Flughafen Hamburg GmbHHamburg
RV Planung Fördertechnik
Beschreibung: Für Neubau-, Austausch- oder Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der FHG ist die Mitwirkung von Fachberatern oft auch sehr kurzfristig erforderlich. Der Flughafen hat einen Bestand von ca. 90 Aufzügen als Personenaufzüge, als Lastenaufzüge und Aufzüge, die teilweise unter Witterungseinfluss stehen. Am Flughafen sind 25 Fahrt...
MEP Engineering, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Flughafen Hamburg GmbH
- Published:
- August 08, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
- Topic:
- MEP Engineering
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Beschreibung: Für Neubau-, Austausch- oder Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der FHG ist die Mitwirkung von Fachberatern oft auch sehr kurzfristig erforderlich. Der Flughafen hat einen Bestand von ca. 90 Aufzügen als Personenaufzüge, als Lastenaufzüge und Aufzüge, die teilweise unter Witterungseinfluss stehen. Am Flughafen sind 25 Fahrtreppen im Bestand. Das Alter der Anlagen ist von neu bis 40 Jahre alt. Sie unterstehen sehr unterschiedlichen Nutzungsbelastungen. Die Verfügbarkeit muss hoch sein und erfordert einen besonderen Blick auf Nachhaltigkeit. Alle Maßnahmen finden unter dem Einfluss von Passagierprozessen statt. Diese geben den Takt vor und bestimmen maßgeblich die Umsetzung. Wesentliche Inhalte hierfür sind nach DIN 276 die Kostengruppe 460. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen (inhaltlich angelehnt an die HOAI) aus: • Bestandsbeurteilungen mit und ohne Bestandsunterlagen • Sichtung von Bestandsunterlagen zur Feststellung von Auslastungen etc. • Erstellung einfacher Studien für Neuerrichtungen- und Umbauten bzw. Sanierungen • Erstellung von Grundkonzepten, ggf. in Varianten unter Passagierbetrieb mit Priorisierung der Anlagen • Vorbemessungen und Massenermittlungen für Konzeptplanungen und LV- Erstellungen bzw. Optimierung von Bestandsanlagen • Kostenaussagen in jeweils erforderlicher Bearbeitungsgenauigkeit inkl. Baunebenkosten • Projektbegleitende Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI für Kleinprojekte • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Aufzugsanlagen unter Berücksichtigung von Flughafenstandards • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Fahrtreppen • Koordination von Schnittstellen und beteiligten Gewerken und vor Ort einzuweisen Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung auf der Basis von entweder Stundensätzen oder alternativ pauschalierten HOAI-Leistungen zu schaffen. Die angesetzten Mengen sind statistische Erfahrungswerte der letzten Jahre. Da die baulichen Maßnahmen teilweise im Sicherheitsbereich liegen, müssen die vor Ort
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10RV Planung Fördertechnik
Flughafen Hamburg GmbHHamburgFür Neubau-, Austausch- oder Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der FHG ist die Mitwirkung von Fachberatern oft auch sehr kurzfristig erforderlich. Der Flughafen hat einen Bestand von ca. 90 Aufzügen als Personenaufzüge, als Lastenaufzüge und Aufzüge, die teilweise unter Witterungseinfluss stehen. Am Flughafen sind 25 Fahrtreppen im Bestand. Das Alter der Anlagen ist von neu bis 40 Jahre alt. Sie unterstehen sehr unterschiedlichen Nutzungsbelastungen. Die Verfügbarkeit muss hoch sein und erfordert einen besonderen Blick auf Nachhaltigkeit. Alle Maßnahmen finden unter dem Einfluss von Passagierprozessen statt. Diese geben den Takt vor und bestimmen maßgeblich die Umsetzung. Wesentliche Inhalte hierfür sind nach DIN 276 die Kostengruppe 460. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen (inhaltlich angelehnt an die HOAI) aus: • Bestandsbeurteilungen mit und ohne Bestandsunterlagen • Sichtung von Bestandsunterlagen zur Feststellung von Auslastungen etc. • Erstellung einfacher Studien für Neuerrichtungen- und Umbauten bzw. Sanierungen • Erstellung von Grundkonzepten, ggf. in Varianten unter Passagierbetrieb mit Priorisierung der Anlagen • Vorbemessungen und Massenermittlungen für Konzeptplanungen und LV- Erstellungen bzw. Optimierung von Bestandsanlagen • Kostenaussagen in jeweils erforderlicher Bearbeitungsgenauigkeit inkl. Baunebenkosten • Projektbegleitende Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI für Kleinprojekte • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Aufzugsanlagen unter Berücksichtigung von Flughafenstandards • Planung und Bauüberwachung (LPH 01 bis 09) von Fahrtreppen • Koordination von Schnittstellen und beteiligten Gewerken und vor Ort einzuweisen Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung auf der Basis von entweder Stundensätzen oder alternativ pauschalierten HOAI-Leistungen zu schaffen. Die angesetzten Mengen sind statistische Erfahrungswerte der letzten Jahre. Da die baulichen Maßnahmen teilweise im Sicherheitsbereich liegen, müssen die vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN sicherheitsüberprüft sein.Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Sanierung Haus A - Planungsleitungen Objektplanung
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB)PotsdamDeadline: Aug 12Das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen nach einzelnen Leistungsphasen (LP) der HOAI im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für die "Sanierung und Renovierung von Haus A sowie Neubau Fluchttreppe und alleinstehender Aufzug Haus A" Der Ort für die Leistungserbringung ist: Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) Max-Eyth-Allee 100 14469 Potsdam Das Bauvorhaben wird durch Mittel des Landes Brandenburg finanziert. Für das Bauvorhaben sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (EZBau) sowie die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu beachten, insbesondere die Vorschriften und Regelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Derzeit besteht die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Geplante Baumaßnahmen: Haus A - ca. 1 550 m NF; vollunterkellert + 2 Obergeschosse, Dachgeschoss unausgebaut Nutzung Bürogebäude Es handelt sich um ein klassisches Bürogebäude im Mittelflurtyp mit Foyer und Treppenhaus, sowie symmetrisch angeordneten zentralen Fluren (Zweispänner), erbaut in den 1950er Jahren und um 2000 grundlegend saniert. Für die Dauer der Baumaßnahme wird das Bürogebäude vollständig freigezogen. Die energetische Sanierung der Außenwände, Fenster und des Daches ist bereits abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme sind Renovierungsarbeiten in den einzelnen Räumen sowie gegebenenfalls Anpassungen an die zukünftige Nutzung erforderlich. Darüber hinaus ist die Herstellung der Barrierefreiheit in den beiden Bürogeschossen vorgesehen. Die sanitären Bereiche sollen saniert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Zudem ist eine Neuverlegung der medientechnischen Infrastruktur vorgesehen. In Teilbereichen sind darüber hinaus Anpassungen der elektrischen Installation an den aktuellen und zukünftigen Bedarf erforderlich. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde bereits beauftragt. Ggf. erforderliche Maßnahmen sind in die bestehende Entwurfsplanung einzuarbeiten. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die folgenden zwei Lose: * Los 1 - Renovierung und funktionale Anpassung des Bürogebäudes Renovierung der Bürogeschosse, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen an den zukünftigen Nutzungsbedarf, Sanierung und bedarfsgerechte Anpassung der sanitären Bereiche, Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb beider Bürogeschosse, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verschattung / Lüftung von Teilbereichen. Die Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) wurde bereits abgeschlossen und wird den Auftragnehmern als Grundlage für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung einer Baukostenberechnung nach DIN 276 auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung. Darüber hinaus sind für die noch festzulegenden Maßnahmen bzw. Teilbereiche die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu erbringen. Der genaue Umfang der zu bearbeitenden Teilbereiche wird im Rahmen der Aufgabenbeschreibung sowie der weiteren Projektabstimmung festgelegt. Für die bauliche Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein Zeitfenster von 9 Monaten, beginnend im Jan 2027 geplant. Die Ausschreibungen und Vergaben der Hauptleistungen haben somit bis spätestens Nov 2026 zu erfolgen. Eine erste Kosteneinschätzung ergab erforderliche Maßnahmen in einem Umfang KG 300-400 von ca. 1.125 TEUR netto. Wir gehen hier von einer Einordnung maximal in Honorarzone II der HOAI zzgl. Umbauzuschlag aus. * Los 2 - Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Umsetzung Vorgaben Brandschutz Planung einschließlich Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einer außenliegenden Fluchttreppe aus Stahl für beide Bürogeschosse und Anbindung eines freistehenden Aufzugs mit Betonschacht zur Herstellung der barrierefreien Erschließung des Gebäudes am Giebel des Gebäudes. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 7 gemäß §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15. Die Leistungen umfassen die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe sowie die Mitwirkung bei der Vergabe für die im Rahmen der Aufgabenstellung festgelegten Maßnahmen. Die Fertigstellung dieser Maßnahme ist für das III. Quartal 2027 vorgesehen. Eine erste Kosteneinschätzung ergab erforderliche Maßnahmen in einem Umfang KG 300-500 von ca. 505 TEUR netto. Gemäß Objektliste erfolgt die Einstufung in Honorarzone I. * Für kleinere Fachplanungen (Erstellung Brandschutzkonzept, ggf. Schallschutz, Statik Aufzug und Elektro) sind Einzelaufträge vorgesehen. Diese Veröffentlichung betrifft die Ex ante Bekanntmachung (Vorankündigung) und stellt noch kein Vergabeverfahren dar. Sie dient lediglich der Transparenz und Ermittlung von potentiellen Bewerbern. Vergabeunterlagen können noch nicht bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für die jeweiligen Lose und/oder Fachplanungen sind bitte mit - einem kurzen Profil - entsprechend aussagekräftigen Referenzen (Erfahrungen im Bereich der Sanierung im Bestand) sowie - Angaben zur zeitlichen Umsetzung/ Mitarbeiterkapazität an [email protected] zu senden. Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf Beteiligung am Verfahren und Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Das Verhandlungsverfahren wird mit maximal 5 Bietern durchgeführt. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los. Wir behalten uns die Vergabe in Losen vor.Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Neugestaltung Schulgelände
Amt SpreenhagenSpreenhagenDeadline: Jul 14Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu.Neugestaltung Schulgelände
Amt SpreenhagenSpreenhagenDeadline: Jul 14Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu.Schön Klinik Neustadt - Grundlegende Erneuerung der Intensiv- bzw. IMC-Einheit - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Schön Klinik Neustadt SE & Co. KGMünchenDeadline: Sep 04Im Bestand ist zur Grund-, Regel- und Notfallversorgung eine Intensiv- und Intermediate Care-Station mit aktuell 18 Betten (zwei 1-Bett-, vier 2-Bett- und zwei 4-Bettzimmern) vorhanden. Die ITS- / IMC-Station konzentriert sich auf den nördlichen Bereich des Ostflügels Haus 1. Im südlichen Bereich des Ostflügels sind die Funktionen Labor, ambulantes Tumorzentrum und Büroräume Anästhesie angeordnet. Diese werden mit Hinblick auf Bestandsschonung erhalten und weitergenutzt. Im umgebauten Endzustand nimmt die ITS- / IMC-Station im Ostflügel den Bereich nördlich des unteren Flurs im 1.OG des Hauses 1 ein und stellt 18 Betten zur Verfügung, aufgeteilt in 10 ITS- (vier 1-Bettzimmer und drei 2-Bettzimmer) und acht IMC-Betten (vier 2-Bettzimmer). Das ambulante Tumorzentrum wird im Zuge der Baumaßnahme verlegt. Während der Baumaßnahme werden die Bestandsräume als Ausweichfläche genutzt und können anschließend als Büroräume eingesetzt werden. Dies folgt der Idee einer bestandsschonenden Planung und ermöglicht die ortsnahe Verlagerung von Flächen für einen effizienteren Bauablauf. Das Gebäude Haus 1 wurde im Jahr 1994 errichtet. Es handelt sich um ein unterkellertes Stahlbetonskelettbau mit 3 oberirdischen Geschossen. Der Ausbau erfolgte weitestgehend in Leichtbauweise. Die Stahlbetondecken sind im Bestand größtenteils als unterzugsfreie Flachdecken hergestellt. Die Bestands-Deckendurchbrüche der Raumlufttechnik können für die neue Versorgung wiederverwendet werden. Die Bestandsdecken können auch die Lasten der geplanten Deckenversorgungseinheiten aufnehmen. Statische Maßnahmen an der Decke sind daher nicht vorgesehen. Zur arbeitsstättengerechten Belichtung der Arbeitsräume wird es erforderlich einen Wanddurchbruch durch die Bestands-Stahlbetonwand zum Innenhof in Achse 16 / B-C herzustellen. Die Stahlbetonwandscheibe wird gem. statischer Machbarkeitsprüfung durch das Ingenieurbüro Horn & Horn nach Erstellung des Durchbruches durch eine Stahlkonstruktion bestehend aus einem Stahlunterzug und Stahlstützen substituiert. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb in 2 Hauptbauabschnitten. Diese sind jeweils unterteilt in weitere Bauschritte. Des Weiteren sind vorbereitende / abschließende Nebenmaßnahmen vor- bzw. nachgeschaltet. Ziel während der Baumaßnahme ist es, die Bettenanzahl so hoch wie möglich zu halten. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes werden provisorische Funktionsbereiche angrenzend zum Baufeld eingerichtet. Der Baustellenzugang erfolgt im Wesentlichen über die nördliche Fassade von einer zentralen Baustelleneinrichtung, um die Wege möglichst kurz zu gestalten. Durch ein Architekturbüro wurden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 3 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI erbracht. Die KHUBau wurde bereits eingereicht und genehmigt. Das zu vergebende Leistungsbild umfasst daher: - Leistungsphase 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI; - Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht; - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die bereits vertraglich gebundenen Fachplaner stehen dem Projekt weiterhin zur Verfügung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.020.000 EUR (netto). Davon entfallen ca. 1.800.000 EUR (netto) auf die Kostengruppe 300 und ca. 1.890.000 EUR (netto) auf die Kostengruppe 400. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.MPI für Biogeochemie, Jena - Erweiterung Institutsgebäude: Tragwerksplanung
Max-Planck-Gesellschaft , GV-BauabteilungMünchenDeadline: Aug 25Das Anfang 2003 fertiggestellte Institutsgebäude gliedert sich in drei Gebäudeteile, A, B und C, die durch eine geschoßübergreifende Eingangshalle und weitere unterirdische Bauteile (z.T. Belichtung über einen Innenhof) verbunden sind. Der Raumbedarfsplan für den Erweiterungsbau umfasst im Wesentlichen Standardflächen für Labor- und Büronutzung sowie Sonderflächen für das Gewächshaus mit Technikum. Auf Grund der veränderten wissenschaftlichen Arbeitsweise ist der Einbau von Gewächshaus - Kabinen und Technikum-Kabinen innerhalb eines zusammenhängenden großen Gewächshauses erforderlich. Hierdurch kann eine energetisch optimierte Klimastabilität in den einzelnen Kabinen erreicht werden (‚Haus-in-Haus-Prinzip‘). Als Standort für den Erweiterungsbau bleibt, auch auf Grund der Grundstücksituation mit Hanglage, nur die Fläche des vorhandenen Gewächshauses. Dieses muss auf Grund der neuen wissenschaftlichen Anforderungen abgerissen und durch einen Gewächshaus/Technikum-Neubau im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau ersetzt werden. Dadurch resultieren Umbauarbeiten auch am und im Bestandsgebäude, in der technischen Infrastruktur und den Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich. Provisorische Maßnahmen sichern den Institutsbetrieb während der Bauphase. Aktuell ist keine Interimsunterbringung notwendig und anvisiert. Der Leistungsumfang betrifft hauptsächlich folgende Baumaß-nahmen am MPI für Biochemie in Jena: - Abbruch altes Gewächshaus, - Erweiterungsbau eines Institutsgebäudes mit Büro-, Sonder- und Laborflächen - Neubau eines Gewächshauses - daraus resultierende Umbauarbeiten am/im Bestandsgebäude sowie in der technischen Infrastruktur und bei den Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich Die voraussichtlichen Bauwerkskosten der Maßnahme EBIO 001 betragen 7,5 Mio. € (netto) KG 300+400, die Gesamtbaukosten (KG 200-700, ohne KG 611 u. KG 612) auf 12,5 Mio. € (netto). Der Erweiterungsbau für die Büro- und Laborflächen wird sich auf die Ebenen OG 1, EG, U-1 und evtl. U- 2 erstrecken. Analog zu den Bestandsgebäude soll der Erweiterungsbau als Zweibund mit einer verbreiterten Mittelzone zur Erschließung ausgebildet wer-den. Auf Grund der statischen Abfangmaßnahmen zum Bestand (rück-verankerte Bohrpfahlwand), entsteht ggfs. auf der Ebene U-2 ein halbes Geschoß. Hier könnten weitere Technikräume und eine weitere Anlieferungszone (auf Grund der Hanglage) untergebracht werden. Die Verbindung zum Bestand erfolgt über einen Verbindungssteg im OG 1. Das zwingende Erfordernis dafür ergibt sich aus der Vorgabe der Wissenschaft, dass der Erweiterungsbau zusammen mit den Bestandsgebäuden ein Forschungsinstitut ergibt, als eine funktionale Einheit mit kurzen Wegen und witterungsunabhängiger Verbindung zwischen den verschiedenen Forschungseinheiten. Weiterhin ist die Verbindung zu den Bestandsgebäuden auf der Ebene U-1 umsetzbar. Der Raumbedarfsplan für den Erweiterungsbau umfasst im Wesentlichen Standardflächen für Labor- und Büronutzung. Die Flächen belaufen sich ca. auf 590 m² NUF 1-6. Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze (12 Stück) werden in den Außenanlagen verortet, eine Tiefgarage ist nicht möglich. Weitere Details sind der Anlage 01 zu entnehmen. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. § 51 in Verbindung mit Anlage 14 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6, zzgl. Besonderer Leistungen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornBeschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.TNW_Arch_Markt Teisnach_Generalsanierung der Mehrzweckhalle Teisnach
Markt TeisnachTeisnachDeadline: Jul 13A. Gegenstand und Zielsetzung Der Markt Teisnach beabsichtigt die Generalsanierung der Mehrzweckhalle in der Kaikenrieder Straße in Teisnach, die als Schulturnhalle mit interdisziplinärer Nutzung für Sport und Veranstaltungen dient. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines generalsanierten und zukunftsfähigen Gebäudes mit deutlicher energetischer Verbesserung gegenüber dem Bestand, das damit sowohl den Anforderungen moderner Gebäudebewirtschaftung als auch den Fördervoraussetzungen einschlägiger Programme gerecht wird B. Bestandsbeschreibung Die Mehrzweckhalle wurde im Jahr 1975 errichtet. Im Jahr 2000 wurde das Dach saniert, im Jahr 2003 erfolgte ein Anbau von Nebenräumen und WC-Anlagen sowie der Einbau einer Lüftungsanlage. Der aktuelle bauliche und energetische Zustand des Gebäudes weist erhebliche Mängel auf, die eine umfassende Sanierung erforderlich machen. Die Außenwände bestehen aus Stahlbeton mit Waschbeton-Sichtfassade, wobei im Erdgeschoss teilweise blanke Stahlbetonwände sichtbar sind. Eine Dämmung der Bodenplatte ist nicht vorhanden. Die Fenster und Türen aus Aluminium mit Zweifachverglasung weisen teilweise erhebliche Wärmebrücken auf. Die Hallenakustikdecke aus Holzlamellen ist mit Leuchtkörpern aus dem Baujahr ausgestattet, deren Leuchtmittel bereits in den Jahren 2024/2025 erneuert wurden. Die Lüftungsanlage verfügt über keine Wärmerückgewinnung, und die Leitungsführung ist teilweise unzureichend gedämmt. Die Beheizung erfolgt über eine Hackschnitzel-Nahwärme der benachbarten Schule bei derzeit hohen Vorlauftemperaturen; die Heizkörper entsprechen noch dem Baujahrszustand. Darüber hinaus besteht eine nachgewiesene Legionellenproblematik in den Sanitäranlagen, die auf stagnierendes Wasser infolge geringer Abnahmemengen sowie auf die Erwärmung des Kaltwassers durch die räumliche Nähe zu den Warmwasser- und Heizleitungen im Technikraum zurückzuführen ist. Die WC- und Duschanlagen sowie der Hallenboden befinden sich in schlechtem Zustand, und die Elektroverteilung entspricht dem Baujahresstand. C. Vorgeschichte und Planungsstand Umbau zur Versammlungsstätte: Den Ausgangspunkt des Vorhabens bildete zunächst die behördliche Anforderung des Landratsamts Regen, die Mehrzweckhalle als Versammlungsstätte umzunutzen. Zu diesem Zweck wurde ein Bauantrag in Form einer Nutzungsänderung gestellt, für den bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Die diesbezüglichen Genehmigungsunterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Vom Teilumbau zur Generalsanierung: Da im Zuge der Planungen an mehreren Stellen erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt wurde, wurden weitergehende Überlegungen zu einer Generalsanierung angestellt, die sich als die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Variante herausstellte. In Zuge dessen wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet. Die entsprechenden Unterlagen zum Maßnahmenplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt. D. Vorgesehene Sanierungsmaßnahmen Im Rahmen der Generalsanierung sind folgende wesentliche Maßnahmen geplant: Die Außenfassade und die Sockelbereiche sollen erneuert und gedämmt werden. Fenster, Pfosten-Riegel-Fassaden, Türen und Außentore sollen vollständig ersetzt werden. Das Dach soll eine zusätzliche Dämmung erhalten, die zugleich für die Aufnahme einer PV-Anlage geeignet sein soll. Darüber hinaus wird im Rahmen des Planungsprozesses vom Auftragnehmer zu untersuchen sein, ob eine vollständige Dachsanierung erforderlich und sinnvoll ist. Der Hallenboden soll erneuert und mit einer zusätzlichen Dämmschicht versehen werden. Die Lüftungsanlage soll saniert und mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Das Heizsystem soll hydraulisch abgeglichen und die Heizkörper sollen erneuert werden. Die Hallenbeleuchtung soll energetisch angepasst werden. Die Elektroinstallation soll vollständig erneuert werden. Die Wasch- und Umkleideräume sowie die gesamte Sanitärinstallation sollen saniert und mit bedarfsgerechter, energiesparender Ausstattung versehen werden. E. Kostenschätzung Die Gesamtkostenprognose (KG 300-700) liegt bei ca. 4,2 Mio. EUR brutto. Für die KG 300 werden ca. 2.164.000,00 EUR brutto veranschlagt, für die KG 400 ca. 1.244.000,00 EUR brutto. F. Fördermöglichkeiten Zur Finanzierung des Vorhabens stehen mehrere Förderwege zur Verfügung. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen der FAG-Förderung zu beantragen. Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern, ist das Vorhaben nach BayFAG förderfähig. Die Antragstellung hat zum Zeitpunkt der Leistungsphase 3 zu erfolgen. Ergänzend ist, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, die Nutzung von KfW- bzw. BAFA-Fördermitteln für die energetischen Maßnahmen vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sind demnach ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringen und umfassen insbesondere die Fachbereiche Bauphysik - Wärmeschutz sowie Energiebilanzierung. Der Markt Teisnach erwartet eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. G. Zeitschiene Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen, wobei der Planungsbeginn voraussichtlich im 4. Quartal 2026 liegt. Der Beginn der Bauphase ist für Frühjahr 2028 vorgesehen. Die Fertigstellung und der Nutzungsbeginn sind für Oktober 2028 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. H. Leistungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 - Grundleistungen der Energieberatung: Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach ZVB-Wärme, Fassung 2021 / Energieeffizienzexperte - Besondere Leistungen
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