Dataport AöRAltenholzTED
RV Digitalisierung (2027)
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwu...
IT Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Dataport AöR
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- July 17, 2026
- Topic:
- IT Consulting
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Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer erklärt, a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden, oder b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, oder c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch di
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