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • FB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Konkretisierung Nachforderung (Punkt 3.3 FB 211): Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 16a VOB/A. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Leistungsverzeichnisses sowie Teilen davon erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 16a Abs. 2 VOB/A bleibt hiervon unberührt. Hinweis zur Einreichung von Nebenangeboten: Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage eingereicht u. als solche deutlich gekennzeichnet werden (vgl. §13 Abs. 3 Satz 2 VOB/A). Sie sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Vorlage von Prüfzeugnissen/ Nachweisen mit Angebotsabgabe. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen LV ist verbindlich. Dies gilt auch bei Verwendung von Kurzfassungen, für vorgesehene Alternativpositionen sowie bei Abgabe (auch nicht bestätigter) Nebenangebote. Eintragungen in das LV über die dort geforderten Angaben hinaus sind unzulässig. Werden einzelne Positionen oder Abschnitte des LV als technisch mangelhaft angesehen, ist der Bieter berechtigt, hierauf in Form eines Nebenangebotes oder anderweitig hinzuweisen. Ist im LV vorgegeben, auf welche Art und Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer (AN) daran gebunden. Anderenfalls wählt der AN die technologische Ausführung selbst und stimmt diese grundsätzlich mit der Bauleitung ab. Dabei ist Rücksicht auf andere gleichzeitig oder anschließend tätige Gewerke sowie auf Vorleistungen zu nehmen. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.Kanal- und Straßenerneuerung Hagefeld in Dreiborn
Stadt SchleidenSchleidenDeadline: Sep 07In Schleiden-Dreiborn sind in der Straße Hagefeld Kanalerneuerungen und -sanierungen durchzuführen. Im Zuge der Kanalarbeiten wird die Straße erneuert. Die zu erneuernde Straßenlänge beträgt 450 m. Sie beginnt an der Oberstraße (L 207) und endet an der Kreuzung mit der Burgstraße. Es werden auch ein Teil der Höttenstraße (100 m) erneuert und ein Teil des Oestlingswegs (100 m) wird samt der Nebenanlagen ausgebaut. Vor Ausführung der Tiefbauarbeiten sind zwingend die Hausanschlussleitungen vom Hauptkanal bis zu den Häusern per Kanal-TV zu inspizieren. Fachlos1: e-regio: Verlegung von Stromleitungen Fachlos2: e-regio: Verlegung eines Beleuchtungskabels Fachlos 3 : Wasserverband Oleftal (WVO): Erneuerung der Frischwasserleitung Fachlos 4: Telekom: Verlegung Glasfaserkabel Die Leistungsverzeichnisse der Versorgungsunternehmen werden als Fachlos der Ausschreibung beigefügt. CPV-Codes: Straßenbauarbeiten 45233120-6 Kanalbauarbeiten 45247110-4 Kanalisationsarbeiten 45232410-9 Überprüfung von Abwasserkanälen 90491000-5 Nebenangebote sind nicht zugelssen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Es werden Nachunternehmer zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen benannt werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Es sind Bietergemeinschaften zugelassen. Bitte benennen Sie eine bevollmächtigte Person als Vertretung. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Entscheidend für den Zuschlag ist zu 100% das preisgünstigste Angebot zu Gunsten der Stadt Schleiden. Die Angebote zu den Fachlosen werden nicht gewertet und müssen durch das jeweilige Versorgungsunternehmen beauftragt werden. Vertragspartner bezüglich der Fachlose ist das jeweilige Versorgungsunternehmen. Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 %. Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 %. Es wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden. Mit der Angebotsangebe wird eine Auskunft über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angefordert. Weiterhin wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz für die letzten drei Jahre von 2.800.000 EUR vom Bieter erwartet. Eine Registereintragung für Tiefbauunternehmen (Kanal und Straßenbau) sind mit dem Angebot beizufügen. Eine Urkalkulation ist vorzulegen. Zum Nachweis der Qualifikation: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) R, S, AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S). Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen. lende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Submissionstermin ist der 03. Sept. 2026. Der geplante Verhandlungstermin ist für die 32. KW 2026 angesetzt. Die Bindefrist läuft am 12. Oktober 2026 ab. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern dder Stadt Schleiden gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Weitere Auskünfte können angefordert werden unter: interne Vergabestelle [email protected]Reinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
Anne Frank Zentrum e. V.Deadline: Aug 071) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
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