Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)TED
RV Fachplanung 15kV-Standardoberleitungsanlagen der DB AG bis 250 T€ je Einzelabruf
Rahmenvereinbarung für die Fachplanung von 15kV-Standardoberleitungsanlagen der DB AG. Der Auftrag umfasst Einzelabrufe mit einem Volumen von jeweils bis zu 250.000 Euro.
Electrical Engineering Design
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Rahmenvereinbarung für die Fachplanung von 15kV-Standardoberleitungsanlagen der DB AG. Der Auftrag umfasst Einzelabrufe mit einem Volumen von jeweils bis zu 250.000 Euro.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Electrical Engineering Design
Tender description
Rahmenvereinbarung für die Fachplanung von 15kV-Standardoberleitungsanlagen der DB AG. Der Auftrag umfasst Einzelabrufe mit einem Volumen von jeweils bis zu 250.000 Euro.
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Rahmenvereinbarung Fachplanung 15kV-Standardoberleitungsanlagen der DB AG bis 250.000€ je Einzelabruf - Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHBonn
RV Softwareverteilung
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier (4) Jahre ab Zuschlagserteilung mit einem maximalen Höchstabrufvolumen von 340.000,00 Euro netto. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird kein Anspruch des AN auf ein bestimmtes Auftrags-volumen bzw. eine bestimmte Auftragsmenge begründet. Die Entscheidung der AG über die An-zahl bzw. den Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Die Rahmenvereinbarung startet mit Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens mit Erreichen des Höchstwerts und spätestens nach vier Jahren. Alle Aufträge werden von der AG in Textform (E-Mail) generiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Abrufs durch die Auftraggeberin erbracht. Abrufe können insbesondere folgende Leistungen betreffen: - Bereitstellung zusätzlicher Softwarelizenzen - Bereitstellung optionaler Mietmodule - Consulting- und Unterstützungsleistungen - Erweiterungen der Systemumgebung. Abrufe erfolgen mindestens in Textform (z. B. E-Mail oder Ticketsystem). Der Auftragnehmer bestä-tigt den Eingang eines Abrufs unverzüglich in Textform. Es gelten die Preise aus der Preisliste. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich: - für Wartungs- und Supportleistungen jährlich im Voraus, - für Consulting-Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand (nach Bedarf) - für zusätzliche Softwarelizenzen anteilig entsprechend dem jeweiligen Abrechnungszeit-raum. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. - Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle BauMünchen
Fraunhofer-Gesellschaft 80-00031-2800-E Fachplanung ELT - Rahmenvereinbarung
"Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Fachplanung ELT AG 4-5-6, mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abbrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind neun Fraunhofer-Institute der Region 11_01, die folgende Standorte und damit Ausführungsorte umfasst: Moritzburg, Dresden, Zwickau Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen der im Bereich >Technische Ausrüstung ELT AG 4-5-6<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§55HOAI): 2 und 3, Honorarsatz (§55 HOAI): Basishonorarsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 615.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten. - Markt GlonnGlonnDeadline: Jul 17
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 - 6
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 - 6 -- Die Gemeinde plant die Errichtung einer Zweifachturnhalle mit integrierter Kinderbetreuung auf dem südlichen Teil des bestehenden Sportgeländes an der Geschwister Scholl-Straße. Grundlage hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Februar 2025, wonach die generelle Machbarkeit des Vorhabens untersucht wurde. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde unter Berücksichtigung grundsätzlicher brandschutztechnischer und statischer Anforderungen ein Konzept mit Visualisierungen erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt. Vorgesehen ist eine Kombination aus schulischer und sportlicher Nutzung sowie einer Kinderbetreuung innerhalb eines gemeinsamen Gebäudes. Die sportliche Nutzung soll im Erd- und Obergeschoss angeordnet werden, während die Räume der Kinderbetreuung im Dachgeschoss vorgesehen sind. Die Erschließung der Sporthalle ist über die Geschwister-Scholl-Straße vorgesehen. Die Kinderbetreuung soll unmittelbar vom Schulgelände aus erreichbar sein, ohne Querung öffentlicher Verkehrsflächen. Die Abholung der Kinder ist ebenfalls über die Geschwister-Scholl-Straße geplant. Der barrierefreie Zugang sowie die Anlieferung sollen über die Wiesmühlstraße erfolgen. Geplant ist eine überwiegend massive Holzbauweise mit großzügigen Verglasungsflächen. Das Projekt weist erhöhte technische und planerische Anforderungen auf. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Im Zuge der weiteren Planung sind daher umfangreiche wasserrechtliche und hochwasserschutztechnische Belange zu berücksichtigen. Die Gebäudezugänge wurden in der bisherigen Planung ca. 70 cm über Geländeniveau vorgesehen. Durch das Vorhaben entfallende Retentionsflächen sind innerhalb des Überschwemmungsgebietes zu kompensieren. Bei den wasserrechtlichen Themen wird sich die Gemeinde ebenfalls einschalten. Zusätzlich bestehen anspruchsvolle geotechnische Randbedingungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist kein unmittelbar tragfähiger Untergrund vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder Tiefgründung erforderlich werden, wobei tragfähige Bodenschichten voraussichtlich erst in einer Tiefe von etwa 8 m erreicht werden können. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet ist ferner davon auszugehen, dass Gebäudeteile im unteren Bereich entsprechend hergestellt werden müssen. Die gesetzlichen Vorgaben v.a. jedoch das GEG sollen eingehalten werden. Damit der Markt Glonn das Bauvorhaben entsprechend finanziell realisieren kann ist eine Förderung nach FAG oberste Priorität. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 9.1 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2027 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für September 2029. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - Markt GlonnGlonnDeadline: Jul 24
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS der Leistungsphasen 1 - 9
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS der Leistungsphasen 1 - 9 -- Die Gemeinde plant die Errichtung einer Zweifachturnhalle mit integrierter Kinderbetreuung auf dem südlichen Teil des bestehenden Sportgeländes an der Geschwister Scholl-Straße. Grundlage hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Februar 2025, wonach die generelle Machbarkeit des Vorhabens untersucht wurde. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde unter Berücksichtigung grundsätzlicher brandschutztechnischer und statischer Anforderungen ein Konzept mit Visualisierungen erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt. Vorgesehen ist eine Kombination aus schulischer und sportlicher Nutzung sowie einer Kinderbetreuung innerhalb eines gemeinsamen Gebäudes. Die sportliche Nutzung soll im Erd- und Obergeschoss angeordnet werden, während die Räume der Kinderbetreuung im Dachgeschoss vorgesehen sind. Die Erschließung der Sporthalle ist über die Geschwister-Scholl-Straße vorgesehen. Die Kinderbetreuung soll unmittelbar vom Schulgelände aus erreichbar sein, ohne Querung öffentlicher Verkehrsflächen. Die Abholung der Kinder ist ebenfalls über die Geschwister-Scholl-Straße geplant. Der barrierefreie Zugang sowie die Anlieferung sollen über die Wiesmühlstraße erfolgen. Geplant ist eine überwiegend massive Holzbauweise mit großzügigen Verglasungsflächen. Das Projekt weist erhöhte technische und planerische Anforderungen auf. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Im Zuge der weiteren Planung sind daher umfangreiche wasserrechtliche und hochwasserschutztechnische Belange zu berücksichtigen. Die Gebäudezugänge wurden in der bisherigen Planung ca. 70 cm über Geländeniveau vorgesehen. Durch das Vorhaben entfallende Retentionsflächen sind innerhalb des Überschwemmungsgebietes zu kompensieren. Bei den wasserrechtlichen Themen wird sich die Gemeinde ebenfalls einschalten. Zusätzlich bestehen anspruchsvolle geotechnische Randbedingungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist kein unmittelbar tragfähiger Untergrund vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder Tiefgründung erforderlich werden, wobei tragfähige Bodenschichten voraussichtlich erst in einer Tiefe von etwa 8 m erreicht werden können. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet ist ferner davon auszugehen, dass Gebäudeteile im unteren Bereich entsprechend hergestellt werden müssen. Die gesetzlichen Vorgaben v.a. jedoch das GEG sollen eingehalten werden. Damit der Markt Glonn das Bauvorhaben entsprechend finanziell realisieren kann ist eine Förderung nach FAG oberste Priorität. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS der Leistungsphasen 1 - 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 9.1 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2027 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für September 2029. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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