Magistrat der Stadt MelsungenMelsungenTED
Revitalisierung der historischen Kulturstätte "Kasino", Stadt Melsungen
Im Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird die Wärmeversorgung des Gebäudes neu errichtet Die Wärmeversorgungsanlage einschl. Wärmemerzeugung, Wärmeverteilung, statischen Heizflächen und Fußbodenheizung wird im Zuge der Baumaßnahme vollständig neu hergestellt. Bestehende Heizungsanlage...
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- Magistrat der Stadt Melsungen
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Object classification
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudePrimary
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Im Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird die Wärmeversorgung des Gebäudes neu errichtet Die Wärmeversorgungsanlage einschl. Wärmemerzeugung, Wärmeverteilung, statischen Heizflächen und Fußbodenheizung wird im Zuge der Baumaßnahme vollständig neu hergestellt. Bestehende Heizungsanlagen oder Leitungsführungen sind nicht vorhanden und werden nicht weiterverwendet. Die Wärmeversorgungsanlage dient der zentralen Beheizung des Gebäudes sowie der teilweisen Raumkühlung im Sommerbetrieb. Die Anlage ist vollständig betriebsfertig zu liefern, zu montieren, zu regeln und in Betrieb zu nehmen. Die Leistung umfasst 1 Stck Wärmepumpenkaskade mit 130 kW Gesamtleistung, 8 Stck. Hocheffizienzpumpen, ca. 1.380 lfdm Edelstahlrohrleitung bis DN 80, ca. 25 Stck, Röhrenradiatoren, ca. 700 m² Fußbodenheizung einschl. Zubehör, 4 Stck. FanCoils, ca. 1.380 Wärmedämmung von Heizungs- und Kühlleitungen, ca. 96 Stck Brandschutz-Rohrdurchführungen für Heizungsleitungen bis DN 50, ca. 14 Stck Wand-/ Deckendurchbrüche mit Brandschutzmörtel verschließen.
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6Revitalisierung der historischen Kulturstätte "Kasino", Stadt Melsungen (Sanitär)
Magistrat der Stadt MelsungenMelsungenIm Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird im Anbau des Gebäudes im Erdgeschoss eine neue Küche errichtet. Die sanitären Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme vollständig neuhergestellt. Bestehende sanitäre Anlagen oder Leitungsführungen sind nicht vorhanden und werden nicht weiterverwendet. Die Leistung umfasst ca. 40 m PP-Abwasserleitung bis DN 125, ca. 40 m SML-Abwasserleitung, ca. 500 m Edel-stahlrohrleitung (TW/TWW) bis DN 32, ca. 18 St dezentrale Warmwasserbereiter (3,5 bis 21 kW) und 1 St WC-Anlagen barrierefrei, 1 St WT-Anlagen barrierefrei, 21 St WC-Anlagen, 5 St Urinalanlagen, 13 St WT-Anlagen, 2 Duschanlagen, 2 St Ausgussbeckenanlagen.Sanitärinstallationen im Anbau des Gebäudes "Altes Kasino" in Melsungen
Magistrat der Stadt MelsungenMelsungenIm Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird im Anbau des Gebäudes im Erdgeschoss eine neue Küche errichtet. Die sanitären Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme vollständig neuhergestellt. Bestehende sanitäre Anlagen oder Leitungsführungen sind nicht vorhanden und werden nicht weiterverwendet. Die Leistung umfasst ca. 40 m PP-Abwasserleitung bis DN 125, ca. 40 m SML-Abwasserleitung, ca. 500 m Edelstahlrohrleitung (TW/TWW) bis DN 32, ca. 18 St dezentrale Warmwasserbereiter (3,5 bis 21 kW) und 1 St WC-Anlagen barrierefrei, 1 St WT-Anlagen barrierefrei, 21 St WC-Anlagen, 5 St Urinalanlagen, 13 St WT-Anlagen, 2 Duschanlagen, 2 St Ausgussbeckenanlagen.Änderungsbekanntmachung: Stadt Melsungen - Dunkelgraue Flecken
Magistrat der Stadt MelsungenMelsungenDeadline: Oct 02Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Vorliegend handelt es sich um die ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 18.08.2025: Der Konzessionsgeber hat bereits am 15.08.2025 EU-weit (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 539825-2025) bzw. am 18.08.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau während des laufenden Verfahrens wurden die betroffenen Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung hinzugenommen. Die Veränderung des Ausbaugebiets (nähere Erläuterungen hierzu siehe Begleitdokument zur Änderungsbekanntmachung) erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine (erneute) Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Teilnahmewettbewerb" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Stadt Melsungen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 1. Änderung vom 30.04.2024, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.Revitalisierung der Gewässerfläche im "Europark" der Stadt Guben
Stadt GubenGubenDeadline: Aug 23Zentrale Ziele des vorliegenden Vorhabens sind die Entnahme der organischen Sedimentauflagen (Entschlammung) zur Erhöhung des Wasservolumens und Verbesserung der Gewässerqualität sowie die Erneuerung der Uferlinie zur verbesserten Biotopvernetzung. Als weitere Revitalisierungsmaßnahme sind vielfältige Pflanzenstrukturen zu etablieren und die vorhandene Vegetation zu ergänzen. Entnahme der Sedimente auf einer Fläche von rund 5.600 m² Die Entnahmemenge beträgt rund 3.120 m³ Die Sedimententnahme soll mittels schwimmender bzw. amphibischer Technik (Saugspülbagger/ Truxor) erfolgen. Dabei wird das Sediment-Wasser-Gemisch direkt vom Gewässerboden unter Verwendung einer Schneckenpumpe aufgenommen. Die vorhandenen Uferbereiche mit Rasengitterplattenbefestigungen (Neigung ca. 1:1,5) sind im Zuge der Sanierungsmaßnahme neu zu gestalten. Die Gesamtlänge der zu erneuernden Uferbereiche beträgt rund 380 m Ausbildung einer Halbinsel auf einer Uferlänge von rund 25 m Anordnung von drei schwimmenden Pflanzinseln Bepflanzung mit gebietsheimischen Sträuchern Bauablauf Als Bauzeit werden 24 Wochen (6 Monate) kalkuliert. - Baustelle einrichten - Aquatische Organismen bauzeitlich absammeln und umsetzen unter fachlicher Anleitung der ökologischen Baubegleitung - Entfernen von Totholz aus dem Gewässer, Umlagern auf die Inselfläche - Herstellen der Gewässereinfahrt, Aufbau der Gerätetechnik für Sedimententnahme - Sedimententnahme einschließlich Separation / Trocknung der Sedimente - Abbau der Gerätetechnik der Sedimententnahme - Neugestaltung der Uferlinien einschließlich Halbinselaufschüttung - Einbau der schwimmenden Insel - Rückbau Gewässereinfahrt mit Profilierung der Uferlinie - Pflanzungen - Baustelle räumen Die Arbeiten zur Sedimententnahme sind dabei vorzugsweise in den Monaten Oktober -Januar auszuführen. Die Ufersicherungen werden im Anschluss errichtet (Februar / März). Die Pflanzungen können beStadt Zerbst/Anhalt - Vernetzung und Klimaanpassung der historischen Stadtmauerpromenade Stadt Zerbst/Anhalt
Stadt Zerbst/AnhaltDeadline: Jul 28: Stadt Zerbst/Anhalt - Vernetzung und Klimaanpassung der historischen Stadtmauerpromenade Stadt Zerbst/Anhalt : Baustelleneinrichtung Deklarationsanalysen 351 m³ Abbruch Baustellenstraße/sonstigen Boden lösen/entsorgen 1500 m³ Böden ausheben, lagern, laden 2.410 t Entsorgung Böden unterschiedlicher Art 1.300 m³ Bodeneinbau/Wiederverfüllung 20 m³ Fundamentierungen für verschiedene Objekte 62m Versickerungsrohr mit vorgelagerter Sedimentationsanlage 202 m² Herstellen Pflasterdecke aus verschiedenen Materialien 1.060 m² Fahrrad-/Gehwege als wassergebundene Decke Mulden, Bäume, Bepflanzungen, Begrünung: 50 Wurzelstubben fräsen/entsorgen 400 m³ Mutterboden liefern/transportieren/einbauen 120 m² Herstellen Sickermulden 2.000 m² Nachmodellierung und Überarbeitung von Böschungsflächen 1.700 m² verfestigten Boden aufreißen 2.120 m² Erstellen von Blühwiesen 300 m² Herstellen von Beetflächen mit Staudenbepflanzungen 400 St Bepflanzung mit Blüh- und Strukturgehölzen 20 St Bepflanzung mit Parkbäumen 24 St Bepflanzung mit heimischen Obstbäumen 16 St Bepflanzung von Kletterpflanzen an Pergolen 20 St Bepflanzung von Weinreben an wandgebundenem Rankgerüst Pflegeschnitt vorhandener ca. 140 St Sträucher, Büsche, Hecken großflächige Entfernung Efeu am Boden, in Hanglagen und an Bäumen 15 m³ Herstellung Schwergewichtsstützmauer aus Natursteinen 8 m³ Herstellung Trockenmauer aus Natursteinen vor Hochbeeten 1 St Lieferung/Montage eingehauste Wertstoffüberdachung 20 St Montage bauseits gelieferter Bänke 1 St Sitztreppenanlage in Hanglage vor der Nuthe 1 St Holzsteganlage in Hanglage vor der Nuthe Lieferung / Montage von 3 St Spielgeräten (Trampolin, Spieltisch, ) Lieferung / Montage 8 St Abfallbehälten, 1 St EnergiepollerÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Magistrat der Stadt MelsungenMelsungenDeadline: Oct 02Vorliegend handelt es sich um die ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 15.08.2025: Der Konzessionsgeber hat bereits am 15.08.2025 EU-weit (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 539825-2025) bzw. am 18.08.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau während des laufenden Verfahrens wurden die betroffenen Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung hinzugenommen. Die Veränderung des Ausbaugebiets (nähere Erläuterungen hierzu siehe Begleitdokument zur Änderungsbekanntmachung) erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine (erneute) Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. ================================================== Die Stadt Melsungen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 1. Änderung vom 30.04.2024, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents heruntergeladen werden können.
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